Rechtsprechung
FG Sachsen-Anhalt, 13.05.2002 - 1 K 861/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei Anmietung eines gesonderten Arbeitszimmers im Nachbarhaus; Anerkennung eines Angehörigen-Mietvertrags bei geringfügigen Verstößen gegen den Fremdvergleich
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kein maximal mit 2400 DM absetzbares "häusliches" Arbeitszimmer bei Anmietung eines gesonderten Arbeitszimmers im Nachbarhaus; Anerkennung eines Angehörigen-Mietvertrags bei geringfügigen Verstößen gegen den Fremdvergleich; Einkommensteuer 1996
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kein maximal mit 2400 DM absetzbares "häusliches" Arbeitszimmer bei Anmietung eines gesonderten Arbeitszimmers im Nachbarhaus - Anerkennung eines Angehörigen-Mietvertrags bei geringfügigen Verstößen gegen den Fremdvergleich - Einkommensteuer 1996
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2002, 1086
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 27.09.1996 - VI R 47/96
Die Begrenzung des Werbungskostenabzugs für ein häusliches Arbeitszimmer ist …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 13.05.2002 - 1 K 861/98
Auch der Bundesfinanzhof (BFH) hat - beiläufig - in einem sog. obiter dictum ausgesprochen, dass die gesetzliche Regelung sich insoweit nicht auf Arbeitszimmer außerhalb des Hauses beziehe (BFH-Urteil v. 27. September 1996, VI R 47/96, BStBl II 1997, 68).Darauf hat für außerhäusliche Arbeitszimmer auch der BFH in einem obiter dictum hingewiesen (BFH v. 27.9.1996, BStBl II 1997, 68).
- FG Köln, 29.09.2000 - 7 K 4746/99
Aufwendungen für im Haus der Mutter angemietetes Arbeitszimmer als Werbungskosten
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 13.05.2002 - 1 K 861/98
Daher sind Umstände, die für eine private Mitbenutzung sprechen könnten, geringer zu gewichten als bei Arbeitszimmern in der eigenen Wohnung (a.A. Finanzgericht Köln, Urteil vom 29. September 2000, 7 K 4746/99, EFG 2001, 272). - BFH, 20.10.1997 - IX R 38/97
Mietvertrag zwischen Angehörigen
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 13.05.2002 - 1 K 861/98
In weiteren Urteilen hat der BFH ausgesprochen, dass Voraussetzung für die steuerrechtliche Anerkennung eines Mietvertrages nach Maßgabe des sogenannten Fremdvergleichs sei, dass die Hauptpflichten der Mietvertragsparteien wie das Überlassen einer konkret bestimmten Mietsache und die Höhe der zu entrichtenden Miete stets klar und eindeutig vereinbart sowie entsprechend dem Vereinbarten durchgeführt werden müssen (Urteil vom 20. Oktober 1997, IX R 38/97, BStBl II 1998, 106). - BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94
Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 13.05.2002 - 1 K 861/98
Allerdings hat der BFH mit seinem Urteil vom 7. Mai 1996 ( IX R 69/94, BStBl II 1997, 196 = BFH/NV 1996, 284 = BB 1996, 1820 = DStR 1996, 1359 = HFR 1996, 659) seine Rechtsprechung dahin gehend relativiert, dass im Rahmen des Fremdvergleiches für die Beurteilung eines Mietvertrages zwischen Angehörigen die Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten maßgebend sei. - BFH, 17.02.1998 - IX R 30/96
Nebenkosten bei Mietvertrag mit Angehörigen
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 13.05.2002 - 1 K 861/98
Er hat weiter ausgesprochen, dass auch die Nebenkostenregelung in die Gesamtbeurteilung einzubeziehen ist und eine Abweichung hinsichtlich der Nebenabgaben von dem unter fremden Üblichen nur im Rahmen einer Würdigung aller Umstände des Streitfalles gewertet werden könne (BFH-Urteil vom 17. Februar 1998, IX R 30/96, DStR 1998, 761).