Rechtsprechung
FG Sachsen, 21.10.2010 - 1 K 1564/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Für die Steuerfreiheit von Reisekostenerstattungen i. S. d. § 3 Nr. 16 EStG ist regelmäßig eine Einzelabrechnung erforderlich
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Fortgeltung einer erteilten Vollmacht bei Verlust der Prozessfähigkeit des Vollmachtsgebers - Pauschale Reisekostenerstattungen und pauschalierter Aufwendungsersatz sind nur bei Nachweis entsprechender Aufwendungen steuerfrei
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 21.10.2010 - 1 K 1564/06
- BFH, 15.03.2011 - VI B 151/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BFH, 02.10.2003 - IV R 4/02
Pauschale Kostenerstattung für Erziehungshelfer
Auszug aus FG Sachsen, 21.10.2010 - 1 K 1564/06
Dies gilt aber nur, wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass die Pauschale den tatsächlichen Aufwendungen im Großen und Ganzen entspricht (vgl. BFH-Urteil vom 2. Oktober 2003 IV R 4/02 BStBl II 2004, 129).Kann der Nachweis, dass ein entsprechender Aufwand vorliegt, aber nicht erbracht werden, ist die Pauschale als Bestandteil des Arbeitslohns steuerpflichtig (vgl. BFH-Urteil vom 2. Oktober 2003 IV R 4/02 BStBl II 2004, 129).
- BFH, 21.08.1995 - VI R 30/95
1. Musikinstrumente sind keine Werkzeuge - 2. Pauschaler Auslagenersatz von mehr …
Auszug aus FG Sachsen, 21.10.2010 - 1 K 1564/06
Die Abgrenzung des nicht steuerbaren Auslagenersatzes vom Werbungskostenersatz ist "noch nicht im einzelnen für alle Fälle abschließend geklärt" (BFH-Urteil vom 21. August 1995 VI R 30/95, BStBl II 1995, 906).(1) Soweit man von Auslagenersatz ausgeht, widerspricht zwar der alleinige Umstand, dass keine Einzelabrechnung, sondern eine pauschale Abgeltung von Aufwendungen stattgefunden hat, noch nicht einer Steuerbefreiung (vgl. Urteile des BFH vom 26. Juli 2001 VI R 122/98, BStBl II 2001, 844, und vom 21. August 1995 VI R 30/95, BStBl II 1995, 906).
- BFH, 26.07.2001 - VI R 122/98
§ 15 a EStG : Einlageminderung ist kein Beteiligungsgewinn
Auszug aus FG Sachsen, 21.10.2010 - 1 K 1564/06
Unter diese Definition kann grundsätzlich auch die Nutzung des privaten Pkw für betriebliche Zwecke fallen (so auch Schmidt/Heinicke, EStG, 28. Auflage, § 3 "durchlaufende Gelder und Auslagenersatz" unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 26. Juli 2001 VI R 122/98, BStBl II 2001, 844, zum Kostenersatz für ein beamteneigenes Kfz).(1) Soweit man von Auslagenersatz ausgeht, widerspricht zwar der alleinige Umstand, dass keine Einzelabrechnung, sondern eine pauschale Abgeltung von Aufwendungen stattgefunden hat, noch nicht einer Steuerbefreiung (vgl. Urteile des BFH vom 26. Juli 2001 VI R 122/98, BStBl II 2001, 844, und vom 21. August 1995 VI R 30/95, BStBl II 1995, 906).
- BFH, 25.03.1993 - VI R 58/92
Reist der die Teilnehmer an einer vom Arbeitgeber veranstalteten Incentive-Reise …
Auszug aus FG Sachsen, 21.10.2010 - 1 K 1564/06
Kein Arbeitslohn liegt vor, wenn Aufwendungen im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers getätigt werden (vgl. BFH-Urteil vom 25.3. 1993 VI R 58/92, BStBl II 1993, 639). - BFH, 29.11.2006 - VI R 3/04
Nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG ist die Erstattung nur solcher Aufwendungen …
Auszug aus FG Sachsen, 21.10.2010 - 1 K 1564/06
bezeichneten Einkommensteile von der Steuer zu befreien, denen tatsächlich kein entsprechender Aufwand gegenübersteht oder aber nur ein Aufwand, der den Kosten der privaten Lebensführung zuzurechnen oder von ihnen nicht klar abzugrenzen ist (§ 12 Nr. 1 EStG; vgl. hierzu BFH-Urteil vom 26. November 2006 VI R 3/04, BStBl II 2007, 308). - BFH, 08.10.2008 - VIII R 58/06
Steuerfreie Fahrtkostenpauschale für politische Mandatsträger
Auszug aus FG Sachsen, 21.10.2010 - 1 K 1564/06
Selbst wenn man nicht zwingend einen Einzelnachweis der entstandenen Kosten verlangt, muss sich der Reisekostenersatz bzw. die Reisekostenvergütung aber jedenfalls am tatsächlichen Aufwand orientieren (vgl. BFH-Urteil vom 8. Oktober 2008 VIII R 58/06, BStBl II 2009, 405, zu § 3 Nr. 13 EStG). - BFH, 27.04.2000 - I R 65/98
Prozessbevollmächtigter einer gelöschten GmbH
Auszug aus FG Sachsen, 21.10.2010 - 1 K 1564/06
Das Gericht ist in diesen Fällen auch befugt, in der Sache zu entscheiden (vgl. BFH-Urteil vom 27. April 2000 I R 65/98, BStBl II 2000, 500). - BFH, 28.03.2006 - VI R 24/03
Auslagenersatz bei Erstattung der Reparaturkosten eines Musikinstruments
Auszug aus FG Sachsen, 21.10.2010 - 1 K 1564/06
Auslagenersatz ist aber jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer im ganz überwiegenden Interesse des Arbeitgebers Aufwendungen tätigt, die der Arbeitsausführung dienen und nicht zu einer Bereicherung des Arbeitnehmers führen (BFH-Urteil vom 28. März 2006 VI R 24/03, BStBl II 2006, 473). - BFH, 25.04.2006 - VIII R 102/03
Klageerhebung und Erbfall
Auszug aus FG Sachsen, 21.10.2010 - 1 K 1564/06
Die Prozessvollmacht berechtigt daher nicht nur zur Fortführung des einmal begonnenen Prozesses, sondern auch zur Klageerhebung nach Entfallen der Prozessfähigkeit (vgl. BFH-Urteil vom 25. April 2006 VIII R 102/03; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Februar 1993 II ZR 62/92, DStR 1993, 770). - BGH, 08.02.1993 - II ZR 62/92
Wirksame Prozeßvollmacht unabhängig von Rechtshängigkeit
Auszug aus FG Sachsen, 21.10.2010 - 1 K 1564/06
Die Prozessvollmacht berechtigt daher nicht nur zur Fortführung des einmal begonnenen Prozesses, sondern auch zur Klageerhebung nach Entfallen der Prozessfähigkeit (vgl. BFH-Urteil vom 25. April 2006 VIII R 102/03; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Februar 1993 II ZR 62/92, DStR 1993, 770).
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2017 - L 1 KR 442/15 Nach der finanzgerichtlichen Rechtsprechung kann auch bei einer pauschalen Abgeltung der Aufwendungen von Auslagenersatz ausgegangen werden, soweit der Steuerpflichtige nachweist, dass die Pauschale den tatsächlichen Aufwendungen im Großen und Ganzen entspricht (vergleiche Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 21. Oktober 2010 - 1 K 1564/06 -, juris- Rdnr. 20 mit Bezugnahme auf BFH, Urteile vom 26. Juli 2001 - VI R 122/98 - , 2. Oktober 2003 - IV R 4/02 -).