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   FG Sachsen-Anhalt, 10.06.2002 - 3 K 2291/99   

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FG Sachsen-Anhalt, 10.06.2002 - 3 K 2291/99 (https://dejure.org/2002,24395)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10.06.2002 - 3 K 2291/99 (https://dejure.org/2002,24395)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10. Juni 2002 - 3 K 2291/99 (https://dejure.org/2002,24395)
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    GrESt: "Freiwilliger" Rückerwerb außerhalb des 2-Jahres-Zeitraumes grunderwerbsteuerpflichtig; Grunderwerbsteuer

 
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  • BFH, 08.06.1988 - II R 90/86

    Erstattung gezahlter Grunderwerbsteuer aufgrund Rückgängigmachung des

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 10.06.2002 - 3 K 2291/99
    Der Gesetzgeber hat in diesen Fällen eine zeitliche Begrenzung der Vergünstigung für angebracht gehalten, weil die Beteiligten die steuerrechtlichen Folgen ihres Entschlusses berücksichtigen können und nach Ablauf der Frist von zwei Jahren die Steuer in Kauf nehmen müssen, während bei der unfreiwilligen Rückgängigmachung alle am Geschäft Beteiligten dieses wirtschaftliche Ergebnis hinnehmen müssen und die Zeit, die bis zur Verwirklichung des Anspruchs vergeht, sehr verschieden sein kann (BFH, Urteil vom 08.06.1988, II R 90/86, BFH/NV 1989, 728 zu § 28 GrEStG Berlin).

    Nicht ausreichend ist es, wenn das Recht zur Rückgängigmachung selbst nur vergleichsweise anerkannt wird (BFH, Urteile vom 21.12.1960, II 194/57 U, BStBl III 1961, 163; vom 10.06.1969, II 41/65, BStBl II 1969, 559; vom 08.06.1988, a.a.O.).

    Auch das Rechtsinstitut des Fehlens oder des Wegfalls der Geschäftsgrundlage kann bei Vorliegen seiner Voraussetzungen zu einem vertraglichen Rückabwicklungsanspruch führen, der nach § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG die Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer rechtfertigen kann (vgl. BFH, Urteile vom 10.06.1969, II 41/65, BStBl II 1969, 559; vom 08.06.1988, II R 90/86, BFH/NV 1989, 728).

  • BFH, 15.02.1978 - II R 177/75

    Sachmängel - Minderung - Wandelung - Rücktritt - Kaufvertrag

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 10.06.2002 - 3 K 2291/99
    Im Rahmen des Einspruchsverfahrens berief sich die Klägerin unter anderem auf ein Urteil des Bundesfinanzhofes vom 15.02.1978 (BStBl II 1978, 379).

    Es kommt deshalb nicht darauf an, ob es der Klägerin entsprechend den Grundsätzen des Urteils des BFH vom 15.02.1978 (BStBl II 1978, 379) freigestanden hat, von einer bisher begehrten Minderung auf eine Wandelung des Vertrages überzugehen; denn die Voraussetzungen für eine Rückabwicklung nach § 634 Abs. 1 Satz 1 BGB lagen bis zum Abschluss des Vertrages vom 18.05.1998 nicht vor.

  • BFH, 10.06.1969 - II 41/65

    Grunderwerbsteuerpflicht nach Rückgängigmachung eines Grundstückserwerbsvorganges

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 10.06.2002 - 3 K 2291/99
    Nicht ausreichend ist es, wenn das Recht zur Rückgängigmachung selbst nur vergleichsweise anerkannt wird (BFH, Urteile vom 21.12.1960, II 194/57 U, BStBl III 1961, 163; vom 10.06.1969, II 41/65, BStBl II 1969, 559; vom 08.06.1988, a.a.O.).

    Auch das Rechtsinstitut des Fehlens oder des Wegfalls der Geschäftsgrundlage kann bei Vorliegen seiner Voraussetzungen zu einem vertraglichen Rückabwicklungsanspruch führen, der nach § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG die Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer rechtfertigen kann (vgl. BFH, Urteile vom 10.06.1969, II 41/65, BStBl II 1969, 559; vom 08.06.1988, II R 90/86, BFH/NV 1989, 728).

  • BFH, 21.12.1960 - II 194/57 U

    Einräumung eines Nießbrauchrechts anstelle einer Verzinsung einer

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 10.06.2002 - 3 K 2291/99
    Nicht ausreichend ist es, wenn das Recht zur Rückgängigmachung selbst nur vergleichsweise anerkannt wird (BFH, Urteile vom 21.12.1960, II 194/57 U, BStBl III 1961, 163; vom 10.06.1969, II 41/65, BStBl II 1969, 559; vom 08.06.1988, a.a.O.).
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