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   FG Sachsen-Anhalt, 11.07.2013 - 6 K 20/12   

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https://dejure.org/2013,44506
FG Sachsen-Anhalt, 11.07.2013 - 6 K 20/12 (https://dejure.org/2013,44506)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11.07.2013 - 6 K 20/12 (https://dejure.org/2013,44506)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11. Juli 2013 - 6 K 20/12 (https://dejure.org/2013,44506)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 64 Abs 1 S 1 FGO, § 62 Abs 1 FGO, § 56 Abs 1 FGO, § 155 FGO, § 85 Abs 2 ZPO
    Ausführungen zur Wahrung der Schriftform bei der Klageerhebung durch einen Bevollmächtigten - Die Verwendung unterschiedlicher Paraphen ist zum Nachweis des Äußerungswillens ungeeignet - Möglichkeit der Wiedereinsetzung bei jahrelang unbeanstandeter Verwendung einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersetzung einer fehlenden Unterschrift durch eine in der Klageschrift vorhandenen Briefkopf des Prozessbevollmächtigten; Zulässigkeit einer Klage bei einer fehlenden Unterschrift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 64 Abs. 1 S. 1
    Paraphe ohne einen einzigen erkennbaren Buchstaben des Namens für die Schriftform der Klageerhebung nicht ausreichend

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Paraphe ohne einen einzigen erkennbaren Buchstaben des Namens für die Schriftform der Klageerhebung nicht ausreichend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 464
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • VG Düsseldorf, 10.03.2003 - 25 K 5979/02

    Ausgestaltung der Abgrenzung der verwaltungsgerichtlichen von der

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 11.07.2013 - 6 K 20/12
    Er ist der Auffassung, dass seine Tätigkeit nach Überschreiten der Kleinunternehmergrenze des § 19 UStG im Streitjahr nunmehr nach § 4 Nr. 21 UStG steuerfrei sei und beruft sich auf R 112 ff. der Umsatzsteuerrichtlinie (UStR) sowie eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 2. Oktober 2003 (IV R 4/02, BStBl II 2004, 129), zwei Urteile des Verwaltungsgerichts (VG) Stuttgart vom 16. November 2006 (1 K 814/06) und des VG Düsseldorf (25 K 5979/02) und eine Fachzeitung zur Musikpädagogik.

    Dem Ergebnis stehen auch nicht die vom Kläger zitierten Entscheidungen des VG Düsseldorf - gemeint ist das Urteil vom 10. März 2003, 25 K 5979/02, zitiert nach Juris - oder des VG Stuttgart, Urteil vom 16. November 2006, 1 K 814/06, zitiert ebenfalls nach juris, entgegen.

  • VG Stuttgart, 16.11.2006 - 1 K 814/06

    Bescheinigung der Umsatzsteuerfreiheit einer Ballettschule.

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 11.07.2013 - 6 K 20/12
    Er ist der Auffassung, dass seine Tätigkeit nach Überschreiten der Kleinunternehmergrenze des § 19 UStG im Streitjahr nunmehr nach § 4 Nr. 21 UStG steuerfrei sei und beruft sich auf R 112 ff. der Umsatzsteuerrichtlinie (UStR) sowie eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 2. Oktober 2003 (IV R 4/02, BStBl II 2004, 129), zwei Urteile des Verwaltungsgerichts (VG) Stuttgart vom 16. November 2006 (1 K 814/06) und des VG Düsseldorf (25 K 5979/02) und eine Fachzeitung zur Musikpädagogik.

    Dem Ergebnis stehen auch nicht die vom Kläger zitierten Entscheidungen des VG Düsseldorf - gemeint ist das Urteil vom 10. März 2003, 25 K 5979/02, zitiert nach Juris - oder des VG Stuttgart, Urteil vom 16. November 2006, 1 K 814/06, zitiert ebenfalls nach juris, entgegen.

  • BFH, 02.10.2003 - IV R 4/02

    Pauschale Kostenerstattung für Erziehungshelfer

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 11.07.2013 - 6 K 20/12
    Er ist der Auffassung, dass seine Tätigkeit nach Überschreiten der Kleinunternehmergrenze des § 19 UStG im Streitjahr nunmehr nach § 4 Nr. 21 UStG steuerfrei sei und beruft sich auf R 112 ff. der Umsatzsteuerrichtlinie (UStR) sowie eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 2. Oktober 2003 (IV R 4/02, BStBl II 2004, 129), zwei Urteile des Verwaltungsgerichts (VG) Stuttgart vom 16. November 2006 (1 K 814/06) und des VG Düsseldorf (25 K 5979/02) und eine Fachzeitung zur Musikpädagogik.

    Das vom Kläger ferner für seine Ansicht benannte Urteil des BFH vom 2. Oktober 2003 (Aktenzeichen IV R 4/02, BStBl II 2004, 129) betrifft hingegen die einkommensteuerliche Behandlung von pauschale Kostenerstattungen für Erziehungshelfer.

  • BGH, 11.04.2013 - VII ZB 43/12

    Form der Berufung: Anforderungen an die Unterschrift des Rechtsanwalts am Ende

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 11.07.2013 - 6 K 20/12
    Daher ließe sich eine schuldlose Missachtung des Unterschriftserfordernisses bejahen, wenn die Klägerseite glaubhaft vorträgt, dass ihre Art der Unterzeichnung bei Behörden und Gerichten jahrelang unbeanstandet geblieben ist (vgl. BFH-Urteil vom 16. März 1999, X R 41/96, BStBl II 1999, 565; BGH-Beschluss vom 11. April 2013, VII ZB 43/12, NJW 2013, 1966).
  • BFH, 03.10.1986 - III R 207/81

    Schriftliche Klageerhebung - Klageschrift - Eigenhändige Unterzeichnung -

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 11.07.2013 - 6 K 20/12
    Jedoch kann erstens der mangels Unterschrift fehlende Nachweis des Äußerungswillens durch einen vom Verfasser handschriftlich mit Absenderangabe versehenen Briefumschlag und der mangels Unterschrift ferner noch fehlende Nachweis der Urheberschaft durch eine eindeutig auf den Streitfall bezogene Klageschrift nebst Beifügung der Vorkorrespondenz ersetzt werden (BFH-Urteil vom 3. Oktober 1986 III R 207/81, BStBl II 1987, 131).
  • BFH, 16.03.1999 - X R 41/96

    Unterzeichnung mit Paraphe

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 11.07.2013 - 6 K 20/12
    Daher ließe sich eine schuldlose Missachtung des Unterschriftserfordernisses bejahen, wenn die Klägerseite glaubhaft vorträgt, dass ihre Art der Unterzeichnung bei Behörden und Gerichten jahrelang unbeanstandet geblieben ist (vgl. BFH-Urteil vom 16. März 1999, X R 41/96, BStBl II 1999, 565; BGH-Beschluss vom 11. April 2013, VII ZB 43/12, NJW 2013, 1966).
  • BFH, 15.02.1990 - IV R 68/89

    Schriftformerfordernis bei Erhebung einer Klage durch einen Bevollmächtigten

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 11.07.2013 - 6 K 20/12
    Das gilt aber nur, wenn die vom Kläger erteilte Vollmacht eine Unterbevollmächtigung zulässt und eine solche auch - gegebenenfalls nachträglich - erfolgt ist, der Unterbevollmächtigte die Klage im Auftrag oder in Vertretung des Prozessbevollmächtigten auch tatsächlich unterzeichnet hat und keine Umstände erkennbar sind, die darauf schließen lassen, dass der Unterzeichnende mit seiner Unterschrift die Verantwortung für Inhalt und Einreichung des Schriftsatzes nicht übernehmen wollte (BFH-Urteil vom 15. Februar 1990 IV R 68/89, BFH/ NV 1991, 100).
  • BFH, 10.07.2002 - VII B 6/02

    Eigenhändige Unterschrift

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 11.07.2013 - 6 K 20/12
    So wird beispielsweise dann eine Ausnahme zugelassen, wenn der bei Gericht eingegangene Schriftsatz aus technischen Gründen keine Originalunterschrift trägt, der Erklärende diese aber auf dem Original geleistet hat und anschließend eine Übermittlung wählt, in der das übermittelte Schriftstück das Schriftbild seiner Unterschrift erhält (BFH- Beschluss vom 10. Juli 2002, VII B 6/02, BFH/ NV 2002, 1597).
  • BFH, 17.06.1998 - XI R 68/97

    Einzelhandel von Stoffen - Regelbesteuerung - Vereinnahmte Entgelte -

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 11.07.2013 - 6 K 20/12
    Folglich sind nach dem klaren Wortlaut der Norm nur die Träger privater Schulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen begünstigt, nicht aber freie Mitarbeiter, die an diesen Schulen oder ähnlichen Bildungseinrichtungen Unterricht erteilen (vgl. BFH-Urteil vom 17. Juni 1998, XI R 68/97, BFH/NV 1999, 81).
  • BVerfG, 28.12.1972 - 2 BvR 649/72
    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 11.07.2013 - 6 K 20/12
    Folglich kann die fehlende Unterschrift nicht allein durch einen Briefbogen, einen Bürostempel (BFH-Urteil vom 29. August 1969 III R 86/68, BStBl II 1970, 89) oder die Angabe des Verfassers in Maschinenschrift unter dem Text der Klage geheilt werden (BFH-Urteil vom 18. Mai 1972 VR 1/71, BFHE 106, 4, bestätigt durch BVerfG- Beschluss vom 28. Dezember 1972 2 BvR 649/72, Haufe 1678995).
  • GemSOGB, 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78

    Revisionsbegründung einer Behörde - § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 164 Abs. 2 Satz 1

  • BFH, 29.08.1969 - III R 86/68

    Bestimmende Schriftsätze - Eigenhändige Unterschrift - Faksimilestempel -

  • BFH, 18.05.1972 - V R 1/71
  • BGH, 04.06.1975 - I ZR 114/74

    Anforderungen an eine "Unterschrift" im Sinne des § 130 Nr. 6 ZPO

  • BFH, 02.08.2002 - IV R 14/01

    Revisionsbegründung; Schriftform

  • BFH, 05.11.1973 - GrS 2/72

    Handschriftliche Unterzeichnung der Revisionsbegründungsschrift - Entsendung

  • BFH, 13.12.1984 - IV R 274/83

    Klageschrift - Revisionsschrift - Eigenhändige Unterzeichnung

  • BFH, 28.09.1988 - X R 32/88

    Anforderungen an eine Unterschrift

  • OLG Zweibrücken, 18.08.2016 - 1 Ws 179/16

    Sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung; Wiedereinsetzung in den

    Auf diese Praxis durfte sich der Verteidiger verlassen (vgl. Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11. Juli 2013 - 6 K 20/12, Rn. 42, juris).
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