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   FG Sachsen-Anhalt, 02.07.2014 - 2 K 311/13   

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https://dejure.org/2014,39377
FG Sachsen-Anhalt, 02.07.2014 - 2 K 311/13 (https://dejure.org/2014,39377)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02.07.2014 - 2 K 311/13 (https://dejure.org/2014,39377)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02. Juli 2014 - 2 K 311/13 (https://dejure.org/2014,39377)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen anhand der Richtssatzsammlung, wenn Buchführungsunterlagen nicht vorgelegt werden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen anhand der Richtssatzsammlung, wenn Buchführungsunterlagen nicht vorgelegt werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Schätzung des Gewinns anhand der Richtsätze der Verwaltung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82

    Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 02.07.2014 - 2 K 311/13
    Schätzungen müssen insgesamt in sich schlüssig sein; ihre Ergebnisse müssen darüber hinaus wirtschaftlich vernünftig und möglich sein und von Wahrscheinlichkeitsüberlegungen bestimmt werden, damit die Schätzung der Wirklichkeit möglichst nahe kommt (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1984 VIII R 195/82, BStBl II 1986, 227, m.w.N.).
  • BFH, 14.04.1989 - III B 5/89

    Selbst grobe Schätzungsfehler bei der Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 02.07.2014 - 2 K 311/13
    Von den Richtsätzen kann oder muss jedoch wegen besonderer Verhältnisse des jeweiligen Betriebes abgewichen werden (BFH-Beschluss vom 14. April 1989 III B 5/89, BStBl II 1990, 351).
  • BFH, 19.03.2007 - X B 191/06

    Eigenverbrauch; Aufzeichnungspflichten nach UStG

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 02.07.2014 - 2 K 311/13
    Andererseits ist mangels besserer Anhaltspunkte von den auf Erfahrungssätzen der einzelnen Branchen beruhenden Richtsätzen auszugehen, wenn - wie hier - auf Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen nicht zurückgegriffen werden kann (BFH-Beschluss vom 19. März 2007 X B 191/06, BFH/NV 2007, 1134).
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