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   FG Sachsen, 21.10.2003 - 7 K 2029/02   

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https://dejure.org/2003,17286
FG Sachsen, 21.10.2003 - 7 K 2029/02 (https://dejure.org/2003,17286)
FG Sachsen, Entscheidung vom 21.10.2003 - 7 K 2029/02 (https://dejure.org/2003,17286)
FG Sachsen, Entscheidung vom 21. Oktober 2003 - 7 K 2029/02 (https://dejure.org/2003,17286)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderung eines Einkommensteuerbescheids; Berücksichtigung zusätzlicher Werbungskosten; Anfechtung des Steuerbescheids nach Rücknahme des Einspruchs durch nur einen der zusammenveranlagten Ehepartner; Abgrenzung zwischen fahrlässiger oder grob fahrlässiger ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit der Einspruchsrücknahme bei Ehegatten; Umzugskosten als neue Tatsache; Grobes Verschulden; Ablehnung Änderung Einkommensteuerbescheid und Einkommensteuer 2000

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wirksamkeit der Einspruchsrücknahme bei Ehegatten - Umzugskosten als neue Tatsache - Grobes Verschulden - Ablehnung Änderung Einkommensteuerbescheid und Einkommensteuer 2000

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 22.05.1992 - VI R 17/91

    Unerlassene Geltendmachung von Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Sachsen, 21.10.2003 - 7 K 2029/02
    Ferner sei nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes im Urteil vom 22. Mai 1992 (BStBl. II 1993, 80) bei Unkenntnis der steuerlichen Bestimmungen nicht von groben Verschulden auszugehen.

    Dies gilt auch für Hinweise in Merkblättern, wenn die Hinweise für einen steuerlichen Laien ausreichend verständlich, klar und eindeutig abgefasst sind (BFH-Urteil vom 22. Mai 1992 - VI R 17/91, BFHE 168, 221 , BStBl II 1993, 80).

  • BFH, 28.02.2000 - IX B 145/99

    Klagerücknahme; Wirksamkeit

    Auszug aus FG Sachsen, 21.10.2003 - 7 K 2029/02
    Nur dann, wenn eine Person auch zur Einlegung eines Rechtsbehelfs für einen anderen befugt war, kann aus dieser Befugnis auch die Vollmacht für die Rücknahme des Rechtsbehelfs entnommen werden (Tipke/Kruse, AO , § 362 Rn. 2, für das finanzgerichtliche Verfahren: BFH-Beschluss vom 28. Februar 2000 - IX B 145/99, BFH/NV 2000, 982 ).
  • BFH, 14.01.1997 - VII R 66/96

    Einkommensteuerbescheid - Aussetzung der Vollziehung - Zusammenveranlagung von

    Auszug aus FG Sachsen, 21.10.2003 - 7 K 2029/02
    Vielmehr ist eine klare und unmissverständliche Erklärung beider Ehegatten erforderlich (BFH-Urteil vom 14. Januar 1997 - VII R 66/96, BFHE 182, 262 , BFH/NV 1997, 283).
  • BFH, 04.02.1998 - XI R 47/97

    Grobes Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden der für eine

    Auszug aus FG Sachsen, 21.10.2003 - 7 K 2029/02
    Fehler, die üblicherweise vorkommen und mit denen immer gerechnet werden muss, begründen keine grobe Fahrlässigkeit (BFH-Urteil vom 4. Februar 1998 - XI R 47/97, BFH/NV 1998, 682 ).
  • FG Köln, 07.08.2002 - 11 K 406/02

    Grobes Verschulden bei neuer Tatsache

    Auszug aus FG Sachsen, 21.10.2003 - 7 K 2029/02
    Dazu zählt auch das bloße Vergessen von Tatsachen (Urteil des FG Köln vom 7. August 2002 - 11 K 406/02, EFG 2002, 209 ).
  • BFH, 29.06.1984 - VI R 181/80

    Nichtbeachtung ausdrücklich gestellter Fragen im Steuererklärungsvordruck ist

    Auszug aus FG Sachsen, 21.10.2003 - 7 K 2029/02
    Dies wird dann angenommen, wenn der Steuerpflichtige eine im Steuererklärungsformular ausdrücklich gestellte, auf einen ganz bestimmten Vorgang bezogene Frage nicht beachtet (BFH-Urteil vom 29. Juni 1984 - VI R 181/80, BStBl II 1984, 693).
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