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   FG Sachsen, 16.11.2006 - 3 K 1860/04   

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https://dejure.org/2006,19901
FG Sachsen, 16.11.2006 - 3 K 1860/04 (https://dejure.org/2006,19901)
FG Sachsen, Entscheidung vom 16.11.2006 - 3 K 1860/04 (https://dejure.org/2006,19901)
FG Sachsen, Entscheidung vom 16. November 2006 - 3 K 1860/04 (https://dejure.org/2006,19901)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Vornahme von Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz seitens einer betrieblich selbst nicht tätigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Einkommensbesteuerung; Förderung der Anschaffung eines ...

  • Judicialis

    FördG § 1 Abs. 1 S. 2; ; FördG § 3 S. 2 Nr. 2; ; FördG § 4 Abs. 2 Nr. 1; ; EStG § 7 a Abs. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FördG § 3 S. 2 Nr. 2 § 1 Abs. 1 S. 2
    Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz , vermögensverwaltende Gesellschaft; Nutzung vermieteter Gebäudeteile zu betrieblichen Zwecken der Gesellschafter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz, vermögensverwaltende Gesellschaft - Nutzung vermieteter Gebäudeteile zu betrieblichen Zwecken der Gesellschafter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1188
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 11.04.2005 - GrS 2/02

    Gesonderte und einheitliche Feststellung bei Beteiligung an einer sog.

    Auszug aus FG Sachsen, 16.11.2006 - 3 K 1860/04
    Zwar handelt es sich bei der Klägerin um eine Zebragesellschaft, die mangels erheblicher Zusatzleistungen neben ihrer mietweisen Überlassung von Gebäudeteilen keine betriebliche Tätigkeit ausübt und deshalb Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, kein Betriebsvermögen bilden kann und an der Gesellschafter beteiligt sind, die ihre gesellschaftliche Beteiligung zu eigenbetrieblichen Zwecken nutzen (zur Qualifizierung der Einkünfte der Gesellschafter letztlich durch das für die Besteuerung des Gesellschafters zuständige Finanzamt: BFH, Großer Senat, Beschluss vom 11. April 2005 GrS 2/02, BStBl II 2005, 679).
  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

    Auszug aus FG Sachsen, 16.11.2006 - 3 K 1860/04
    Dies führt nach der zweistufigen Methodik der Gewinnermittlung bei der Personengesellschaft dazu, die Sonderabschreibung auf der ersten Ebene der Ermittlung des Gewinnes der Gesellschaft zu berücksichtigen und den Gesellschaftern - als den Steuerpflichtigen nach § 1 EStG - den ihnen nach dem geltenden Gesellschaftsvertrag zustehenden Gewinnanteil zuzuweisen (dazu BFH vom 27.07.2004 a.a.O., allgemein: BFH, Großer Senat, Beschluss vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BStBl II 1995, 617, C IV 2 b der Entscheidungsgründe).
  • BFH, 27.07.2004 - IX R 20/03

    Anlagevermittlung - Verlustzuweisung vor Beitritt möglich

    Auszug aus FG Sachsen, 16.11.2006 - 3 K 1860/04
    § 1 Abs. 1 Satz 2 FördG bestimmt vielmehr als lex specialis zu § 7 a Abs. 7 EStG, dass die investierende Gesellschaft die Sonderabschreibung vornehmen kann und begründet dadurch eine Sperrwirkung für den Gesellschafter (BFH, Urteile vom 15. Januar 2002 IX R 21/98, BStBl II 2002, 309 und vom 27. Juli 2004 IX R 20/03, BStBl II 2005, 33).
  • BFH, 15.01.2002 - IX R 21/98

    Miteigentum an einem Wohnhaus - Grundstückseigentümergemeinschaft - Investitionen

    Auszug aus FG Sachsen, 16.11.2006 - 3 K 1860/04
    § 1 Abs. 1 Satz 2 FördG bestimmt vielmehr als lex specialis zu § 7 a Abs. 7 EStG, dass die investierende Gesellschaft die Sonderabschreibung vornehmen kann und begründet dadurch eine Sperrwirkung für den Gesellschafter (BFH, Urteile vom 15. Januar 2002 IX R 21/98, BStBl II 2002, 309 und vom 27. Juli 2004 IX R 20/03, BStBl II 2005, 33).
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