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   FG Sachsen, 13.07.2015 - 5 K 1945/09   

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FG Sachsen, 13.07.2015 - 5 K 1945/09 (https://dejure.org/2015,60807)
FG Sachsen, Entscheidung vom 13.07.2015 - 5 K 1945/09 (https://dejure.org/2015,60807)
FG Sachsen, Entscheidung vom 13. Juli 2015 - 5 K 1945/09 (https://dejure.org/2015,60807)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der nach einer Betriebsprüfung geänderten Gewerbesteuerbescheide

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    AO § 164 Abs. 2 ; EStG § 7g
    Rechtmäßigkeit der nach einer Betriebsprüfung geänderten Gewerbesteuerbescheide

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ansparabschreibung bei Erwerb eines stillgelegten Wasserkraftwerks und Bestellung der wesentlichen Betriebsgrundlagen erst nach Erteilung der behördlichen Genehmigungen zur Wiederinbetriebnahme nach mehreren Jahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 15.09.2010 - X R 16/08

    Ansparrücklage eines Existenzgründers

    Auszug aus FG Sachsen, 13.07.2015 - 5 K 1945/09
    In Auseinandersetzung mit der Entscheidung des BFH vom 15. September 2010 ( X R 16/08, BFH/NV 2011, 33) trägt der Kläger vor, wenn schon eine "verbindliche Bestellung der wesentlichen Betriebsgrundlagen bei Existenzgründung eines noch zu eröffnenden Betriebes" als Quasi-Tatbestandsmerkmal in das Gesetz hineininterpretiert werden könne, so sei zwingend, daß dieses "Tatbestandsmerkmal" restriktiv ausgelegt werde, d.h. daß lediglich der Sachverhalt gegeben sein müsse, der eine Inanspruchnahme der Rücklage "ins Blaue hinein" verhindere.

    Sollten die wesentlichen Betriebsgrundlagen noch angeschafft werden, setzt das ihre verbindliche Bestellung voraus (vgl. z.B. BFH Urteil vom 15. September 2010, X R 16/08, BFH/NV 2011, 33 m.w.N.).

  • BFH, 26.02.1997 - X R 31/95

    Keine Betriebsunterbrechung, sondern Betriebsaufgabe, wenn die werbende Tätigkeit

    Auszug aus FG Sachsen, 13.07.2015 - 5 K 1945/09
    Das "Ruhen des Betriebs" setzt voraus, daß der Betriebsinhaber die werbenden Tätigkeit mit der Absicht einstellt, den Betrieb innerhalb eines überschaubaren Zeitraums in gleichartiger oder ähnlicher Weise wieder aufzunehmen, so daß der stillgelegte und der (wieder-)eröffnete Betrieb als identisch anzusehen sind (vgl. BFH Urteil vom 26. Februar 1997, X R 31/95, BStBl. II 1997, 561 m.w.N.).
  • BFH, 27.03.2014 - X B 67/13

    Keine Divergenz bei unterschiedlicher Rechtslage

    Auszug aus FG Sachsen, 13.07.2015 - 5 K 1945/09
    Bei § 7g EStG a.F. handelt es sich um ausgelaufenes Recht, auch weicht das Gericht nicht von der ständigen Rechtsprechung des BFH ab (vgl. hierzu auch BFH Beschluß vom 27. März 2014, X B 67/13, BFH/NV 2014, 1073).
  • BFH, 20.06.2012 - X R 42/11

    Nachweis der Investitionsabsicht bei neugegründeten Betrieben - Berücksichtigung

    Auszug aus FG Sachsen, 13.07.2015 - 5 K 1945/09
    An dieser Voraussetzung für den Ansatz der Ansparabschreibung nach § 7g EStG a.F. hat der BFH ausdrücklich festgehalten (BFH Urteil vom 20. Juni 2012, X R 42/11, BStBl. II 2013, 719).
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