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   FG Sachsen, 21.06.2005 - 3 K 2294/04   

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https://dejure.org/2005,17790
FG Sachsen, 21.06.2005 - 3 K 2294/04 (https://dejure.org/2005,17790)
FG Sachsen, Entscheidung vom 21.06.2005 - 3 K 2294/04 (https://dejure.org/2005,17790)
FG Sachsen, Entscheidung vom 21. Juni 2005 - 3 K 2294/04 (https://dejure.org/2005,17790)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Auskunftsersuchen der Steuerfahndung an einen Bauunternehmer; Steuerliche Unregelmäßigkeiten bei der Einschaltung von Subunternehmern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auskunftsersuchen der Steuerfahndung an Bauunternehmen im Hinblick auf mögliche Schwarzarbeit durch Subunternehmer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Auskunftsersuchen der Steuerfahndung an Bauunternehmen im Hinblick auf mögliche Schwarzarbeit durch Subunternehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 82
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.03.1992 - VII R 122/91

    Vorliegen der Voraussetzungen für ein Auskunftsersuchen des Finanzamts -

    Auszug aus FG Sachsen, 21.06.2005 - 3 K 2294/04
    Ermittlungen "ins Blaue hinein", Rasterfahndungen, Ausforschungsdurchsuchungen oder ähnliche Ermittlungsmaßnahmen sind indes unzulässig (vgl. BFH, Urteil vom 17. März 1992 VII R 122/91, BFH/NV 1992, 791).

    Weiterhin sind bei einem Auskunftersuchen die allgemeinen rechtsstaatlichen Grenzen einzuhalten, wonach ein Auskunftersuchen zur Sachverhaltsaufklärung geeignet und, gemessen an der Bedeutung der Angelegenheit, notwendig und verhältnismäßig erscheinen muss, sowie dem Adressaten des Ersuchens die Erteilung der Auskunft möglich und zumutbar sein muss (BFH, Urteile vom 29. Oktober 1986 VII R 82/85, BStBl II 1988, 359 und vom 17. März 1992, a.a.O. sowie Beschluss vom 21. März 2002 VII B 152/01, BStBl II 2002, 495 ).

  • BFH, 29.10.1986 - VII R 82/85

    Auskunft - Steuerfahndung - Anforderungen - Rechtsweg - Objektive

    Auszug aus FG Sachsen, 21.06.2005 - 3 K 2294/04
    Weiterhin sind bei einem Auskunftersuchen die allgemeinen rechtsstaatlichen Grenzen einzuhalten, wonach ein Auskunftersuchen zur Sachverhaltsaufklärung geeignet und, gemessen an der Bedeutung der Angelegenheit, notwendig und verhältnismäßig erscheinen muss, sowie dem Adressaten des Ersuchens die Erteilung der Auskunft möglich und zumutbar sein muss (BFH, Urteile vom 29. Oktober 1986 VII R 82/85, BStBl II 1988, 359 und vom 17. März 1992, a.a.O. sowie Beschluss vom 21. März 2002 VII B 152/01, BStBl II 2002, 495 ).

    Der BFH hat weiterhin ein Auskunftersuchen an eine Zeitung für rechtmäßig erachtet, die den Namen und die Anschrift zweier Inserenten, die ausländische Immobilien unter einer Chiffre-Adresse angeboten hatten (BFH, Urteil vom 29 Oktober 1986 VII R 82/85, BStBl II 1988, 359 ).

  • BFH, 21.03.2002 - VII B 152/01

    Auskunftsersuchen - Sammelauskunftsersuchen der Steufa zur Ermittlung von

    Auszug aus FG Sachsen, 21.06.2005 - 3 K 2294/04
    Weiterhin sind bei einem Auskunftersuchen die allgemeinen rechtsstaatlichen Grenzen einzuhalten, wonach ein Auskunftersuchen zur Sachverhaltsaufklärung geeignet und, gemessen an der Bedeutung der Angelegenheit, notwendig und verhältnismäßig erscheinen muss, sowie dem Adressaten des Ersuchens die Erteilung der Auskunft möglich und zumutbar sein muss (BFH, Urteile vom 29. Oktober 1986 VII R 82/85, BStBl II 1988, 359 und vom 17. März 1992, a.a.O. sowie Beschluss vom 21. März 2002 VII B 152/01, BStBl II 2002, 495 ).

    Der hinreichende Anlass war bejaht worden, da die Steuerfahndung aus "sparkasseninternen Informationen" zusätzliche Erkenntnisse über einen erheblichen Kauf- und Verkaufsboom in diesem Markt hatte und so von erheblichen realisierten Kursgewinnen in diesem Marktsegment auszugehen war (vgl. BFH, Beschluss vom 21. März 2002, a.a.O.).

  • FG Niedersachsen, 30.06.2015 - 9 K 343/14

    Rechtmäßigkeit eines an einen inländischen Servicedienstleister gerichteten

    Die hierdurch auftretende Lücke schließt § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO, indem der Steuerfahndung die Aufgabe der Vorfeldermittlungen im Besteuerungsverfahren übertragen ist (vgl. Sächsisches FG Sachsen, Urteil vom 21. Juni 2006 3 K 2294/04, EFG 2006, 82).
  • VG Freiburg, 05.04.2017 - 4 K 3505/16

    Betreiben eines Online-Portals zwecks Vermietung von Zimmern und kleineren

    Andererseits ließ das Sächsische Finanzgericht (Urteil vom 21.06.2005 - 3 K 2294/04 -, juris) die allgemeine Erfahrung, wonach es in der Baubranche im Bereich des Einsatzes von Subunternehmern häufig zu steuerlichen Unregelmäßigkeiten komme, für eine Sammelauskunft nicht genügen, da hierdurch ein gesamter Wirtschaftszweig unter einen Generalverdacht steuerlicher Unregelmäßigkeiten gestellt würde; das Finanzgericht stellte jedoch ergänzend darauf ab, dass die potentiell Steuerpflichtigen - anders als in den bereits zitierten Fällen - bekannt waren, es folglich nur um die Ermittlung möglicher steuerpflichtiger Tatbestände ging.
  • FG Rheinland-Pfalz, 28.02.2007 - 2 K 2455/05

    Rechtmäßigkeit eines an einen Dachverband (e.V.) gerichteten Auskunftsersuchens

    Es handelt sich bei dem Streit um die Rechtmäßigkeit eines auf § 208 Abs. 1 Nr. 3 der Abgabenordnung ( AO ) gestützten Auskunftsersuchens um eine Abgabenangelegenheit nach § 33 Abs. 1 Nr. 1, 2 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) und nicht um eine Maßnahme im Rahmen des Steuerstrafverfahrens (Sächsisches FG vom 21. Juni 2005 3 K 2294/04, EFG 2006, 82 m.w.N.).

    Da die Finanzbehörde ihren allgemeinen Auftrag zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen nach § 88 AO nur gegenüber einem bereits bekannten Beteiligten nachkommen kann, schließt § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO diese Ermittlungsmöglichkeit im Hinblick auf (noch) nicht bekannte Beteiligte ein (zum Ganzen Sächsisches FG vom 21. Juni 2005 3 K 2294/04, EFG 2006, 82; Koenig in Pahlke/Koenig, Kommentar zur AO , 2004, § 208 Rdnr. 13; Begründung des Finanzausschusses, BT-Drs. 7/4292 S. 36 zu § 208 AO ).

  • FG Rheinland-Pfalz, 28.02.2007 - 2 K 2455/06

    Befugnisse der Steuerfahndung als Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft;

    Es handelt sich bei dem Streit um die Rechtmäßigkeit eines auf § 208 Abs. 1 Nr. 3 der Abgabenordnung (AO) gestützten Auskunftsersuchens um eine Abgabenangelegenheit nach § 33 Abs. 1 Nr. 1, 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) und nicht um eine Maßnahme im Rahmen des Steuerstrafverfahrens (Sächsisches FG vom 21. Juni 2005 3 K 2294/04, EFG 2006, 82 m.w.N.).

    Da die Finanzbehörde ihren allgemeinen Auftrag zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen nach § 88 AO nur gegenüber einem bereits bekannten Beteiligten nachkommen kann, schließt § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO diese Ermittlungsmöglichkeit im Hinblick auf (noch) nicht bekannte Beteiligte ein (zum Ganzen Sächsisches FG vom 21. Juni 2005 3 K 2294/04, EFG 2006, 82; Koenig in Pahlke/Koenig, Kommentar zur AO , 2004, § 208 Rdnr. 13; Begründung des Finanzausschusses, BT-Drs. 7/4292 S. 36 zu § 208 AO ).

  • FG Düsseldorf, 16.05.2006 - 17 K 6514/04

    Rechtmäßigkeit eines Auskunftsersuchens bzw. Vorlageersuchens von

    Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass gerade bei dem Objekt des Auskunftspflichtigen Steuerverkürzungen vorliegen, konnte die Steuerfahndung nicht mitteilen (Sächsisches FG vom 21. Juni 2005 - 3 K 2294/04, EFG 2006, 82).
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