Rechtsprechung
FG Sachsen, 28.06.2004 - 7 K 951/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einbeziehung von Zahlungen zur Beseitigung von Grundpfandrechten in die Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer; Beanstandung der Festsetzung des der Grunderwerbsteuer zugrunde gelegten Werts der Gegenleistung; Voraussetzungen des eigenständigen ...
- Judicialis
GrEStG 1997 § 8 Abs. 1; ; GrEStG 1997 § 9 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 889
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einbeziehung von Zahlungen zur Beseitigung von Grundpfandrechten in die Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Einbeziehung von Zahlungen zur Beseitigung von Grundpfandrechten in die Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 28.06.2004 - 7 K 951/03
- BFH, 13.12.2006 - II R 22/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 22.11.1995 - II R 26/92
Festsetzung der Grunderwerbsteuer für mehrere durch einen Vertrag erworbene …
Auszug aus FG Sachsen, 28.06.2004 - 7 K 951/03
Die Gegenleistung erfaßt daher auch alle Leistungen, die der Erwerber einem Dritten gewährt, um damit vom Veräußerer das Grundstück zu erhalten (vgl. BFH Urteile vom 25. Januar 1989, II R 28/86, BStBl II 1989, 466 und vom 22. November 1995, II R 26/92, BStBl II 1996, 162 m.w.N.).Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile in BStBl II 1989, 466 und BStBl II 1996, 162), müssen zwar der Erwerb des Grundstücks und die Gegenleistung für den Erwerb kausal verknüpft sein; es ist jedoch nicht zwingend erforderlich, daß die Gegenleistung (ausschließlich) zwischen Grundstücksveräußerer und Grundstückserwerber ausgetauscht wird.
- BFH, 25.01.1989 - II R 28/86
Grunderwerbsteuer - GmbH - Umwandlung auf Alleingesellschafter - Gegenleistung - …
Auszug aus FG Sachsen, 28.06.2004 - 7 K 951/03
Die Gegenleistung erfaßt daher auch alle Leistungen, die der Erwerber einem Dritten gewährt, um damit vom Veräußerer das Grundstück zu erhalten (vgl. BFH Urteile vom 25. Januar 1989, II R 28/86, BStBl II 1989, 466 und vom 22. November 1995, II R 26/92, BStBl II 1996, 162 m.w.N.).Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile in BStBl II 1989, 466 und BStBl II 1996, 162), müssen zwar der Erwerb des Grundstücks und die Gegenleistung für den Erwerb kausal verknüpft sein; es ist jedoch nicht zwingend erforderlich, daß die Gegenleistung (ausschließlich) zwischen Grundstücksveräußerer und Grundstückserwerber ausgetauscht wird.
- BFH, 26.10.1994 - II R 2/92
Berücksichtigung eines Valutabetrages durch die Übernahme von Schulden beim Kauf …
Auszug aus FG Sachsen, 28.06.2004 - 7 K 951/03
Die Klägerin setzt sich detailliert mit der Entscheidung des BFH vom 26. Oktober 1994, II R 2/92 auseinander und kommt hierbei zu dem Ergebnis daß diese Entscheidung nicht auf den Streitfall angewendet werden könne.Nach ständiger Rechtsprechung BFH gehört zu den "sonstigen Leistungen" i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG auch die schuldbefreiende Übernahme von Darlehensverbindlichkeiten durch den Erwerber, die grundpfandrechtlich durch auf dem Grundstück ruhende Grundschulden gesichert sind (vgl. BFH Urteil vom 26. Oktober 1994, II R 2/92, BFH/NV 1995, 638).