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   FG Sachsen-Anhalt, 06.03.2012 - 4 K 1484/10   

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FG Sachsen-Anhalt, 06.03.2012 - 4 K 1484/10 (https://dejure.org/2012,22213)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06.03.2012 - 4 K 1484/10 (https://dejure.org/2012,22213)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06. März 2012 - 4 K 1484/10 (https://dejure.org/2012,22213)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 37 Abs 2 S 1 AO, § 31 S 3 EStG 2002, § 31 S 3 EStG 2009, § 74 Abs 1 EStG 2002, § 74 Abs 1 EStG 2009
    Erreichen einer in § 32 Abs. 4 EStG genannten Altersgrenze stellt keine Änderung der Verhältnisse i.S.d. § 70 Abs. 2 EStG dar - Änderungsmöglichkeit durch entsprechende Anwendung des § 70 Abs. 3 EStG bei fehlerhafter Rechtsanwendung durch die Familienkasse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Kindergeldabzweigung bei Aufhebung der Kindergeldfestsetzung gegenüber dem Kindergeldberechtigten; Erreichen einer bestimmten Altersgrenze als Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse i.S.d. § 70 Abs. 2 EStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine rückwirkende Änderung der vor dem 25. Geburtstag des in Ausbildung befindlichen Kindes zutreffend erfolgten Kindergeldfestsetzung nach § 70 Abs. 2 oder 3 EStG bei Weiterauszahlung des Kindergeldes über den 25. Geburtstag hinaus bis zum Abschluss der Berufsausbildung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine rückwirkende Änderung der vor dem 25. Geburtstag des in Ausbildung befindlichen Kindes zutreffend erfolgten Kindergeldfestsetzung nach § 70 Abs. 2 oder 3 EStG bei Weiterauszahlung des Kindergeldes über den 25. Geburtstag hinaus bis zum Abschluss der Berufsausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 1479
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 25.07.2001 - VI R 18/99

    Neue Tatsachen bei Kindergeldbescheiden

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 06.03.2012 - 4 K 1484/10
    Eine Änderung der Verhältnisse in diesem Sinne ist die Änderung der tatsächlichen oder auch rechtlichen Verhältnisse des Anspruchsberechtigten oder des Kindes (BFH Urteil vom 25.07.2001 - VI R 18/99, BStBl. II 2002, 81).

    Es soll ein Interessenausgleich geschaffen werden zwischen dem Interesse der Familienkasse, nicht über einen längeren Zeitraum hinweg an die später als unrichtig erkannte Festsetzung gebunden zu bleiben (vgl. BTDrucks 13/3084, S. 21), und dem Vertrauen des Kindergeldberechtigten auf die Richtigkeit der fehlerhaften Festsetzung (BFH Urteil vom 25. Juli 2001 VI R 18/99, a.a.O.).

  • BFH, 24.08.2001 - VI R 83/99

    Wegfall des Kindergelds wegen zu hoher Einkünfte und Bezüge

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 06.03.2012 - 4 K 1484/10
    Leistungsempfänger ist im Falle einer Abzweigung des Kindergeldbetrages nach § 74 Abs. 1 EStG der Abzweigungsempfänger (BFH Urteil vom 24.08.2001 - VI R 83/99, BStBl. II 2002, 47).

    Mit der Aufhebung der Kindergeldfestsetzung steht fest, dass die Familienkasse auch an den Abzweigungsempfänger ohne Rechtsgrund gezahlt hat, so dass dieser zur Rückzahlung nach § 37 Abs. 2 Satz 1 AO verpflichtet ist (BFH Urteil vom 24.08.2001 - VI R 83/99, a.a.O.).

  • BFH, 03.03.2011 - III R 11/08

    Rückwirkende Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung (§ 70 Abs. 2 EStG)

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 06.03.2012 - 4 K 1484/10
    Als Änderung der Verhältnisse kommen z.B. in Betracht: Abbruch der Schulausbildung (BFH Urteil vom 03.03.2011 - III R 11/08, BStBl. II 2011, 722), Aufgabe des inländischen Wohnsitzes (BFH Urteil vom 20.11.2008 - III R 53/05, BFH/NV 2009, 564) oder Änderung der Haushaltszugehörigkeit (BFH Urteil vom 09.12.2002 - VIII R 80/01, BFH/NV 2003, 606).

    Dies bedeutet aber nur, dass die Festsetzung damit nach dem Monatsprinzip zugleich Rechtsgrundlage für die fortlaufende monatliche Zahlung des Kindergeldes ist, nicht aber, dass insoweit monatlich eine neue Festsetzung vorliegt (BFH Urteil vom 03.03.2011 - III R 11/08, a.a.O.).

  • BFH, 09.12.2002 - VIII R 80/01

    Kindergeld; Teilbarkeit von Bescheiden, Weiterleitung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 06.03.2012 - 4 K 1484/10
    Als Änderung der Verhältnisse kommen z.B. in Betracht: Abbruch der Schulausbildung (BFH Urteil vom 03.03.2011 - III R 11/08, BStBl. II 2011, 722), Aufgabe des inländischen Wohnsitzes (BFH Urteil vom 20.11.2008 - III R 53/05, BFH/NV 2009, 564) oder Änderung der Haushaltszugehörigkeit (BFH Urteil vom 09.12.2002 - VIII R 80/01, BFH/NV 2003, 606).
  • BFH, 20.11.2008 - III R 53/05

    Kindergeldrückforderung wegen Aufgabe des Inlandswohnsitzes - Bindung an die

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 06.03.2012 - 4 K 1484/10
    Als Änderung der Verhältnisse kommen z.B. in Betracht: Abbruch der Schulausbildung (BFH Urteil vom 03.03.2011 - III R 11/08, BStBl. II 2011, 722), Aufgabe des inländischen Wohnsitzes (BFH Urteil vom 20.11.2008 - III R 53/05, BFH/NV 2009, 564) oder Änderung der Haushaltszugehörigkeit (BFH Urteil vom 09.12.2002 - VIII R 80/01, BFH/NV 2003, 606).
  • BFH, 17.12.2014 - XI R 15/12

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung mit Wirkung vom Zeitpunkt des Überschreitens

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage, mit der der Kläger die Aufhebung des Aufhebungs- und Rückforderungsbescheides begehrte, durch Urteil aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2012, 1479 veröffentlichten Gründen statt.
  • FG Düsseldorf, 10.01.2013 - 16 K 1255/12

    Rückwirkende Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung bei Überschreitung der um die

    Der entgegenstehenden Ansicht des FG Sachsen-Anhalt (Urteil vom 6. März 2012 4 K 1484/10, EFG 2012, 1479) folgt der Senat nicht.

    Die Revision wird wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen, im Hinblick auf die Abweichung von dem Urteil des FG Sachsen-Anhalt vom 6. März 2012 4 K 1484/10, EFG 2012, 1479 (Rev. BFH XI R 15/12).

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