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   FG Sachsen, 28.07.2009 - 1 K 2/05   

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https://dejure.org/2009,33136
FG Sachsen, 28.07.2009 - 1 K 2/05 (https://dejure.org/2009,33136)
FG Sachsen, Entscheidung vom 28.07.2009 - 1 K 2/05 (https://dejure.org/2009,33136)
FG Sachsen, Entscheidung vom 28. Juli 2009 - 1 K 2/05 (https://dejure.org/2009,33136)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit einer gesonderten Feststellung eines verbleibenden Verlustabzugs zu einer Körperschaftssteuer; Geltung der handelsrechtlichen Verpflichtung zur Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten auch für eine Steuerbilanz; Annahme einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Rückstellung eines Versorgungsunternehmens wegen Abbruchkosten für nicht mehr genutzte Leitungen bei freiwilligem Entschluss zum Rückbau der Leitungen; Kosten für Umverlegung von Versorgungsleitungen als Herstellungskosten eines Parkhauses; Zurechnung des von einer ...

  • datenbank.nwb.de

    Keine Rückstellung eines Versorgungsunternehmens wegen Abbruchkosten für nicht mehr genutzte Leitungen bei freiwilligem Entschluss zum Rückbau der Leitungen - Kosten für Umverlegung von Versorgungsleitungen als Herstellungskosten eines Parkhauses - Zurechnung des von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 03.08.2004 - X R 55/01

    Wirtschaftliches Eigentum bei Leasing; Anschaffungsbegriff bei

    Auszug aus FG Sachsen, 28.07.2009 - 1 K 2/05
    Eine Zurechnung von Wirtschaftsgütern zum Vermögen des Leasingnehmers kommt vor allem in Betracht, wenn sich die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes und die Grundmietzeit annähernd decken oder zwar die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer erheblich länger als die Grundmietzeit ist, jedoch dem Leasingnehmer ein Recht auf Mietverlängerung oder Kauf zusteht und bei der Ausübung der Option nur ein geringer Mietzins oder Kaufpreis zu entrichten ist (vgl. BFH-Urteil vom 3. August 2004 X R 55/01, BFH/NV 2005, 517 m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist auch beim Vollamortisationsleasing davon auszugehen, dass ein nennenswerter wirtschaftlicher Restwert das Eigentum des Mieters (Leasingnehmers) ausschließt (vgl. BFH-Urteil vom 3. August 2004 X R 55/01, BFH/NV 2005, 517 ).

  • BFH, 06.11.1985 - II R 217/85

    Finanzgerichtsverfahren - Revision - Urteilsverkündung - Zustellung -

    Auszug aus FG Sachsen, 28.07.2009 - 1 K 2/05
    Inhaltlich führt dies zur Bindungswirkung des Urteils auch für das Gericht selbst (vgl. BFH-Urteil vom 6. November 1985 II R 217/85, BStBl II 1986, 175 ).
  • BFH, 25.03.2004 - IV R 35/02

    Rückstellung für Wiederaufbereitung von Bauschutt

    Auszug aus FG Sachsen, 28.07.2009 - 1 K 2/05
    Sie ist vielmehr zutreffend nur anhand der erkennbaren tatsächlichen Verhältnisse des jeweiligen Einzelfalles zu prüfen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 25. März 2004 IV R 35/02, BStBl II 2006, 644 ).
  • BFH, 03.03.2005 - II B 114/04

    Offenbare Unrichtigkeit

    Auszug aus FG Sachsen, 28.07.2009 - 1 K 2/05
    Führt die Korrektur einer im Urteilstenor enthaltenen offenbaren Unrichtigkeit zu einer Änderung der Unterliegensquoten, ist auch die Kostenentscheidung entsprechend neu zu fassen (vgl. BFH-Beschluss vom 3. März 2005 II B 114/04, BFH/NV 2005, 1333 ).
  • BFH, 07.09.2004 - IX R 1/03

    Abbruchkosten bei Gebäudeerwerb in Abbruchabsicht zum Zwecke der Bebauung des

    Auszug aus FG Sachsen, 28.07.2009 - 1 K 2/05
    Hierzu rechnen auch die Aufwendungen für die beim Bau des Gebäudes oder der Außenanlage anfallenden üblichen Erdarbeiten und für den Abriss eines vorhandenen Gebäudes auf einem zum Zwecke der Neubebauung erworbenen Grundstück (vgl. BFH-Urteile vom 27. Januar 1994 IV R 104/92, BStBl II 1994, 512 , und vom 7. September 2004 IX R 1/03, juris).
  • BFH, 28.03.2000 - VIII R 13/99

    Abbruchverpflichtung des Grundstückspächters

    Auszug aus FG Sachsen, 28.07.2009 - 1 K 2/05
    Der Steuerpflichtige ist in diesem Fall auch dem Grunde nach berechtigt, eine Rückstellung für die Abbruchverpflichtung in seiner Steuerbilanz zu bilden (vgl. BFH-Urteil vom 28. März 2000 VIII R 13/99, BStBl II 2000, 612).
  • BFH, 27.11.1985 - I B 41/85

    Bedeutung des Wert des Streitgegenstandes für die Zulassung der Revision

    Auszug aus FG Sachsen, 28.07.2009 - 1 K 2/05
    Bei der Bestimmung des Streitwerts hat das Gericht die streitige Körperschaftsteuer, soweit die gesonderte Feststellung eines höheren Verlustes begehrt war, 10 % des streitigen Verlustbetrages (vgl. BFH-Beschluss vom 27. November 1985 I B 41/85, BFH/NV 1986, 625), bei den Feststellungsbescheiden gemäß § 47 KStG einen Betrag von 10 % der streitigen Körperschaftsteuer (vgl. Gräber/Ruban, FGO , 6. Auflage, Vor § 135 Rn. 35 "Körperschaftsteuer") sowie beim Gewerbesteuermessbetrag die steuerliche Auswirkung unter Ansatz eines Hebesatzes von 380 % zu Grunde gelegt.
  • BFH, 30.05.1984 - I R 146/81

    Immobilien-Leasing - Full-pay-out-Leasing - Vollarmortisationsvertrag -

    Auszug aus FG Sachsen, 28.07.2009 - 1 K 2/05
    Ist der Leasingvertrag von Anfang an auf den vermögensmäßigen Erwerb des Wirtschaftsguts durch den Leasingnehmer ausgerichtet, ist er steuerlich als Anschaffungsgeschäft des Leasingnehmers zu beurteilen (BFH-Urteil vom 30. Mai 1984 I R 146/81, BStBl II 1984, 825 ).
  • BFH, 27.01.1994 - IV R 104/92

    Zu den Herstellkosten eines Gebäudes oder einer Außenanlage rechnen auch die beim

    Auszug aus FG Sachsen, 28.07.2009 - 1 K 2/05
    Hierzu rechnen auch die Aufwendungen für die beim Bau des Gebäudes oder der Außenanlage anfallenden üblichen Erdarbeiten und für den Abriss eines vorhandenen Gebäudes auf einem zum Zwecke der Neubebauung erworbenen Grundstück (vgl. BFH-Urteile vom 27. Januar 1994 IV R 104/92, BStBl II 1994, 512 , und vom 7. September 2004 IX R 1/03, juris).
  • BFH, 23.09.2008 - IV B 15/07

    Bildung einer Rückstellung für Abbruchkosten - Bindung des BFH an

    Auszug aus FG Sachsen, 28.07.2009 - 1 K 2/05
    Darüber hinaus ist selbst dann, wenn man - entgegen der Auffassung des Senats - vom Vorliegen einer mietvertraglichen Verpflichtung der Klägerin zum Abriss ausginge, nicht klar, weshalb eine solche durch den Mietvertrag begründete Abbruchverpflichtung nicht dem Saldierungsbereich schwebender Geschäfte mit der Folge zuzuordnen sein sollte, dass - selbst bei einem drohenden Verlust aus dem (schwebenden) Geschäft - der Ausweis einer Rückstellung in der Steuerbilanz nach § 5 Abs. 4a EStG ausgeschlossen wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 23. September 2008 IV B 15/07, BFH/NV 2009, 28 ).
  • FG Sachsen, 26.06.2014 - 4 K 393/12

    Keine Rückstellung wegen künftigen Rückbaus von stillgelegten

    Das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 28.07.2009, Az. 1 K 2/05, lasse sich auf den Streitfall nicht übertragen, denn im dortigen Fall habe es sich um einen Trassenrückbau im Rahmen eines entgeltlichen Nutzungsverhältnisses gehandelt.

    Auch wenn eine Verpflichtung zur Beseitigung der Anlagen nach § 1004 BGB vorläge, müsste ein solcher Anspruch vom Eigentümer erst geltend gemacht werden (ebenso Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 28.07.2009, Az. 1 K 2/05).

    Insbesondere aus den Regelungen des GBBG lässt sich eine solche nicht herleiten (dazu auch ausführlich Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 28.07.2009, Az. 1 K 2/05, Juris-Dokument).

    Maßgeblich ist damit, ob die zukünftigen Entfernungskosten lediglich als (nicht rückstellungspflichtiger) innerbetrieblicher Aufwand oder als Gegenstand einer rückstellungsfähigen Außenverpflichtung zu qualifizieren sind (ebenso Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 28.07.2009, Az. 1 K 2/05, Juris-Dokument).

    Eine ausreichende Wahrscheinlichkeit der Verpflichtung zum Rückbau der Leitungen kann in den Streitjahren jedenfalls nicht festgestellt werden (vgl. zum Ganzen auch Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 28.07.2009, Az. 1 K 2/05, Juris-Dokument).

    Ein derartiger Sachverhalt ist aber im hiesigen Streitfall nicht erkennbar (ebenso Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 28.07.2009, Az. 1 K 2/05, Juris-Dokument).

    Eine hinreichende Wahrscheinlichkeit der Entstehung einer Verbindlichkeit kann infolgedessen im Streitfall im Rahmen einer Gesamtwürdigung nicht festgestellt werden (ebenso Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 28.07.2009, Az. 1 K 2/05, Juris-Dokument).

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