Rechtsprechung
FG Sachsen, 29.06.2006 - 1 K 45/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auflösung einer von Anfang an zu Unrecht gebildeten Steuerrückstellung; Teilwertberichtigung einer Darlehensforderung gegen eine Kapitalgesellschaft, zu der ein Beteiligungsverhältnis besteht
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Auflösung einer von Anfang an zu Unrecht gebildeten Steuerrückstellung - Teilwertberichtigung einer Darlehensforderung gegen eine Kapitalgesellschaft, zu der ein Beteiligungsverhältnis besteht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- FG Köln, 19.11.1998 - 14 K 7699/96
Gewinnmindernde Teilwertabschreibung bei eigenkapitalersetzenden Darlehen; …
Auszug aus FG Sachsen, 29.06.2006 - 1 K 45/03
Eine Ausnahme muß nach Auffassung des erkennenden Senats aber für die Bewertung eigenkapitalersetzender Darlehensforderungen gelten (so auch BFH-Urteil vom 6. November 2003 IV R 10/01, BStBl. II 2004, 416, jedenfalls für den Fall, dass zwischen Gläubiger und Schuldner eine Betriebsaufspaltung besteht; ohne diese Einschränkung FG Köln, Urteil vom 19. November 1998 14 K 7699/96, EFG 1999, 374).Der Gesellschafter investiert in seiner Gesellschaft aus gesellschaftlichen Gründen vielmehr bewußt in einer Situation, die bei einem fremden Darlehensgeber bereits bei Darlehenshingabe bzw. im Zeitpunkt des Stehenlassens des Darlehens zu einer Teilwertabschreibung berechtigen würde (vgl. EFG 1999, 374).
- BFH, 04.11.1999 - IV R 70/98
Bilanzberichtigung bei Fehler des Finanzamts
Auszug aus FG Sachsen, 29.06.2006 - 1 K 45/03
Nimmt dagegen das Finanzamt von sich aus Änderungen des erklärten Gewinnes eines Wirtschaftsjahres unter Berücksichtigung einer unrichtigen Rückstellung vor, ohne dass der Steuerpflichtige seine Steuerbilanz entsprechend ändert bzw. ändern muss, so kann es diesen Fehler wie beim nicht bilanzierenden Steuerpflichtigen nur dann korrigieren, wenn eine Korrekturvorschrift (§ 164 Abs. 2, §§ 172 ff. i.V.m. § 181 Abs. 1 Satz 1 AO ) für den Veranlagungszeitraum eingreift, in dem die fehlerhafte Änderung vorgenommen wurde (BFH-Urteil vom 4. November 1999 IV R 70/98, BStBl. II 2000, 129).Legt das Finanzamt eine Bilanz der Besteuerung nicht zu Grunde und nimmt eine abweichende Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich mit ggf. auf der Grundlage der Bilanz abgeänderten Ansätzen bzw. Werten vor, wird diese erst dann zur Steuerbilanz, wenn der Steuerpflichtige die vom Finanzamt ermittelten Werte bei einer Bilanzberichtigung ggf. mit Bilanzänderung nach § 4 Abs. 2 EStG übernimmt (BFH-Urteil in BStBl. II 2000, 129).
- BFH, 06.11.2003 - IV R 10/01
Teilwertabschreibung im Falle einer Betriebsaufspaltung
Auszug aus FG Sachsen, 29.06.2006 - 1 K 45/03
Eine Ausnahme muß nach Auffassung des erkennenden Senats aber für die Bewertung eigenkapitalersetzender Darlehensforderungen gelten (so auch BFH-Urteil vom 6. November 2003 IV R 10/01, BStBl. II 2004, 416, jedenfalls für den Fall, dass zwischen Gläubiger und Schuldner eine Betriebsaufspaltung besteht; ohne diese Einschränkung FG Köln, Urteil vom 19. November 1998 14 K 7699/96, EFG 1999, 374).Außerdem ist zu prüfen, ob der Wert der Rückzahlungsforderung bereits mit Eintritt der Krise gesunken ist und nicht mehr dem Nennwert entspricht (BStBl. II 2004, 416).
- BFH, 25.04.1990 - I R 78/85
Steuerliche Behandlung einer Pensionszusage - Festsetzung von …
Auszug aus FG Sachsen, 29.06.2006 - 1 K 45/03
Entsprechendes gilt nach dem Grundsatz des Bilanzenzusammenhangs (§ 4 Abs. 1 Satz 1 EStG ; vgl. auch § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG i.V.m. § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB ), wenn sich letzliche herausstellt, dass eine Rückstellung von Anfang an zu Unrecht gebildet worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 25. April 1990 I R 78/85, BFH/NV 1990, 630 m.w.N.). - BFH, 10.11.2005 - IV R 13/04
Keine Teilwertabschreibung eigenkapitalersetzender Darlehen wegen …
Auszug aus FG Sachsen, 29.06.2006 - 1 K 45/03
Krise ist nach der Legaldefinition des § 32 a Abs. 1 Satz 1 GmbHG der Zeitpunkt, in dem ein Gesellschafter der Gesellschaft als ordentlicher Kaufmann Eigenkapital statt eines Darlehens gewährt hätte, wobei nach den zu §§ 30, 31 GmbHG entwickelten Rechtsprechungsgrundsätzen und über § 32 a Abs. 3 Satz 1 GmbHG das Stehenlassen eines Darlehens der Darlehensgewährung gleichgestellt wird (vgl. die Nachweise in BFH-Urteil vom 10. November 2005 IV R 13/04, BFH/NV 2006, 409 ).
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2018 - 3 K 329/15
Änderung einer steuerlichen Überleitungsrechnung (Steuerbilanz) - Wahlrecht nach …
Der Beklagte habe das Urteil des Sächsischen FG vom 29.Juni 2006 (1 K 45/03, in juris) bisher nicht bei der Beurteilung des Streitfalls berücksichtigt.Soweit die Klägerin vortrage, dass das Urteil des Sächsischen FG vom 29. Juni 2006 (1 K 45/03, in juris) ihre Rechtsauffassung bestätige, so könne dem nicht gefolgt werden.
Die Klägerin kann sich zur Stützung ihrer Rechtsauffassung, dass § 4 Abs. 2 EStG auf eine steuerliche Überleitungsrechnung keine Anwendung finde, auch nicht auf das Urteil des Sächsischen Finanzgericht vom 29.6.2006 (1 K 45/03 in juris) berufen.