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FG Sachsen, 21.04.2010 - 6 K 1156/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 2002 § 7g Abs. 3; EG Art. 43; EG Art. 56
Ansparabschreibung nach § 7g EStG nur für Betriebe oder Betriebsstätten im Inland - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Ansparabschreibung nach § 7g EStG nur für Betriebe oder Betriebsstätten im Inland
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 21.04.2010 - 6 K 1156/09
- BFH, 10.08.2011 - I R 45/10
- FG Sachsen, 29.11.2012 - 6 K 1804/11
- BFH, 27.03.2014 - X B 75/13
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- FG Baden-Württemberg, 12.01.2009 - 5 V 3932/08
Keine Bildung einer Ansparrücklage für einen Betrieb beziehungsweise …
Auszug aus FG Sachsen, 21.04.2010 - 6 K 1156/09
Sie war bereits vorher gegeben (Finanzgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12. Januar 2009, 5 V 3932/08, juris). - BFH, 11.07.2007 - I R 104/05
Voraussetzungen einer Ansparabschreibung
Auszug aus FG Sachsen, 21.04.2010 - 6 K 1156/09
Es anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 11. Juli 2006 (BStBl. II 2007, 957). - FG Münster, 30.08.2005 - 6 K 6539/03
Keine Ansparabschreibung eines Wirtschaftsprüfers für Büroausstattung eines …
Auszug aus FG Sachsen, 21.04.2010 - 6 K 1156/09
Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsauffassung des Finanzgerichts Münster in seinem Urteil vom 30. August 2005 ( 6 K 6539/03 F, EFG 2006, 255 ) aus den dort genannten Gründen an.
- BFH, 10.08.2011 - I R 45/10
Ansparabschreibung für Wirtschaftsgüter in ausländischer Betriebsstätte - …
Sein Urteil vom 21. April 2010 6 K 1156/09 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2011, 315 abgedruckt. - BFH, 27.03.2014 - X B 75/13
Umfang der Bindungswirkung bei Zurückverweisung - Sachurteilsvoraussetzungen
Im Urteil vom 21. April 2010 6 K 1156/09 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 315) führte das Finanzgericht (FG) aus, eine Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 EStG a.F. könne nur für Wirtschaftsgüter in einem inländischen Betrieb oder einer inländischen Betriebsstätte gebildet werden, was vorliegend nicht gegeben sei.