Rechtsprechung
FG Sachsen, 26.09.2012 - 2 K 779/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahren bei Konkurrenz von zwei Umsatzsteuerbefreiungen; Gewährung eines Vorsteuerabzugs aus Vertrauensschutzgründen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorsteuerabzug aus Blutplasmalieferungen in das übrige Gemeinschaftsgebiet Konkurrenz zweier Umsatzsteuerbefreiungen Selbstbindung der Verwaltung an ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Vorsteuerabzug aus Blutplasmalieferungen in das übrige Gemeinschaftsgebiet - Konkurrenz zweier Umsatzsteuerbefreiungen - Selbstbindung der Verwaltung an ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 26.09.2012 - 2 K 779/12
- BFH, 22.08.2013 - V R 30/12
Papierfundstellen
- EFG 2013, 813
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- EuGH, 07.12.2006 - C-240/05
Eurodental - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Artikel 13 Teil A …
Auszug aus FG Sachsen, 26.09.2012 - 2 K 779/12
Der Beklagte hat zutreffend die Berücksichtigung weiterer Vorsteuer unter Berufung auf das Urteil des EuGH vom 7. Dezember 2006 (Rs. C-240/05 "Eurodental", HFR 2007, 176, Heft 2 erschienen am 15. Februar 2007) versagt.Die Veröffentlichung erfolgte in der Amtlichen Sammlung 2006 I-11479 und in Deutschland in HFR 2007, 176.
- BFH, 17.12.2007 - GrS 2/04
Großer Senat beseitigt Vererblichkeit des Verlustvortrags
Auszug aus FG Sachsen, 26.09.2012 - 2 K 779/12
Bei der Änderung einer langjährigen gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung kann es das Rechtsstaatsprinzip gebieten, dass die Gerichte aus Vertrauensschutzgründen typisierende Übergangsregelungen treffen (Beschluss des Bundesfinanzhofes vom 17. Dezember 2007 - GrS 2/04, BStBl II 2008, 608 ). - BFH, 28.05.2002 - IX R 86/00
Vertrauensschutz nach § 176 Abs. 2 AO
Auszug aus FG Sachsen, 26.09.2012 - 2 K 779/12
Geschützt wird allein das Vertrauen in die Bestandskraft eines Bescheids, soweit dieser auf einer günstigen Rechtsprechung beruht (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 28. Mai 2002 - IX R 86/00, BStBl II 2002, 840 ).
- BFH, 07.10.2010 - V R 17/09
Keine Steuerfreiheit von Schönheitsoperationen - Verdrängung gesetzten Rechts …
Auszug aus FG Sachsen, 26.09.2012 - 2 K 779/12
Dies kommt nur dann in Betracht, wenn dem Steuerpflichtigen eine bestimmte steuerrechtliche Behandlung zugesagt worden ist oder wenn die Finanzbehörde durch ihr früheres Verhalten außerhalb einer Zusage einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (Urteile des Bundesfinanzhofes vom 30. März 2011 - XI R 30/09, BStBl II 2011, 613 und vom 7. Oktober 2010 - V R 17/09, BFH/NV 2011, 865). - BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvR 241/77
Ausweisung I
Auszug aus FG Sachsen, 26.09.2012 - 2 K 779/12
Abgesehen davon, dass der Senat diese Behauptung nicht überprüfen kann, gewährt Art. 3 Abs. 1 GG keine Gleichheit im Unrecht (Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 17. Januar 1979 - 1 BvL 25/77, BVerfGE 50, 166 ). - BFH, 26.11.2003 - X B 124/02
Kein Erlass bei gescheitertem Vorkostenabzug
Auszug aus FG Sachsen, 26.09.2012 - 2 K 779/12
Derartige ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften können unter dem Gesichtspunkt der Selbstbindung der Verwaltung und damit der Beachtung von Art. 3 Abs. 1 GG bei der gerichtlichen Überprüfung von Ermessensentscheidungen von Bedeutung sein (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 26. November 2003, BFH/NV 2004, 754 ). - BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77
Unterhaltspflichtverletzung
Auszug aus FG Sachsen, 26.09.2012 - 2 K 779/12
Abgesehen davon, dass der Senat diese Behauptung nicht überprüfen kann, gewährt Art. 3 Abs. 1 GG keine Gleichheit im Unrecht (Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 17. Januar 1979 - 1 BvL 25/77, BVerfGE 50, 166 ). - BFH, 30.03.2011 - XI R 30/09
Keine Bindung der Finanzbehörde an unverbindliche Auskunft bei Änderung der …
Auszug aus FG Sachsen, 26.09.2012 - 2 K 779/12
Dies kommt nur dann in Betracht, wenn dem Steuerpflichtigen eine bestimmte steuerrechtliche Behandlung zugesagt worden ist oder wenn die Finanzbehörde durch ihr früheres Verhalten außerhalb einer Zusage einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (Urteile des Bundesfinanzhofes vom 30. März 2011 - XI R 30/09, BStBl II 2011, 613 …und vom 7. Oktober 2010 - V R 17/09, BFH/NV 2011, 865).
- FG Berlin-Brandenburg, 15.01.2014 - 3 K 3079/13
Höhe der Aussetzungszinsen ist verfassungsgemäß
Verwirkung wegen eines Verstoßes gegen Treu und Glauben setzt aber sowohl voraus, dass der Verpflichtete aufgrund eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten bei objektiver Beurteilung darauf vertrauen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden, als auch, dass der Verpflichtete tatsächlich auf die Nichtgeltendmachung des Anspruchs vertraut und sich hierauf eingerichtet (irreversibel disponiert) hat (zur Notwendigkeit einer Disposition vgl. Sächsisches FG, Urteil vom 26.09.2012 2 K 779/12, EFG 2013, 813, Juris Rn. 22, 23).