Rechtsprechung
FG Sachsen, 28.11.2011 - 5 K 509/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufhebung eines Investitionszulagenbescheides bzgl. Bewilligung der Anschaffungskosten für eine Offsetdruckmaschine
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InvZulG § 2 Abs. 1; InvZulG § 2 Abs. 4 S. 5
Investitionszulagenrechtliche Anschaffung einer Maschine Anschaffung noch im alten Jahr trotz nach dem Jahreswechsel erforderlicher, unwesentlicher Restarbeiten zur Herstellung der Betriebsbereitschaft - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Investitionszulagenrechtliche Anschaffung einer Maschine - Anschaffung noch im alten Jahr trotz nach dem Jahreswechsel erforderlicher, unwesentlicher Restarbeiten zur Herstellung der Betriebsbereitschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 28.11.2011 - 5 K 509/11
- BFH, 23.06.2015 - III R 26/12
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 25.09.1996 - III R 112/95
Ein Kraftfahrzeug ist auch dann betriebsbereit und damit angeschafft, wenn nur …
Auszug aus FG Sachsen, 28.11.2011 - 5 K 509/11
Die Klägerin verweist insoweit insbesondere auf das BFH-Urteil vom 25. September 1996 ( III R 112/95, BStBl II 1998, 70 ).d) Neben der Erlangung der Verfügungsmacht ist nach der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung zusätzlich die Betriebsbereitschaft des angeschafften Wirtschaftsgutes erforderlich (BFH Urteil vom 25. September 1996, III R 112/95, 1998, 70 m.w.N.).
Es ist grundsätzlich unschädlich, wenn nur noch unwesentliche Maßnahmen zur Herstellung der Betriebsbereitschaft ausstehen, die im Allgemeinen innerhalb kurzer Zeit unschwer nachgeholt werden können (BFH vom 25. September 1996, a.a.O.).
- BFH, 24.02.1987 - VII R 23/85
Änderung der räumlichen Zuständigkeit der Finanzämter während des …
Auszug aus FG Sachsen, 28.11.2011 - 5 K 509/11
Das Finanzamt D wurde durch gesetzlichen Beteiligtenwechsel Beklagter im vorliegenden Verfahren, weil es aufgrund der Rechtsgrundlage des § 17 Finanzverwaltungsgesetz für die bisher in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes D fallenden Steuerpflichtigen sachlich und örtlich zuständig geworden ist (vgl. Bundesfinanzhof - BFH - Urteil vom 24. Februar 1987, VII R 23/85, BFH/NV 1987, 283 m.w.N.). - BFH, 26.01.2006 - III R 5/04
Anspruch auf erhöhte Investitionszulage einer Personengesellschaft nur, wenn die …
Auszug aus FG Sachsen, 28.11.2011 - 5 K 509/11
Aus dem Einkommensteuerrecht übernommene Begriffe sind auch im Investitionszulagenrecht grundsätzlich nach den für die Einkommensbesteuerung maßgebenden Grundsätzen auszulegen, soweit sich nicht aus dem InvZulG , seinem Zweck und seiner Entstehungsgeschichte etwas anderes entnehmen läßt (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, BFH Urteil vom 26. Januar 2006, III R 5/04, BStBl II 2006, 771 m.w.N.). - BFH, 28.11.2006 - III R 17/05
InvZul: Zeitpunkt der Anschaffung
Auszug aus FG Sachsen, 28.11.2011 - 5 K 509/11
Unter Anschaffung ist im Ertragsteuerrecht der Erwerb eines bereits bestehenden Wirtschaftsguts zu verstehen, unter Herstellung das Schaffen oder Schaffen lassen eines noch nicht existierenden Wirtschaftsguts auf eigene Rechnung und Gefahr (vgl. BFH Urteil vom 28. November 2006, III R 17/05, BFH/NV 2007, 975 m.w.N.). - BFH, 26.08.2010 - III R 80/07
Erlass von Zinsen auf die Rückforderung von Investitionszulage wegen geänderter …
Auszug aus FG Sachsen, 28.11.2011 - 5 K 509/11
Die Klägerin verweist auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofes - BFH - vom 25. August 2010 (III R 80/07, BFH/NV 2011, 401).
- BFH, 23.06.2015 - III R 26/12
Anschaffungszeitpunkt im Zulagenrecht - Insolvenzfeststellung im …
Die Revision des Finanzamts ... gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 28. November 2011 5 K 509/11 wird als unbegründet zurückgewiesen. - FG Sachsen, 25.02.2013 - 8 V 1384/12
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Bescheids wegen im …
Unter Anschaffung ist der Erwerb eines bestehenden Wirtschaftgutes zu verstehen (vgl. SächsFG, Urteil vom 28.11.2011, 5 K 509/11 [zit. nach juris]). - VG Saarlouis, 20.10.2011 - 5 L 510/11
Anfechtung einer Nutzungsuntersagung (VR050); aufschiebende Wirkung; Versiegelung …
Vorliegend überwiegt das öffentliche Interesse, da davon auszugehen ist, dass die Klage der Antragstellerin - 5 K 509/11 - unzulässig ist und auch ansonsten gegen die Bescheide der Antragsgegnerin vom 08.06.