Rechtsprechung
FG Sachsen, 14.05.2009 - 6 K 1764/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anerkennung einer Tätigkeit als freiberuflich oder gewerblich i.S.v. § 18 Einkommensteuergesetz (EStG); Kriterien für das Vorliegen einer Tätigkeit als beratender Betriebswirt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH); Kriterien für das Vorliegen eines ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewerblichkeit der "Beratertätigkeit" eines Estrichlegermeisters
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Gewerblichkeit der "Beratertätigkeit" eines Estrichlegermeisters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 19.09.2002 - IV R 74/00
Beratender Betriebswirt als Freiberufler
Auszug aus FG Sachsen, 14.05.2009 - 6 K 1764/08
Diesem Berufsbild eines beratenden Betriebswirt entsprechend liegt ein "ähnlicher Beruf" nur dann vor, wenn er auf einer vergleichbar breiten fachlichen Vorbildung beruht und sich die Beratungstätigkeit auf einen vergleichbar breiten betrieblichen Bereich erstreckt (vgl. BFH, BStBl. II 2003, 27).Lediglich bei der Beurteilung der ausgeübten Beratungstätigkeit ist eine Spezialisierung unschädlich, sofern sie mindestens einen betrieblichen Hauptbereich umfasst (vgl. BFH, BStBl. II 2003, 27).
Den Nachweis seiner Kenntnisse kann der Autodidakt durch Belege über eine erfolgreiche Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, anhand praktischer Arbeiten oder durch eine Art Wissensprüfung führen (vgl. BFH, BStBl. II 2003, 27).
Letztere kann im Wege eines Sachverständigengutachtens vorgenommen werden, indem der Gutachter den Steuerpflichtigen gewissermaßen examiniert (vgl. BFH, BStBl. II 2003, 27).
- BFH, 31.08.2005 - XI R 62/04
Katalogberuf - beratender Betriebswirt
Auszug aus FG Sachsen, 14.05.2009 - 6 K 1764/08
Dazu gehört die Vergleichbarkeit der Ausbildung und die Vergleichbarkeit der beruflichen Tätigkeit (vgl. BFH, BFH/NV 2006, 505; BFH, BStBl. II 2004, 989). - BFH, 26.06.2002 - IV R 56/00
Unternehmensberater als Freiberufler
Auszug aus FG Sachsen, 14.05.2009 - 6 K 1764/08
Verfügt nämlich ein Steuerpflichtiger nicht über einen Abschluss einer Hochschule (Diplom), Fachhochschule (Diplom/graduierter Betriebswirt) oder Fachschule (staatlich geprüfter Betriebswirt), muss er eine vergleichbare Tiefe und Breite seiner Vorbildung nachweisen (vgl. BFH, BFH/NV 2002, 1522).
- BFH, 04.11.2004 - IV R 63/02
Restauratorentätigkeit als wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeit i.S. …
Auszug aus FG Sachsen, 14.05.2009 - 6 K 1764/08
Da auch der freie Beruf grundsätzlich die Merkmale eines Gewerbebetriebs (Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht, Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr) erfüllt und er der Gewerbesteuerpflicht nur dann nicht unterliegt, wenn er die Merkmale des § 18 EStG aufweist, trägt die Feststellungslast für das Vorliegen eines freien Berufs der Steuerpflichtige (vgl. BFH, BStBl. II 2005, 362). - BFH, 04.05.2004 - XI R 9/03
Entwicklung von Anwendungssoftware freiberuflich?
Auszug aus FG Sachsen, 14.05.2009 - 6 K 1764/08
Dazu gehört die Vergleichbarkeit der Ausbildung und die Vergleichbarkeit der beruflichen Tätigkeit (…vgl. BFH, BFH/NV 2006, 505; BFH, BStBl. II 2004, 989). - BFH, 22.08.2006 - IV B 109/04
NZB: Verfahrensfehler, Sachverständigengutachten
Auszug aus FG Sachsen, 14.05.2009 - 6 K 1764/08
Nur derjenige, der solche umfangreichen Kenntnisse nachgewiesen hat, kann sich dann in seiner Tätigkeit spezialisieren (vgl. BFH, BFH/NV 2006, 2288).