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   FG Sachsen, 14.05.2002 - 3 V 109/02   

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https://dejure.org/2002,15080
FG Sachsen, 14.05.2002 - 3 V 109/02 (https://dejure.org/2002,15080)
FG Sachsen, Entscheidung vom 14.05.2002 - 3 V 109/02 (https://dejure.org/2002,15080)
FG Sachsen, Entscheidung vom 14. Mai 2002 - 3 V 109/02 (https://dejure.org/2002,15080)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung der Vollziehung von Haftungsbescheiden; Rechtmäßigkeit einer erlassenen Pfändungs- und Einziehungsverfügung; Charakter des Aussetzungsverfahrens als ein summarisches Verfahren; Zustellung eines Verwaltungsakt durch öffentliche Bekanntmachung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Öffentliche Zustellung eines Haftungsbescheides

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Öffentliche Zustellung eines Haftungsbescheides

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 05.03.1979 - GrS 5/77

    Aussetzung des Vollzugs - Rechtmäßigkeit eines Antrags - Steuerhinterziehung -

    Auszug aus FG Sachsen, 14.05.2002 - 3 V 109/02
    Das ist im Rahmen einer Wahrscheinlichkeitsprüfung bereits im Aussetzungsverfahren zu beachten (BFH, Beschluss des großen Senats vom 05.03.1979, BStBl II 1979, 570).

    Der Prozessstoff ist auf die präsenten Beweismittel beschränkt (BFH vom 05.03.1979, a.a.O.).

  • BFH, 15.01.1991 - VII R 86/89

    Zulässigkeit einer Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines wirksamen

    Auszug aus FG Sachsen, 14.05.2002 - 3 V 109/02
    Welcher Art. diese Ermittlungen sein müssen, richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles (BFH, Urteil vom 15.01.1991, VII R 86/89, BFH/NV 1992, 81).
  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus FG Sachsen, 14.05.2002 - 3 V 109/02
    Ernstliche Zweifel, die nach § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO die Aussetzung der Vollziehung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn bei der summarischen Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes im Aussetzungsverfahren neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Beschluss vom 10.02.1967, BStBl III 1967, 182).
  • BFH, 06.06.2000 - VII R 55/99

    Bekanntgabe durch öffentliche Zustellung

    Auszug aus FG Sachsen, 14.05.2002 - 3 V 109/02
    Da bei einer öffentlichen Zustellung von Verwaltungsakten, die eine Rechtsbehelfsfrist in Gang setzen, die erhöhte Gefahr der sachlichen Nichtüberprüfbarkeit des Verwaltungsakts wegen Eintritts der Bestandskraft besteht, sind an das Vorliegen der Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung unter dem Gesichtspunkt des verfassungsrechtlich gewährleisteten Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes) strenge Maßstäbe anzusetzen (vgl. hierzu auch BFH, Urteil vom 06.06.2000, VII R 55/99, BStBl II 2000, 560; BVerwG, Urteil vom 18.04.1997, 8 C 43/95, NVwZ 1999, 178 , DVBl 1998, 243 ).
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 43.95

    Duldungsbescheid - Duldung der Zwangsvollstreckung - Rückgewähranspruch -

    Auszug aus FG Sachsen, 14.05.2002 - 3 V 109/02
    Da bei einer öffentlichen Zustellung von Verwaltungsakten, die eine Rechtsbehelfsfrist in Gang setzen, die erhöhte Gefahr der sachlichen Nichtüberprüfbarkeit des Verwaltungsakts wegen Eintritts der Bestandskraft besteht, sind an das Vorliegen der Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung unter dem Gesichtspunkt des verfassungsrechtlich gewährleisteten Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes) strenge Maßstäbe anzusetzen (vgl. hierzu auch BFH, Urteil vom 06.06.2000, VII R 55/99, BStBl II 2000, 560; BVerwG, Urteil vom 18.04.1997, 8 C 43/95, NVwZ 1999, 178 , DVBl 1998, 243 ).
  • BFH, 23.07.1968 - II B 17/68

    Nicht präsente Beweismittel - Vorliegender Prozeßstoff - Rechtmäßigkeit -

    Auszug aus FG Sachsen, 14.05.2002 - 3 V 109/02
    Im gerichtlichen Aussetzungsverfahren ist der Vortrag der Beteiligten glaubhaft zu machen, da der Streitsachverhalt im Rahmen des summarischen Verfahrens ohne Beweiserhebung zu würdigen ist (vgl. BFH, Beschluss vom 03.07.1968, BStBl II 1968, 589).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 01.06.2017 - L 3 R 99/16

    Bekanntgabe des vollständigen Inhalts eines Beitragsnachforderungsbescheides als

    Die Anschrift muss vielmehr allgemein unbekannt sein, damit eine öffentliche Zustellung wirksam erfolgen kann (vgl. z.B. zu § 15 Abs. 1 Buchst. a a.F. VwZG Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 43.95 -, BVerwGE 104, 301 und juris RdNr. 17ff.; Bundesfinanzhof (BFH), Beschluss vom 16. Februar 2002 - VII S 22/01 (PKH) -, juris; Sächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 14. Mai 2002 - 3 V 109/02 -, juris, m.w.N.; zu § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VwZG n.F. z.B. Schlatmann, Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz, VwZG Kommentar, 10. Aufl. 2014, § 10 VwZG, RdNr. 3).
  • VG Oldenburg, 31.10.2006 - 3 A 4099/04

    Verfahrensrecht, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Zustellung, öffentliche

    Insoweit kommen nicht nur Anfragen an das Einwohnermeldeamt, andere Registerbehörden oder auch sonstige über die Verhältnisse des Zustellungsempfängers möglicherweise informierte Ämter oder Behörden, sondern beispielsweise auch Erkundigungen bei privaten Dritten (Nachbarn, Angehörigen) oder etwa auch bei den örtlichen Postdienststellen in Betracht (vgl. zum ganzen BVerwG, Beschluss vom 25. April 1994 - 1 B 69/94 -, Buchholz 340 § 15 VwZG Nr. 2; Thüringisches OVG, Urteil vom 14. Dezember 2000 - 3 KO 1242/97 - DVBl. 2001, 1012; Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 14. Mai 2002 - 3 V 109/02 - V.n.b.; jeweils m.w.N.).
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