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   FG Sachsen, 29.07.2002 - 4 K 392/00   

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https://dejure.org/2002,59156
FG Sachsen, 29.07.2002 - 4 K 392/00 (https://dejure.org/2002,59156)
FG Sachsen, Entscheidung vom 29.07.2002 - 4 K 392/00 (https://dejure.org/2002,59156)
FG Sachsen, Entscheidung vom 29. Juli 2002 - 4 K 392/00 (https://dejure.org/2002,59156)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erstattungspflicht der Bank bei Überweisung des FA an nicht mehr bestehendes Konto des Steuerpflichtigen - Erstattungsbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Düsseldorf, 27.03.1998 - 18 K 3597/96

    Zurückerstattung ohne rechtlichen Grund gezahlter Steuern; Erstattungsanspruch

    Auszug aus FG Sachsen, 29.07.2002 - 4 K 392/00
    Da für die Zahlung an die Klägerin auch kein rechtlicher Grund gegeben war auch der Klägerinvertreter benennt keinen ... solchen ..., waren die Voraussetzungen des § 37 Abs. 2 AO erfüllt und ein Erstattungsbescheid an die Klägerin als Leistungsempfängerin zu richten; ebenso FG Düsseldorf, Urt. v. 27.03.98, EFG 98, 974 rkr.; FG Hamburg, Urt. v. 11.02.99, EFG 99, 520, EFG 99, 520 rkr.
  • FG Hamburg, 11.02.1999 - V 145/96

    Finanzbehördliche Überweisung eines Steuerrückzahlungsbetrags auf ein gekündigtes

    Auszug aus FG Sachsen, 29.07.2002 - 4 K 392/00
    Da für die Zahlung an die Klägerin auch kein rechtlicher Grund gegeben war auch der Klägerinvertreter benennt keinen ... solchen ..., waren die Voraussetzungen des § 37 Abs. 2 AO erfüllt und ein Erstattungsbescheid an die Klägerin als Leistungsempfängerin zu richten; ebenso FG Düsseldorf, Urt. v. 27.03.98, EFG 98, 974 rkr.; FG Hamburg, Urt. v. 11.02.99, EFG 99, 520, EFG 99, 520 rkr.
  • FG Sachsen, 09.03.2011 - 4 K 2386/07

    Bank als Leistungsempfängerin i. S. d. § 37 Abs. 2 AO bei Fehlüberweisung des

    Da für die Zahlung an die Klägerin auch kein rechtlicher Grund gegeben war, waren die Voraussetzungen des § 37 Abs. 2 AO erfüllt und ein Erstattungsbescheid an die Klägerin als Leistungsempfängerin zu richten (so die bisherige ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Beschluss vom 6. Juni 2003 VII B 262/02, BFH/NV 2003, 1532 und vom 28. Januar 2004 VII B 139/03, BFH/NV 2004, 762 ; FG Münster-Urteil vom 4. April 2008 11 K 801/01 AO , EFG 2008, 1428 ; Sächsisches Finanzgericht-Urteil vom 29. Juli 2002 4 K 392/00; FG Düsseldorf-Urteil vom 27. März 1998, EFG 1998, 974; FG Hamburg-Urteil vom 11. Februar 1999, EFG 99, 520; a.A. Cranshaw in jurisPR-InsR 8/2010 Anm.5 zu BFH-Urteil vom 10. November 2009 VII R 6/09, BStBl II 2010, 255).
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