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   FG Sachsen, 27.11.2013 - 2 K 44/12   

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https://dejure.org/2013,56645
FG Sachsen, 27.11.2013 - 2 K 44/12 (https://dejure.org/2013,56645)
FG Sachsen, Entscheidung vom 27.11.2013 - 2 K 44/12 (https://dejure.org/2013,56645)
FG Sachsen, Entscheidung vom 27. November 2013 - 2 K 44/12 (https://dejure.org/2013,56645)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Vollstreckung eines tschechischen Vollstreckungstitels aufgrund eines Beitreibungsersuchens als unzulässig (hier: Steuergeldstrafe)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Vollstreckung eines tschechischen Vollstreckungstitels aufgrund eines Beitreibungsersuchens Formelle Voraussetzungen des Beitreibungsersuchens Ordnungsgemäße Bekanntgabe des Vollstreckungstitels Direktzustellung des Vollsteckungstitels durch die ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit der Vollstreckung eines tschechischen Vollstreckungstitels aufgrund eines Beitreibungsersuchens - Formelle Voraussetzungen des Beitreibungsersuchens - Ordnungsgemäße Bekanntgabe des Vollstreckungstitels - Direktzustellung des Vollsteckungstitels durch die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 14.01.2010 - C-233/08

    Kyrian - Gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung von Forderungen -

    Auszug aus FG Sachsen, 27.11.2013 - 2 K 44/12
    Wie der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 14. Januar 2010 - C-233/08 [Kyrian], EuZW 2010, 146 ) entschieden hat, erlaubt es diese Zuständigkeitsverteilung der ersuchten Behörde und dem Gericht des Mitgliedstaats, in dem die ersuchte Behörde ihren Sitz hat, grundsätzlich nicht, die Vollstreckbarkeit des Vollstreckungstitels zu überprüfen.

    Hat die ersuchte Behörde im Auftrag der ersuchenden Behörde die Zustellung des Vollstreckungstitels gemäß Art. 5 Abs. 1 der Richtlinien 76/308/EWG bzw. 2008/55/EG vorgenommen, so unterliegt diese Maßnahme der ersuchten Behörde der vollen Überprüfung durch die Gerichte des Mitgliedstaates, in dem die ersuchte Behörde ihren Sitz hat (Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Januar 2010, a.a.O.).

    Im Übrigen sei die Einrede der öffentlichen Ordnung in Art. 4 Abs. 3 der Richtlinie 76/308/EWG ausdrücklich vorgesehen (Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Januar 2010, a.a.O.).

    Dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Januar 2010 (a.a.O.) kann ein allgemeiner Grundsatz, dass ein Vollstreckungstitel in einem anderen Mitgliedstaat stets in einer Amtssprache dieses Mitgliedstaates zuzustellen ist, nicht entnommen werden.

    Die Revision war nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO im Hinblick auf die Interpretation des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Januar 2010 - C-233/08 zur Fortbildung des Rechts zuzulassen.

  • BFH, 03.11.2010 - VII R 21/10

    Verstoß gegen den ordre public bei Vollstreckung ausländischer Steuerforderungen

    Auszug aus FG Sachsen, 27.11.2013 - 2 K 44/12
    Auf den nationalen Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, der um die Vollstreckung ersucht, beruhen die von diesem durchzuführenden Vollstreckungsmaßnahmen (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 3. November 2010 - VII R 21/10, BStBl II 2011, 401).

    Eine Vollstreckung in Deutschland würde die öffentliche Ordnung beeinträchtigen, wenn der Vollstreckungstitel in einem nicht hinnehmbaren Gegensatz zu grundlegenden Prinzipien der deutschen Rechtsordnung stünde, so dass das Ergebnis der Anwendung ausländischen Rechts nach deutschen Gerechtigkeitsvorstellungen untragbar erschiene (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 3. November 2010, a.a.O., m.w.N.).

    Die vom Bundesfinanzhof im Urteil vom 3. November 2010 (a.a.O.) aufgeworfene Frage der Prüfung einer Wiedereinsetzungsmöglichkeit stellt sich im Streitfall hinsichtlich des Einspruchs gegen den Bescheid vom ... nicht, nachdem der Einspruch fristgemäß war.

  • FG München, 01.10.2012 - 7 K 3862/10

    Einwendungen gegen zu vollstreckende Verwaltungsakte - Einwand des Erlöschens der

    Auszug aus FG Sachsen, 27.11.2013 - 2 K 44/12
    Auch bei rein innerstaatlichen Fällen der Vollstreckung eines deutschen Steuerbescheids wird von der finanzgerichtlichen Judikatur (Urteil des Finanzgerichts München vom 1. Oktober 2012 - 7 K 3862/10, juris) und einem Teil der Literatur (Klein, AO -Kommentar, 11. Auflage 2011, § 257 Rz. 6) die Auffassung vertreten, dass ein Erlöschen des Zahlungsanspruchs durch Verjährung (§ 232 AO ) im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens nicht zu prüfen ist, wenn diese Frage streitig ist.
  • BFH, 21.07.2009 - VII R 52/08

    Bundesfinanzhof bestätigt Rechtmäßigkeit eines Beitreibungsersuchens in das

    Auszug aus FG Sachsen, 27.11.2013 - 2 K 44/12
    Bereits unter Geltung des EG-Beitreibungsgesetzes und des Art. 2 e und g der Richtlinie 76/308/EWG i.d.F. der Richtlinie 2001/44/EG des Rates vom 15. Juni 2001 war aber anerkannt, dass die Richtlinie und in deren Auslegung das Gesetz auf alle Forderungen im Zusammenhang mit - unter anderem - Einkommensteuern Anwendung findet, wozu nach deutschem Recht auch Säumniszuschläge gehören (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 21. Juli 2009 - VII R 52/08, BStBl II 2010, 51).
  • BFH, 11.12.2012 - VII R 69/11

    Unterlassungsklage und Feststellungsklage gegen Vollstreckung aus einem

    Auszug aus FG Sachsen, 27.11.2013 - 2 K 44/12
    Der Senat erachtet unter den Umständen des Streitfalls ein besonderes Interesse des Klägers an der Feststellung der Rechtswidrigkeit bzw. Unzulässigkeit einer Vollstreckung aus dem Beitreibungsersuchen für gegeben (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 11. Dezember 2012 - VII R 69/11, BFH/NV 2013, 739).
  • BFH, 11.12.2012 - VII R 70/11

    Pfändung eines Erstattungsanspruchs aufgrund eines per E-Mail übermittelten

    Auszug aus FG Sachsen, 27.11.2013 - 2 K 44/12
    Die ursprünglich fehlerhaften Angaben im Beitreibungsersuchen sind aber im Ergebnis unschädlich, weil das EG-Beitreibungsgesetz und die Abgabenordnung auch eine Vollstreckung eines angefochtenen Bescheids zulassen und der Beklagte bei einem entsprechenden Ersuchen kein Ermessen gehabt hätte, davon abzusehen (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 11. Dezember 2012 - VIII R 70711, BStBl II 2013, 475).
  • EuGH, 11.05.2000 - C-38/98

    Renault

    Auszug aus FG Sachsen, 27.11.2013 - 2 K 44/12
    Damit das Verbot der Nachprüfung der ausländischen Entscheidung auf ihre Gesetzmäßigkeit gewahrt bleibe, muss es sich bei diesem Verstoß um eine offensichtliche Verletzung einer in der Rechtsordnung des Vollstreckungsstaats als wesentlich geltenden Rechtsnorm oder eines dort als grundlegend anerkannten Rechts handeln, so dass mögliche Rechtsfehler nicht ausreichen (Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 11. Mai 2000 - C-38/98, Slg. 2000, I-2973).
  • BFH, 24.02.2015 - VII R 1/14

    Beitreibungsersuchen - Einwendungen gegen die Bekanntgabe des Leistungsbescheids

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 27. November 2013  2 K 44/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG München, 28.04.2015 - 10 K 2146/14

    Vollstreckung aus Beitreibungsersuchen aus Österreich

    Nach dieser Vorschrift kann Rechtshilfe und Amtshilfe verweigert werden, wenn der ersuchte Staat der Ansicht ist, die Erledigung des Ersuchens sei geeignet, die Souveränität, die Sicherheit, die öffentliche Ordnung (ordre public) oder andere wesentliche Interessen seines Landes zu beeinträchtigen (BFH-Urteil vom 21. Februar 1978 VII R 49/74, BFHE 124, 480; vgl. auch FG München, Urteil vom 10. Oktober 2013 10 K 2217/13, DStRE 2014, 1511; Sächsisches FG, Urteil vom 27. November 2013, 2 K 44/12, EFG 2015, 182).
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