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   FG Sachsen, 29.10.2014 - 2 K 1/14   

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https://dejure.org/2014,43017
FG Sachsen, 29.10.2014 - 2 K 1/14 (https://dejure.org/2014,43017)
FG Sachsen, Entscheidung vom 29.10.2014 - 2 K 1/14 (https://dejure.org/2014,43017)
FG Sachsen, Entscheidung vom 29. Oktober 2014 - 2 K 1/14 (https://dejure.org/2014,43017)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abänderung der Feststellungen zum Sanierungsaufwand für denkmalgeschützte Gebäude; Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesonderte und einheitliche Feststellung des Sanierungsaufwands für ein denkmalgeschütztes Gebäude Feststellungen zur bei Wohnungserwerb bereits erfolgter Sanierung gehemmter Ablauf der Feststellungsfrist nach Außenprüfung bei Wohnungsveräußerer Änderung der ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gesonderte und einheitliche Feststellung des Sanierungsaufwands für ein denkmalgeschütztes Gebäude - Feststellungen zur bei Wohnungserwerb bereits erfolgter Sanierung - gehemmter Ablauf der Feststellungsfrist nach Außenprüfung bei Wohnungsveräußerer - Änderung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 24.02.1994 - V R 80/92

    Vorsteuerabzug bei steuerpflichtigem Grundstückserwerb auch dann nicht

    Auszug aus FG Sachsen, 29.10.2014 - 2 K 1/14
    Ein Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten liegt dann vor, wenn eine Gestaltung gewählt worden ist, die gemessen an dem erstrebten Ziel unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nicht steuerliche Gründe zu rechtfertigen ist (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24. Februar 1994, BStBl II 94, 487, Klein, a.a.O., § 42 Rdnr. 45 m.w.N.).

    Für die Frage, ob eine missbräuchliche Gestaltung mit der sich aus § 42 Satz 2 AO ergebenden Rechtsfolge vorliegt, ist auf die Verhältnisse in der Person des Steuerpflichtigen abzustellen (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24. Februar 1994, a.a.O.).

  • BFH, 09.07.2002 - IV B 160/01

    Veräußerung von Waldflächen; Aufteilung eines Gesamtkaufpreises

    Auszug aus FG Sachsen, 29.10.2014 - 2 K 1/14
    Eine andere Zuordnung, etwa nach dem Verhältnis der Verkehrswerte, ist nur dann geboten, wenn Bedenken gegen die wirtschaftliche Haltbarkeit der vertraglichen Aufteilung bestehen, weil es nicht den Steuerpflichtigen überlassen bleiben kann, je nach der Auswirkung der Aufteilung auf die Besteuerung dem einen oder dem anderen Wirtschaftsgut innerhalb des Gesamtkaufpreises ein Gewicht beizumessen, das es bei einer Wertbemessung nach objektiven, wenn auch nur schätzbaren Größen nicht hat (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 9. Juli 2002, BFH/NV 2002, 1563 und Urteil vom 19. Dezember 1972, BStBl. II 1973, 295).

    Eine unangemessene Gestaltung kann dann vorliegen, wenn der auf eines der veräußerten Wirtschaftsgüter entfallende Kaufpreis abschreibungsfähig ist und der andere nicht, wie z.B. im Fall des nicht abschreibungsfähigen Grund und Bodens (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 9. Juli 2002, a.a.O.).

  • FG Nürnberg, 07.07.1993 - V 192/90
    Auszug aus FG Sachsen, 29.10.2014 - 2 K 1/14
    Dies gilt ebenfalls für ausgeschiedene Gesellschafter, d.h. diesen ist eine Prüfungsanordnung der Personengesellschaft nicht bekannt zu geben (Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 7. Juli 1993 - V 192/90, EFG 1993, 760 und des Finanzgerichts Hamburg vom 23. Mai 2000 - I 30/98, EFG 2000, 1045 ).
  • BFH, 16.11.1989 - IV R 29/89

    - Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung bei der Prüfung einer GbR - Zur Ausübung

    Auszug aus FG Sachsen, 29.10.2014 - 2 K 1/14
    Die Prüfungsanordnung ist insoweit nur gegen die Gesellschaft gerichtet (Klein, AO -Kommentar, 12. Auflage, § 194 Rz. 8, Urteil des Bundesfinanzhofs vom 16. November 1989, IV R 29/89, BStBl. II 1990, 272).
  • FG Hamburg, 23.05.2000 - I 30/98

    Haftung ehemaliger Kommanditisten

    Auszug aus FG Sachsen, 29.10.2014 - 2 K 1/14
    Dies gilt ebenfalls für ausgeschiedene Gesellschafter, d.h. diesen ist eine Prüfungsanordnung der Personengesellschaft nicht bekannt zu geben (Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 7. Juli 1993 - V 192/90, EFG 1993, 760 und des Finanzgerichts Hamburg vom 23. Mai 2000 - I 30/98, EFG 2000, 1045 ).
  • BFH, 11.06.2002 - IX R 79/97

    Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen

    Auszug aus FG Sachsen, 29.10.2014 - 2 K 1/14
    Zu den die Finanzbehörden bindenden Feststellungen gehören daher nicht nur die Denkmaleigenschaft des Gebäudes, sondern auch, welche Aufwendungen nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal und zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 11. Juni 2002, BStBl II 2003, 578).
  • BFH, 29.05.2008 - IX R 77/06

    Kein Gestaltungsmissbrauch bei Veräußerung von GmbH-Anteilen an

    Auszug aus FG Sachsen, 29.10.2014 - 2 K 1/14
    Allerdings führt das Motiv, Steuern zu sparen, noch nicht zum Verdikt der Unangemessenheit (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 29. Mai 2008, BStBl II 2008, 789 ).
  • BFH, 19.12.1972 - VIII R 124/69

    Aufteilung des Gesamtkaufpreises für ein Grundstück auf Grund und Boden und

    Auszug aus FG Sachsen, 29.10.2014 - 2 K 1/14
    Eine andere Zuordnung, etwa nach dem Verhältnis der Verkehrswerte, ist nur dann geboten, wenn Bedenken gegen die wirtschaftliche Haltbarkeit der vertraglichen Aufteilung bestehen, weil es nicht den Steuerpflichtigen überlassen bleiben kann, je nach der Auswirkung der Aufteilung auf die Besteuerung dem einen oder dem anderen Wirtschaftsgut innerhalb des Gesamtkaufpreises ein Gewicht beizumessen, das es bei einer Wertbemessung nach objektiven, wenn auch nur schätzbaren Größen nicht hat (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 9. Juli 2002, BFH/NV 2002, 1563 und Urteil vom 19. Dezember 1972, BStBl. II 1973, 295).
  • BFH, 13.09.2001 - IX R 62/98

    Baukindergeld für behindertes Kind bei Heimunterbringung

    Auszug aus FG Sachsen, 29.10.2014 - 2 K 1/14
    Erfasst die Bescheinigung Tatbestandsmerkmale, die zugleich denkmalschutzrechtliche und steuerrechtliche Bedeutung haben, so ist die in der Bescheinigung zum Ausdruck kommende denkmalschutzrechtliche Beurteilung auch steuerrechtlich bindend, weil andernfalls der Normzweck, denkmalschutzrechtlich erforderliche Investitionen zu begünstigen, durch eine abweichende steuerrechtliche Beurteilung der Finanzbehörden unterlaufen werden könnte (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 13. September 2001, BStBl II 2003, 912).
  • BFH, 24.01.2007 - IX B 84/06

    Grund und Boden; unterschiedliche WG; Kaufpreisaufteilung

    Auszug aus FG Sachsen, 29.10.2014 - 2 K 1/14
    Solche Bedenken ergeben sich insbesondere dann, wenn die Voraussetzungen für die Annahme eines Gestaltungsmissbrauchs (§ 42 AO ) gegeben sind (ständige Rechtsprechung, Beschluss des Bundesfinanzhofes vom 24. Januar 2007, BFH/NV 2007, 1104 m.w.N.).
  • BFH, 24.06.2009 - X R 8/08

    Auch ein Neubau im bautechnischen Sinn kann steuerrechtlich als Denkmal gefördert

  • BFH, 16.06.2015 - IX R 51/14

    Hemmung der Feststellungsverjährung bei Prüfung eines Gesamtobjekts

    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 29. Oktober 2014  2 K 1/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die Kläger beantragen sinngemäß, das Urteil des Sächsischen FG vom 29. Oktober 2014  2 K 1/14 und die Einspruchsentscheidung vom 4. Dezember 2013 sowie den Feststellungsbescheid vom 23. September 2011 aufzuheben.

  • VG Schwerin, 22.06.2016 - 7 A 1773/14

    Wahl der Kammerversammlung der Zahnärztekammer; Zuschnitt von Wahlkreisen

    Das Hauptsacheverfahren 2 K 1/14 ist beim Oberverwaltungsgericht noch anhängig.
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