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   FG Sachsen-Anhalt, 06.05.2009 - 2 K 442/02   

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https://dejure.org/2009,9217
FG Sachsen-Anhalt, 06.05.2009 - 2 K 442/02 (https://dejure.org/2009,9217)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06.05.2009 - 2 K 442/02 (https://dejure.org/2009,9217)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06. Mai 2009 - 2 K 442/02 (https://dejure.org/2009,9217)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung eines privaten Nutzungsanteils für ein auf einen GbR-Gesellschafter zugelassenes Fahrzeug (Porsche 911)

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Steuerrecht: Widerlegung der Vermutung einer auch privaten Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs bei Vorhandensein von zwei gleichwertigen privaten Fahrzeugen im Privatvermögen des Steuerpflichtigen und seiner Ehefrau

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerlegung der Vermutung einer auch privaten Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs bei Vorhandensein von zwei gleichwertigen privaten Fahrzeugen im Privatvermögen des Steuerpflichtigen und seiner Ehefrau

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Widerlegung der Vermutung einer auch privaten Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs bei Vorhandensein von zwei gleichwertigen privaten Fahrzeugen im Privatvermögen des Steuerpflichtigen und seiner Ehefrau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Ausschluss der privaten Nutzung eines Firmenwagens

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Widerlegung der Vermutung einer Privatnutzung

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Firmenwagen: Die Vermutung der Privatnutzung widerlegen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Dienstwagen: Widerlegung der Vermutung einer Privatnutzung

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2009, 2507
  • EFG 2009, 2011
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 27.10.2005 - VI B 43/05

    Annahme einer Privatnutzung des Betriebs-Pkw bei Nutzungsverbot

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 06.05.2009 - 2 K 442/02
    Denn in diesen Entscheidungen haben sich die jeweiligen Kläger entweder lediglich pauschal dahingehend eingelassen, für Privatfahrten hätten "Privatfahrzeuge" zur Verfügung gestanden (BFH-Beschluss vom 13. April 2005 VI B 59/04 sowie BFH-Beschluss vom 11.07.2005 X B 11/05) oder es war davon auszugehen, dass das (einzige) privat vorhandene Fahrzeug von der Ehefrau des Nutzers des betrieblichen Fahrzeugs genutzt wurde (BFH-Beschluss vom 27. Oktober 2005 VI B 43/05).
  • BFH, 11.07.2005 - X B 11/05

    1%-Regelung; private Pkw-Nutzung bei Geländewagen; Anscheinsbeweis

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 06.05.2009 - 2 K 442/02
    Denn in diesen Entscheidungen haben sich die jeweiligen Kläger entweder lediglich pauschal dahingehend eingelassen, für Privatfahrten hätten "Privatfahrzeuge" zur Verfügung gestanden (BFH-Beschluss vom 13. April 2005 VI B 59/04 sowie BFH-Beschluss vom 11.07.2005 X B 11/05) oder es war davon auszugehen, dass das (einzige) privat vorhandene Fahrzeug von der Ehefrau des Nutzers des betrieblichen Fahrzeugs genutzt wurde (BFH-Beschluss vom 27. Oktober 2005 VI B 43/05).
  • BFH, 13.04.2005 - VI B 59/04

    Privatnutzung Pkw - 1%-Regelung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 06.05.2009 - 2 K 442/02
    Denn in diesen Entscheidungen haben sich die jeweiligen Kläger entweder lediglich pauschal dahingehend eingelassen, für Privatfahrten hätten "Privatfahrzeuge" zur Verfügung gestanden (BFH-Beschluss vom 13. April 2005 VI B 59/04 sowie BFH-Beschluss vom 11.07.2005 X B 11/05) oder es war davon auszugehen, dass das (einzige) privat vorhandene Fahrzeug von der Ehefrau des Nutzers des betrieblichen Fahrzeugs genutzt wurde (BFH-Beschluss vom 27. Oktober 2005 VI B 43/05).
  • BFH, 04.12.2012 - VIII R 42/09

    Anscheinsbeweis und 1 %-Regelung - Klagebefugnis einer aufgelösten GbR

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 2011 veröffentlichten Urteil insoweit statt, als das FA für den Zeitraum 1. Januar bis zum 21. April 1999 sowie für die Zeit vom 22. Juli bis zum 31. Dezember 1999 einen privaten Nutzungsanteil angesetzt hatte; im Übrigen wies es die Klage ab.

    Das FA beantragt, das Urteil des FG des Landes Sachsen-Anhalt vom 6. Mai 2009  2 K 442/02 aufzuheben und die angefochtenen Bescheide dahin zu ändern, dass eine private Nutzung des PKW Porsche 911 nach der 1 %-Regel für das gesamte Streitjahr zugrunde gelegt wird.

  • FG Münster, 25.11.2010 - 3 K 2414/07

    Fremdvergleich, Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs, 1%-Regelung bei mehreren

    Mit Schriftsatz vom 23.02.2010 weisen die Kläger auf ein Urteil des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt vom 06.05.2009 (2 K 442/02) hin.

    Die vom Finanzgericht Sachsen-Anhalt im Urteil vom 06.05.2009 (2 K 442/02) vertretene Auffassung sei nicht bindend.

    Mit Urteil vom 06.05.2009 hat das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt (2 K 442/02, EFG 2009, 2011), auf das sich die Klägerin u. a. beruft, entschieden, dass für einen Porsche 911 einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) die Annahme der privaten Nutzung durch den verheirateten GbR-Gesellschafter mit minderjährigen Kindern ausscheide, wenn diese im Privatvermögen nachweislich ein gleichwertiger Porsche 928 und ein in etwa vergleichbarer Volvo zur Verfügung stehe.

    Möglicherweise könnte nach der Auffassung des VIII. Senats des BFH (a. a. O.) und des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt (a. a. O.) also bei der Gleichwertigkeit von privatem und betrieblichem Fahrzeug der Anscheinsbeweis der Privatnutzung des betrieblichen Kraftfahrzeugs grundsätzlich erschüttert sein; vgl. dazu auch die Anmerkung zum Urteil des FG des Landes Sachsen-Anhalt vom 06.05.2009, a. a. O..

    Dem Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (2 K 442/02, EFG 2009, 2011) liegt, wie oben ausgeführt, ein anderer Sachverhalt zugrunde.

  • BFH, 06.08.2013 - VIII R 33/11

    Kein Betriebsausgabenabzug bei Überlassung eines nicht näher bezeichneten Pkw als

    Das FG habe mit Blick auf das Urteil des FG des Landes Sachsen-Anhalt vom 6. Mai 2009  2 K 442/02 (EFG 2009, 2011) verkannt, dass der Anscheinsbeweis privater Nutzung des betrieblich eingesetzten Fahrzeugs schon wegen vergleichbarer Fahrzeuge im Privatvermögen erschüttert sei, sodass eine Anwendung der 1 %-Regelung nicht in Betracht komme.
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