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   FG Sachsen, 21.04.2010 - 6 K 1156/09   

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https://dejure.org/2010,30419
FG Sachsen, 21.04.2010 - 6 K 1156/09 (https://dejure.org/2010,30419)
FG Sachsen, Entscheidung vom 21.04.2010 - 6 K 1156/09 (https://dejure.org/2010,30419)
FG Sachsen, Entscheidung vom 21. April 2010 - 6 K 1156/09 (https://dejure.org/2010,30419)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 2002 § 7g Abs. 3; EG Art. 43; EG Art. 56
    Ansparabschreibung nach § 7g EStG nur für Betriebe oder Betriebsstätten im Inland

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ansparabschreibung nach § 7g EStG nur für Betriebe oder Betriebsstätten im Inland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Baden-Württemberg, 12.01.2009 - 5 V 3932/08

    Keine Bildung einer Ansparrücklage für einen Betrieb beziehungsweise

    Auszug aus FG Sachsen, 21.04.2010 - 6 K 1156/09
    Sie war bereits vorher gegeben (Finanzgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12. Januar 2009, 5 V 3932/08, juris).
  • BFH, 11.07.2007 - I R 104/05

    Voraussetzungen einer Ansparabschreibung

    Auszug aus FG Sachsen, 21.04.2010 - 6 K 1156/09
    Es anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 11. Juli 2006 (BStBl. II 2007, 957).
  • FG Münster, 30.08.2005 - 6 K 6539/03

    Keine Ansparabschreibung eines Wirtschaftsprüfers für Büroausstattung eines

    Auszug aus FG Sachsen, 21.04.2010 - 6 K 1156/09
    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsauffassung des Finanzgerichts Münster in seinem Urteil vom 30. August 2005 ( 6 K 6539/03 F, EFG 2006, 255 ) aus den dort genannten Gründen an.
  • BFH, 10.08.2011 - I R 45/10

    Ansparabschreibung für Wirtschaftsgüter in ausländischer Betriebsstätte -

    Sein Urteil vom 21. April 2010  6 K 1156/09 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2011, 315 abgedruckt.
  • BFH, 27.03.2014 - X B 75/13

    Umfang der Bindungswirkung bei Zurückverweisung - Sachurteilsvoraussetzungen

    Im Urteil vom 21. April 2010  6 K 1156/09 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 315) führte das Finanzgericht (FG) aus, eine Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 EStG a.F. könne nur für Wirtschaftsgüter in einem inländischen Betrieb oder einer inländischen Betriebsstätte gebildet werden, was vorliegend nicht gegeben sei.
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