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   FG Sachsen, 29.10.2003 - 5 K 1444/02 (Kg)   

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FG Sachsen, 29.10.2003 - 5 K 1444/02 (Kg) (https://dejure.org/2003,9982)
FG Sachsen, Entscheidung vom 29.10.2003 - 5 K 1444/02 (Kg) (https://dejure.org/2003,9982)
FG Sachsen, Entscheidung vom 29. Oktober 2003 - 5 K 1444/02 (Kg) (https://dejure.org/2003,9982)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausübung einer Berufsausbildung für ein volljähriges Kind bei Nachgehen einer Vollzeiterwerbstätigkeit neben dem Studium; Berücksichtigung der Einkünfte eines volljährigen Kindes bei der Festsetzung von Kindergeld; Immatrikulation als Kriterium für die Annahme über das ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Kindergeldanspruch bei Aufnahme einer Vollzeiterwerbstätigkeit neben Studium des Kindes; Kürzungsmonat; Familienleistungsausgleich für L. Januar bis August 2000

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Kindergeldanspruch bei Aufnahme einer Vollzeiterwerbstätigkeit neben Studium des Kindes - Kürzungsmonat - Familienleistungsausgleich für L. Januar bis August 2000

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Vollzeiterwerbstätigkeit neben dem Studium

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 19.10.2001 - VI R 174/00

    Kindergeld - Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit - Rückforderung -

    Auszug aus FG Sachsen, 29.10.2003 - 5 K 1444/02
    Ab diesem Zeitpunkt ist das Kind selbst in der Lage, seinen Lebensunterhalt zu sichern, so dass eine Inanspruchnahme der Kindergeldberechtigten nicht mehr nötig ist (Urteil des BFH vom 19. Oktober 2001 VI R 174/00, BFH/NV 2002, 338 ).
  • BFH, 09.06.1999 - VI R 92/98

    Berufsausbildung von Kindern

    Auszug aus FG Sachsen, 29.10.2003 - 5 K 1444/02
    Demgemäß erfüllt auch ein berufsbegleitendes Studium grundsätzlich den Tatbestand der Berufsausbildung, wenn der Studierende diese Ausbildung ernsthjaft und nachhaltig betreibt, d.h. dem Studium tatsächlich nachgeht (Urteile des BFH vom 14. Mai 2002 VIII R 61/01, BFHE 199, 210 , BStBl. II 2002, 807; vom 29. Oktober 1999 VI R 53/99, BFH/NV 2000, 431 ; vom 9. Juni 1999 VI R 92/98, BFHE 189, 103 , BStBl. II 1999, 708).
  • BFH, 23.11.2001 - VI R 77/99

    Ein vollzeiterwerbstätiges an einer Universität immatrikuliertes Kind, das sein

    Auszug aus FG Sachsen, 29.10.2003 - 5 K 1444/02
    Der BFH hat die Beurteilung dieser Fälle bislang ausdrücklich offengelassen (Urteil des BFH vom 23. November 2001 VI R 77/99, BFHE 197, 383 , BStBl. II 2002, 484).
  • BFH, 14.01.2000 - VI R 11/99

    Auslandspraktikum als Berufsausbildung

    Auszug aus FG Sachsen, 29.10.2003 - 5 K 1444/02
    Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen handelt, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 14. Januar 2000 VI R 11/99, BFHE 191, 50, BStBl. II 2000, 199).
  • BFH, 11.10.1984 - VI R 69/83

    In Berufsausbildung i. S. des § 32 ABs. 6 Nr. 1 1975 ff. befindet sich nicht, wer

    Auszug aus FG Sachsen, 29.10.2003 - 5 K 1444/02
    Es erscheint daher nicht gerechtfertigt, Kindergeldberechtigte zu begünstigen, deren Kind ein höhergestecktes Berufsziel anstrebt, während andere Kindergeldberechtigte für ein Kind, das den Beruf unter sonst gleichen Bedingungen, aber ohne den Wunsch nach weiterer Qualifikation ausübt, eine Entlastung nicht erfahren (Urteil des BFH vom 11. Oktober 1984 VI R 69/83, BFHE 142, 140, BStBl. II 1985, 91 zur Vorgängervorschrift).
  • BFH, 19.10.2001 - VI R 39/00

    Berufsausbildung eines Kindes

    Auszug aus FG Sachsen, 29.10.2003 - 5 K 1444/02
    Erlöschen jedoch die Unterhaltspflichten, weil das Kind sich selbst unterhalten kann, besteht kein Anlass, den Kindergeldberechtigten, der keinen Unterhalt mehr leisten muss, daneben noch im Wege des Familienleistungsausgleichs zu begünstigen (Urteil des BFH vom 19. Oktober 2001 VI R 39/00, BFHE 197, 92 ).
  • BFH, 24.05.2000 - VI R 143/99

    Die Berufsausbildung endet bereits vor Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses, wenn

    Auszug aus FG Sachsen, 29.10.2003 - 5 K 1444/02
    Hiervon ist nach ständiger Rechtsprechung selbst dann auszugehen, wenn die Ausbildungsmaßnahme Zeit und Arbeitskraft des Kindes nicht in überwiegendem Umfang in Anspruch nimmt (Urteil des BFH vom 9. Juni 1999 VI R 33/98, BFHE 189, 88 , BStBl. II 1999, 701), weil es beispielsweise neben einem Studium erwerbstätig ist (Urteile des BFH vom 24. Mai 2000 VI R 143/99, BFHE 191, 557, BStBl. II 2000, 473; vom 23. April 1997 VI R 135/95, BFH/NV 1997, 655).
  • BFH, 09.06.1999 - VI R 33/98

    Berufsausbildung von Kindern

    Auszug aus FG Sachsen, 29.10.2003 - 5 K 1444/02
    Hiervon ist nach ständiger Rechtsprechung selbst dann auszugehen, wenn die Ausbildungsmaßnahme Zeit und Arbeitskraft des Kindes nicht in überwiegendem Umfang in Anspruch nimmt (Urteil des BFH vom 9. Juni 1999 VI R 33/98, BFHE 189, 88 , BStBl. II 1999, 701), weil es beispielsweise neben einem Studium erwerbstätig ist (Urteile des BFH vom 24. Mai 2000 VI R 143/99, BFHE 191, 557, BStBl. II 2000, 473; vom 23. April 1997 VI R 135/95, BFH/NV 1997, 655).
  • BFH, 29.10.1999 - VI R 53/99

    Kindergeld: Promotionsvorbereitung als Berufsausbildung

    Auszug aus FG Sachsen, 29.10.2003 - 5 K 1444/02
    Demgemäß erfüllt auch ein berufsbegleitendes Studium grundsätzlich den Tatbestand der Berufsausbildung, wenn der Studierende diese Ausbildung ernsthjaft und nachhaltig betreibt, d.h. dem Studium tatsächlich nachgeht (Urteile des BFH vom 14. Mai 2002 VIII R 61/01, BFHE 199, 210 , BStBl. II 2002, 807; vom 29. Oktober 1999 VI R 53/99, BFH/NV 2000, 431 ; vom 9. Juni 1999 VI R 92/98, BFHE 189, 103 , BStBl. II 1999, 708).
  • BFH, 23.04.1997 - VI R 135/95

    Voraussetzungen der Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen bei Berechnung der

    Auszug aus FG Sachsen, 29.10.2003 - 5 K 1444/02
    Hiervon ist nach ständiger Rechtsprechung selbst dann auszugehen, wenn die Ausbildungsmaßnahme Zeit und Arbeitskraft des Kindes nicht in überwiegendem Umfang in Anspruch nimmt (Urteil des BFH vom 9. Juni 1999 VI R 33/98, BFHE 189, 88 , BStBl. II 1999, 701), weil es beispielsweise neben einem Studium erwerbstätig ist (Urteile des BFH vom 24. Mai 2000 VI R 143/99, BFHE 191, 557, BStBl. II 2000, 473; vom 23. April 1997 VI R 135/95, BFH/NV 1997, 655).
  • BFH, 01.03.2000 - VI R 19/99

    Kindergeld/-freibetrag: Eigene Einkünfte des Kindes

  • BFH, 14.05.2002 - VIII R 61/01

    Zivildienst und Studium als Berufsausbildung

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

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