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   FG Sachsen, 25.09.2002 - 5 K 682/97   

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https://dejure.org/2002,10396
FG Sachsen, 25.09.2002 - 5 K 682/97 (https://dejure.org/2002,10396)
FG Sachsen, Entscheidung vom 25.09.2002 - 5 K 682/97 (https://dejure.org/2002,10396)
FG Sachsen, Entscheidung vom 25. September 2002 - 5 K 682/97 (https://dejure.org/2002,10396)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung von Einkünften aus selbständiger und gewerblicher Tätigkeit ; Steuerrechtliche Einordnung der Tätigkeit eines gelernten Bankkaufmanns, der im Auftrag eines Steuerberaters, welchem die Treuhandanstalt die Privatisierung und Liquidation ehemals volkseigener ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 3 § 15 Abs. 2
    Vorbereitung der Veräußerung ehemals volkseigener Betriebe durch die Treuhandanstalt als gewerbliche Tätigkeit; Gewerbesteuermessbetrag 1992 und 1993

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorbereitung der Veräußerung ehemals volkseigener Betriebe durch die Treuhandanstalt als gewerbliche Tätigkeit - Gewerbesteuermessbetrag 1992 und 1993

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Die 20 wichtigsten Gerichtsurteile für Tierhalter auf tier.tv

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Gerichtsurteile für Tierhalter

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 26.10.1977 - I R 110/76

    Die Tätigkeit selbständiger Versicherungsvertreter ist auch dann gewerblich, wenn

    Auszug aus FG Sachsen, 25.09.2002 - 5 K 682/97
    Auch nach der BFH-Rechtsprechung gibt es keine einheitlichen - etwa von der Verkehrsanschauung geprägten - Merkmale für die Einordnung einer Tätigkeit unter die Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG (vgl. BFH-Urteil vom 26.10.1977 I R 110/76, BStBl 1978, 137).

    Aus diesem Grunde hat die Rechtsprechung Geschäftsbeziehungen zu einem einzigen Vertragspartner als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ausreichen lassen (vgl. BFH-Urteile vom 02. Dezember 1998 X R 83/96, BFH/NV 1999, 1024 , vom 26. Oktober 1977 I R 110/76, BStBl II 1978, 137, 139, vom 2. September 1988 III R 58/85, BStBl II 1989, 24, 26).

  • BFH, 14.03.1991 - IV R 135/90

    Eine dem beratenden Betriebswirt ähnliche Tätigkeit setzt Nachweis der

    Auszug aus FG Sachsen, 25.09.2002 - 5 K 682/97
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH kommt als beratender Betriebswirt nur derjenige in Betracht, der nach einem entsprechenden Studium oder einem vergleichbaren Selbststudium, verbunden mit praktischer Erfahrung mit den hauptsächlichen Bereichen der Betriebswirtschaft und nicht nur mit einzelnen Spezialgebieten vertraut ist, und diese fachliche Breite seines Wissens auch bei seiner praktischen Tätigkeit einsetzen kann und tatsächlich einsetzt (vgl. BFH-Urteile vom 04. Mai 2000 IV R 51/99, BStBl II 2000, 616, und vom 14. März 1991 IV R 135/90, BStBl II 1991, 769).

    Diese Fragen bezeichnete der BFH in seinem Urteil vom 14. März 1991 a.a.O. als hauptsächliche Bereiche der Betriebswirtschaft, mit denen ein beratender Betriebswirt vertraut sein muss und die er auch bei seinen praktischen Tätigkeiten einsetzen kann und tatsächlich einsetzt.

  • BFH, 11.05.1989 - IV R 152/86

    Bearbeitung von Personalangelegenheiten im Auftrag des Konkursverwalters kann

    Auszug aus FG Sachsen, 25.09.2002 - 5 K 682/97
    Da die in § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG angeführten Beispiele den Begriff der sonstigen selbständigen Tätigkeit charakterisieren sollen, reicht es für die Anwendung dieser Vorschrift aus, ist andererseits aber auch erforderlich, dass die Tätigkeit den im Gesetz genannten Tätigkeiten ähnlich ist (BFH-Urteile vom 28. Juni 2001 IV R 10/00, BFH/NV 2001, 1489, und vom 11. Mai 1989 IV R 152/86, BStBl II 1989, 729, m.w.N.).

    In der Rechtsprechung des BFH sind unter anderem die Tätigkeiten eines Konkurs- und Zwangsverwalters als vermögensverwaltende Tätigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG angesehen worden (BFH-Urteile vom 5. Juli 1973 IV R 127/69, BStBl II 1973, 730, vom 11. Mai 1989 IV R 152/86, BStBl II 1989, 729, und vom 12. Dezember 2001 XI R 56/00, BStBl II 2002, 202).

  • BFH, 18.06.1980 - I R 109/77

    Selbständige Berufstätigkeit der Ingenieure - Berufsausbildung -

    Auszug aus FG Sachsen, 25.09.2002 - 5 K 682/97
    Der BFH hielt es für erforderlich, dass diese Arbeiten besonders anspruchsvoll sind und nicht nur der Tiefe, sondern auch der Breite nach zumindest das Wissen des Kernbereichs eines Fachstudiums voraussetzen sowie den Schwerpunkt der Tätigkeit bilden (BFH-Urteile vom 18. Juni 1980 I R 109/77, BStBl II 1981, 118, und vom 25. April 2002 IV R 4/01, BStBl II 2002, 475).
  • BFH, 25.04.2002 - IV R 4/01

    Technischer Redakteur als Freiberufler

    Auszug aus FG Sachsen, 25.09.2002 - 5 K 682/97
    Der BFH hielt es für erforderlich, dass diese Arbeiten besonders anspruchsvoll sind und nicht nur der Tiefe, sondern auch der Breite nach zumindest das Wissen des Kernbereichs eines Fachstudiums voraussetzen sowie den Schwerpunkt der Tätigkeit bilden (BFH-Urteile vom 18. Juni 1980 I R 109/77, BStBl II 1981, 118, und vom 25. April 2002 IV R 4/01, BStBl II 2002, 475).
  • BFH, 23.05.1984 - I R 122/81

    Zwangsverwalter üben in der Regel eine sonstige selbständige Arbeit aus

    Auszug aus FG Sachsen, 25.09.2002 - 5 K 682/97
    Wesentlich für die Entscheidung, dass die Einkünfte aus der Tätigkeit des Zwangsverwalters im Sinne der §§ 146 ff. des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung ( ZVG ) in der Regel unter § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG fallen, war nämlich, dass gemäß § 152 ZVG das Wesen der Zwangsverwaltung in der Übertragung der Verwaltungs- und Nutzungsbefugnisse über das zwangsverwaltete Grundstück auf den Zwangsverwalter besteht und dass dessen Befugnisse das Recht umfassen, Miet- und Pachtverhältnisse abzuschließen und zu kündigen.(vgl. BFH-Urteil vom 23. Mai 1984 I R 122/81, BStBl II 1984, 823).
  • BFH, 25.04.1978 - VIII R 149/74

    Werbeberater - Public-Relations-Berater - Freiberufliche Tätigkeit - Journalist -

    Auszug aus FG Sachsen, 25.09.2002 - 5 K 682/97
    Ein Beruf ist einem Katalogberuf ähnlich, wenn er in wesentlichen Punkten mit diesem verglichen werden kann Dazu gehört die Vergleichbarkeit der Ausbildung und der beruflichen Tätigkeit (BFH-Urteile vom 25. April 1978 VIII R 149/74, 369, BStBl II 1978, 565, und vom 12. Oktober 1989 IV R 118-119/87, IV R 118/87, IV R 119/87, BStBl II 1990, 64).
  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

    Auszug aus FG Sachsen, 25.09.2002 - 5 K 682/97
    Dasselbe gilt für den Verwalter im Gesamtvollstreckungsverfahren, der vergleichbar einem Konkurs- oder Insolvenzverwalter das der Gesamtvollstreckung unterliegende Vermögen in Besitz nimmt, verwaltet und durch Verkauf oder in anderer Weise verwertet (vgl. § 8 der Gesamtvollstreckungsordnung - GesO - vgl. heute § 148 Abs. 1 , § 159 der Insolvenzordnung ; vgl. auch Beschluss des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- vom 30. März 1993 1 BvR 1045/89 u.a., BVerfGE 88, 145, 146).
  • BFH, 12.10.1989 - IV R 118/87

    Architektenähnliche Tätigkeit - Hochbautechniker - Langjährige praktische

    Auszug aus FG Sachsen, 25.09.2002 - 5 K 682/97
    Ein Beruf ist einem Katalogberuf ähnlich, wenn er in wesentlichen Punkten mit diesem verglichen werden kann Dazu gehört die Vergleichbarkeit der Ausbildung und der beruflichen Tätigkeit (BFH-Urteile vom 25. April 1978 VIII R 149/74, 369, BStBl II 1978, 565, und vom 12. Oktober 1989 IV R 118-119/87, IV R 118/87, IV R 119/87, BStBl II 1990, 64).
  • FG Rheinland-Pfalz, 16.05.2002 - 4 K 1375/01

    Entwicklung komplexer Anwendungssoftware als freiberufliche Einkünfte beim

    Auszug aus FG Sachsen, 25.09.2002 - 5 K 682/97
    Das in der mündlichen Verhandlung vom Prozessbevollmächtigten zitierte Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. Mai 2002 4 K 1375/01, EFG 2002, 1046 , liegt ebenfalls auf dieser Linie, denn in dem dort entschiedenen Fall übte ein Diplom-Informatiker, dessen Studium mit dem eines Ingenieurstudiums durchaus vergleichbar war, eine einem Ingenieur ähnliche Tätigkeit aus.
  • BFH, 17.05.2000 - I R 79/99

    VGA bei Gutachten zur Unternehmensbewertung

  • BFH, 02.09.1988 - III R 58/85

    Ein Anlageberater ("Finanzanalyst") ist gewerblich tätig

  • BFH, 05.07.1973 - IV R 127/69

    Berufsmäßiger Konkurs- und Vergleichsverwalter übt keine freiberufliche Tätigkeit

  • BFH, 28.06.2001 - IV R 10/00

    1. Eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr liegt auch bei

  • BFH, 03.12.1987 - IV R 41/85

    1. Tätigkeit als Bürgermeister einer Gemeinde in Nordrhein-Westfalen ist

  • BFH, 04.05.2000 - IV R 51/99

    Zum Begriff des beratenden Betriebswirts

  • BFH, 12.12.2001 - XI R 56/00

    Financial Planning - Gewerbegefahr für Steuerberater

  • BFH, 02.12.1998 - X R 83/96

    Zum Begriff der Selbständigkeit im Steuerrecht

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