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   FG Sachsen, 18.10.2013 - 8 K 1032/11 (Kg)   

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https://dejure.org/2013,41306
FG Sachsen, 18.10.2013 - 8 K 1032/11 (Kg) (https://dejure.org/2013,41306)
FG Sachsen, Entscheidung vom 18.10.2013 - 8 K 1032/11 (Kg) (https://dejure.org/2013,41306)
FG Sachsen, Entscheidung vom 18. Oktober 2013 - 8 K 1032/11 (Kg) (https://dejure.org/2013,41306)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses im Sinne des § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG bei einer sog. Arbeitsgelegenheit - Entgeltvariante mit einer Wochenarbeitszeit von 30 Stunden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeld wegen Arbeitslosigkeit 1 Euro-Job oder 15-Wochenstunden-Job des arbeitslosen Kindes kein der Kindergeldberechtigung entgegenstehendes Beschäftigungsverhältnis, kein Anspruch auf Kindergeld nach § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG bei einem 30-Wochenstunden umfassenden ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeld wegen Arbeitslosigkeit - 1 Euro-Job oder 15-Wochenstunden-Job des arbeitslosen Kindes kein der Kindergeldberechtigung entgegenstehendes Beschäftigungsverhältnis, kein Anspruch auf Kindergeld nach § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG bei einem 30-Wochenstunden umfassenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Kinder
    Berücksichtigung von Kindern
    Volljährige Kinder
    Arbeitslose Kinder
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Sachsen, 31.07.2013 - 8 K 930/08

    Weiter Kindergeldanspruch für volljähriges arbeitssuchendes Kind nach § 32 Abs. 4

    Auszug aus FG Sachsen, 18.10.2013 - 8 K 1032/11
    bb) Zwar schließt die Ausübung einer Erwerbstätigkeit von weniger als 15 Stunden wöchentlich die Beschäftigungslosigkeit gemäß § 138 Abs. 3 SGB III nicht aus und würde dem Kindergeldanspruch nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG nicht entgegenstehen (vgl. Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 31.7.2013, 8 K 930/08 [zit. nach juris]).
  • BFH, 09.06.1999 - VI R 16/99

    Berufsausbildung von Kindern

    Auszug aus FG Sachsen, 18.10.2013 - 8 K 1032/11
    Es mangelte dem Beschäftigungsverhältnis an der für die Berufsausbildung i.S.d. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG erforderlichen Berufszielorientierung (vgl. zur Berufszielorientierung: BFH, Urteil vom 9.6.1999, VI R 16/99, BStBl II 1999, 713 [714]; zu persönlichkeitsbildenden Maßnahmen: BFH, Urteil vom 24.6.2004, III R 3/03, BStBl II 2006, 294 [296]).
  • BFH, 24.06.2004 - III R 3/03

    Kein Ausbildungsfreibetrag bei freiwilligem sozialen Jahr

    Auszug aus FG Sachsen, 18.10.2013 - 8 K 1032/11
    Es mangelte dem Beschäftigungsverhältnis an der für die Berufsausbildung i.S.d. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG erforderlichen Berufszielorientierung (vgl. zur Berufszielorientierung: BFH, Urteil vom 9.6.1999, VI R 16/99, BStBl II 1999, 713 [714]; zu persönlichkeitsbildenden Maßnahmen: BFH, Urteil vom 24.6.2004, III R 3/03, BStBl II 2006, 294 [296]).
  • BFH, 24.07.2013 - XI R 24/12

    Zeitlicher Prüfungsumfang in Kindergeldsachen - Unzulässigkeit der Klage gegen

    Auszug aus FG Sachsen, 18.10.2013 - 8 K 1032/11
    Der während des Verfahrens durch den Beschluss des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit vom 18. April 2013 eingetretene Zuständigkeitswechsel führt zu einem gesetzlichen Beteiligtenwechsel (vgl. BFH, Urteil vom 24.7.2013, XI R 24/12 [zit. nach juris] m.w.N.).
  • BFH, 24.08.2001 - VI R 83/99

    Wegfall des Kindergelds wegen zu hoher Einkünfte und Bezüge

    Auszug aus FG Sachsen, 18.10.2013 - 8 K 1032/11
    In Fällen der Abzweigung nach § 74 Abs. 1 EStG ist dies der Abzweigungsempfänger, hier der Kläger (vgl. BFH, Urteil vom 24.8.2001, VI R 83/99, BStBl II 2002, 47 [48]).
  • BFH, 19.06.2008 - III R 68/05

    Kindergeld: Die Meldung des Kindes bei der Agentur für Arbeit als Nachweis für

    Auszug aus FG Sachsen, 18.10.2013 - 8 K 1032/11
    Das Gesetz unterstellt durch die Meldung als Arbeitssuchender typisierend, dass diese Voraussetzungen vorliegen (vgl. BFH, Urteil vom 19.6.2008, III R 68/05, BStBl II 2009, 1008 [1009]).
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