Rechtsprechung
   FG Sachsen, 22.02.2012 - 2 K 42/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,5013
FG Sachsen, 22.02.2012 - 2 K 42/12 (https://dejure.org/2012,5013)
FG Sachsen, Entscheidung vom 22.02.2012 - 2 K 42/12 (https://dejure.org/2012,5013)
FG Sachsen, Entscheidung vom 22. Februar 2012 - 2 K 42/12 (https://dejure.org/2012,5013)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,5013) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für Wohnungseigentum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansatz eines geschätzten Steuerabzugsbetrags für eine eigengenutzte Wohnung in einem Baudenkmal vor Ergehen des erforderlichen Grundlagenbescheids der hierfür zuständigen Denkmalschutzbehörde

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 20.07.2010 - X B 70/10

    Schätzungsbefugnis des FA nach § 162 Abs. 5 AO

    Auszug aus FG Sachsen, 22.02.2012 - 2 K 42/12
    Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (Beschluss vom 20. Juli 2010, BFH/NV 2010, 2007 ) können nach § 162 Abs. 1 und 2 AO nur quantitative Größen, nicht aber qualitative Besteuerungsmerkmale geschätzt werden, während der Schätzungsbefugnis nach § 162 Abs. 5 AO alle in einem Grundlagenbescheid festzustellenden Besteuerungsgrundlagen unterliegen.

    Falls sie mit seiner Schätzung von der Steuererklärung abweichen will, muss sie auch insoweit überprüfbar darlegen, aus welchem Grund die Anerkennung versagt werden soll (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 20. Juli 2010, a.a.O.).

  • BFH, 24.06.2009 - X R 8/08

    Auch ein Neubau im bautechnischen Sinn kann steuerrechtlich als Denkmal gefördert

    Auszug aus FG Sachsen, 22.02.2012 - 2 K 42/12
    Diese Fördervoraussetzung kann jedoch nicht nur durch die Bescheinigung im Sinn von § 7i Abs. 2 Satz 1 EStG , sondern auch durch Schriftverkehr mit der zuständigen Behörde oder in sonstiger Weise belegt werden (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26. Juni 2009, BStBl II 2009, 960).
  • BFH, 22.09.2005 - IX R 13/04

    Bindungswirkung einer Bescheinigung der Gemeindebehörde nach § 7h Abs. 2 EStG

    Auszug aus FG Sachsen, 22.02.2012 - 2 K 42/12
    Soweit der Beklagte sich an einer Schätzung bzw. an der Ausübung eines Ermessens wegen der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 22. September 2005 (BStBl II 2007, 373 ) gehindert sieht, ist dieser Auffassung nicht zu folgen.
  • FG Nürnberg, 26.09.2012 - 3 K 723/12

    Freibetrag im Lohnsteuerabzugsverfahren: Schätzung des Sanierungsaufwands für ein

    Bei der Bescheinigung nach § 7i Abs. 2 EStG handle es sich um einen Grundlagenbescheid, dessen verbindliche Feststellungen sich auf die Tatbestände des zum Landesrecht gehörenden Denkmalrechts beschränken, nämlich die Denkmaleigenschaft des Gebäudes, sowie darauf, ob die Aufwendungen nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich seien (vgl. FG Sachsen, Urteil vom 22.02.2012 2 K 42/12; Schmidt/Kulosa, EStG, 31. Aufl., § 7h, Rz. 7, § 7i, Rz. 7 m.w.N.).

    Falls sie mit seiner Schätzung von der Steuererklärung abweichen will, muss sie auch insoweit überprüfbar darlegen, aus welchem Grund die Anerkennung versagt werden soll (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 20. Juli 2010, a.a.O.; Urteile des Sächsischen Finanzgerichts vom 22.02.2012 2 K 42/12, EFG 2012, 1001; und vom 11.01.2012 2 K 1416/11, juris; Blümich/Erhard, EStG, § 7 i Rz. 41).

    Es erscheint daher ein Sicherheitsabschlag von 10% gerechtfertigt, um solche Aufwendungen zu erfassen, die möglicherweise nicht die Voraussetzungen des § 7i EStG erfüllen, wie Luxusgegenstände bzw. zeitgemäße Nutzungsverhältnisse übersteigende Maßnahmen (ebenso Urteile des Sächsischen Finanzgerichts vom 22.02.2012 2 K 42/12, EFG 2012, 1001; und vom 11.01.2012 2 K 1416/11, juris).

  • FG Münster, 29.08.2012 - 11 K 977/12

    Abzugsbetrag nach § 7i EStG im Lohnsteuerermäßigungsverfahren vor Bescheid der

    So werden etwaige Aufwendungen erfasst, die möglicherweise nicht die Voraussetzungen des § 7i EStG erfüllen, weil sie sich etwa teilweise aus der vereinbarten Sonderausstattung ergeben (vgl. auch Sächsisches FG Urteil vom 22. Februar 2012, 2 K 42/12, EFG 2012, 1001, BFH Beschluss vom 18. Juli 2012, X S 19/12, n.V.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht