Rechtsprechung
FG Sachsen-Anhalt, 05.03.2003 - 1 K 32/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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Investitionszulage für Bauarbeiten im Jahr 1999 an einem im Jahr 2001 fertiggestellten Gebäude bei Stellung des Bauantrags vor und Beginn der Bauarbeiten nach dem 24. August 1997; Verfassungsrechtliches Rückwirkungsverbot; Investitionszulage 1999
Papierfundstellen
- EFG 2003, 1647
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 12.12.2000 - VIII R 10/99
Bilanzänderung - Reinvestitionsrücklage
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 05.03.2003 - 1 K 32/02
Ein Gesetz, das ihm diese Rechtsposition rückwirkend entzieht, ist vor dem Hintergrund der allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit grundsätzlich unzulässig (BFH-Urteil vom 12. Dezember 2000 VIII R 10/99, BFH/NV 2001, 538 mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des BVerfG).Nur so kommt die Regelung nicht mit den allgemeinen Rechtsgrundsätzen der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes in Konflikt, die als Ausprägungen des Rechtsstaatsprinzips dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers Grenzen setzen (BFH in BFH/NV 2001, 538 ).
- BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97
Schiffbauverträge
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 05.03.2003 - 1 K 32/02
Das BVerfG erkennt nur ausnahmsweise eine echte Rückwirkung als zulässig an, nämlich aus zwingenden Gründen des Gemeinwohls, die dem Gebot der Rechtssicherheit übergeordnet sind oder wegen eines nicht vorhandenen schutzbedürftigen Vertrauens des Einzelnen (vgl. BVerfG-Urteil vom 3. Dezember 1997 2 BvR 882/97, BVerfGE 97, 67, 80). - BFH, 12.10.2000 - III R 35/95
Rückwirkende Herabsetzung einer Investitionszulage
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 05.03.2003 - 1 K 32/02
Dabei entsteht der Anspruch auf Investitionszulage mit Ablauf des Kalenderjahres bzw. Wirtschaftsjahres (BFH-Urteil vom 12. Oktober 2000 III R 35/95, BStBl II 2001, 499), ist im Streitfall also mit Ablauf des Jahres 1999 entstanden.