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   FG Sachsen, 18.05.2001 - 5 V 2302/00   

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https://dejure.org/2001,15306
FG Sachsen, 18.05.2001 - 5 V 2302/00 (https://dejure.org/2001,15306)
FG Sachsen, Entscheidung vom 18.05.2001 - 5 V 2302/00 (https://dejure.org/2001,15306)
FG Sachsen, Entscheidung vom 18. Mai 2001 - 5 V 2302/00 (https://dejure.org/2001,15306)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit des § 8a KStG mit dem Gebot der Niederlassungsfreiheit nach Art. 43 EG; Angehörige als nahestehende Personen i.S. des § 8a Abs. 1 Satz 2 KStG i.V.m. § 1 Abs. 2 AStG; Verdeckte Gewinnausschüttung wegen Nichtgeltendmachung von Zinsen für noch ausstehende ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vereinbarkeit des § 8a KStG mit dem Gebot der Niederlassungsfreiheit nach Art. 43 EG; Angehörige als nahestehende Personen i.S. des § 8a Abs. 1 Satz 2 KStG i.V.m. § 1 Abs. 2 AStG; Verdeckte Gewinnausschüttung wegen Nichtgeltendmachung von Zinsen für noch ausstehende ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 1318
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 13.11.1996 - I R 126/95

    Begleichung von Zahlungsansprüchen - Grundsatz ordnungsgemäßer Bilanzierung

    Auszug aus FG Sachsen, 18.05.2001 - 5 V 2302/00
    Nach allgemeinen Grundsätzen ist unter einer verdeckten Gewinnausschüttung (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG ) bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang zu einer offenen Ausschüttung steht (vgl, BFH-Urteil vom 13.November 1996 - I R 126/95 -, BFH/NV 1997, R 355).
  • EuGH, 13.12.1990 - C-238/89

    Pall / Dahlhausen

    Auszug aus FG Sachsen, 18.05.2001 - 5 V 2302/00
    Untersagt sind nicht nur offensichtliche Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle versteckten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterschiedsmerkmale faktisch zum gleichen Ergebnis führen (vgl. EuGH -Urteil vom 13. Dezember 1990 - Rs.C-238/99 -, NJW 1991, 1406 ).
  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    Limburgse Vinyl Maatschappij (LVM) / Kommission

    Auszug aus FG Sachsen, 18.05.2001 - 5 V 2302/00
    Untersagt sind nicht nur offensichtliche Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle versteckten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterschiedsmerkmale faktisch zum gleichen Ergebnis führen (vgl. EuGH -Urteil vom 13. Dezember 1990 - Rs.C-238/99 -, NJW 1991, 1406 ).
  • BFH, 19.01.1994 - I R 93/93

    Außensteuer - Unangemessener Zins - Korrekturbetrag - Darlehn - Ausland - Eigenes

    Auszug aus FG Sachsen, 18.05.2001 - 5 V 2302/00
    Voraussetzung ist aber, dass als Grund einer wirtschaftlichen Gestaltung vernünftigerweise nur die Absicht einer mittelbaren Vermögensverlagerung zwischen den nahen Familienangehörigen in Betracht gezogen werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 19.Januar 1994 - I R 93/93 -, BFHE 174, 61).
  • FG Münster, 24.01.2000 - 9 V 6384/99

    Begrenzung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung eu-rechtlich

    Auszug aus FG Sachsen, 18.05.2001 - 5 V 2302/00
    Der Zweck der Vorschrift des § 8 a KStG , die Einmalbesteuerung sicherzustellen, vermag diese Ungleichbehandlung nicht zu rechtfertigen (vgl. FG Münster-Beschluss vom 24. Januar 2000 - IX V 6384/99 K -, EFG 2000, 397 , m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 28.05.2002 - 6 K 7119/99

    Gelddiebstahl; Nichtabziehbare Betriebsausgabe; Sorgfaltsverstoß;

    Wird eine entsprechende Forderung von der Kapitalgesellschaft tatsächlich nicht aktiviert, so ist die Steuerbilanz als solche zu berichtigen."]; dem folgend z.B. Finanzgericht Sachsen vom 18.05.2001, Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 1318).
  • FG Düsseldorf, 28.05.2002 - 6 K 7121/99

    Gelddiebstahl; Nichtabziehbare Betriebsausgabe; Sorgfaltsverstoß;

    Wird eine entsprechende Forderung von der Kapitalgesellschaft tatsächlich nicht aktiviert, so ist die Steuerbilanz als solche zu berichtigen."]; dem folgend z.B. Finanzgericht Sachsen vom 18.05.2001, Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 1318).
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