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   FG Sachsen-Anhalt, 14.10.2002 - 1 K 159/98   

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https://dejure.org/2002,13007
FG Sachsen-Anhalt, 14.10.2002 - 1 K 159/98 (https://dejure.org/2002,13007)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.10.2002 - 1 K 159/98 (https://dejure.org/2002,13007)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. Oktober 2002 - 1 K 159/98 (https://dejure.org/2002,13007)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer vorrangigen Inhaftungsnahme des Arbeitnehmers bei Zweifeln an dessen Nichtselbständigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorrangige Inhaftungsnahme des Arbeitnehmers bei Zweifeln an dessen Nichtselbständigkeit; Arbeitnehmerstellung des Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft; Begründung der Ermessensentscheidung über eine Haftungsinanspruchnahme bei Einverständnis; Haftung für ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorrangige Inhaftungsnahme des Arbeitnehmers bei Zweifeln an dessen Nichtselbständigkeit - Arbeitnehmerstellung des Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft - Begründung der Ermessensentscheidung über eine Haftungsinanspruchnahme bei Einverständnis - Haftung für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 355
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Nürnberg, 06.06.2000 - I 280/97

    Lohnsteuer-Haftung einer im Inland ansässigen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.10.2002 - 1 K 159/98
    Auch das Finanzgericht Nürnberg hat entschieden, dass eine inländische Kapitalgesellschaft trotz der Organstellung ihres Geschäftsführers nicht dessen Arbeitgeber ist, wenn der Geschäftsführer in einem Dienstverhältnis zu einer ausländischen Konzernmutter steht, die ihn zur inländischen Gesellschaft entsandt hat (Urteil vom 06. Juni 2000, I 280/97, EFG 2000, 939 ).
  • FG Hamburg, 14.12.1981 - II 17/79
    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.10.2002 - 1 K 159/98
    Durch die Bestellung zum Geschäftsführer wird deshalb möglicherweise kein derart ausgestaltetes Rechtsverhältnis begründet, dass dieser der Gesellschaft seine Arbeitskraft in abhängiger Tätigkeit schuldet (so FG Hamburg, Urteil vom 14. Dezember 1981, II 17/79, EFG 1982, 374).
  • BFH, 09.10.1996 - XI R 47/96

    Zur Frage der Selbständigkeit eines GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.10.2002 - 1 K 159/98
    Der BFH vertritt diese Ansicht zumindest im Grundsatz ebenfalls (BFH - Urteil vom 30. Juni 1986, V R 41/76, BStBl. II 1986, 874; BFH - Urteil vom 09. Oktober 1996, XI R 47/96, BStBl. II 1997, 255).
  • BFH, 30.07.1986 - V R 41/76

    Vertraglich vereinbarter Wettbewerbsverzicht eines GmbH-Gesellschafters und

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.10.2002 - 1 K 159/98
    Der BFH vertritt diese Ansicht zumindest im Grundsatz ebenfalls (BFH - Urteil vom 30. Juni 1986, V R 41/76, BStBl. II 1986, 874; BFH - Urteil vom 09. Oktober 1996, XI R 47/96, BStBl. II 1997, 255).
  • FG München, 15.04.2005 - 8 K 2890/03

    Geldwerter Vorteil einer Kraftfahrzeugüberlassung für Fahrten zwischen Wohnung

    Für die Position des FA spricht weiter, dass der Kläger noch im Einspruchsverfahren erklärt hatte, die hier relevante Streitfrage selbst gerichtlich klären zu wollen (vgl. Urteil des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt vom 14. Oktober 2002 Az. 1 K 159/98, EFG 2003, 355 ).
  • FG Hamburg, 29.11.2004 - III 352/02

    Einkommensteuergesetz: Keine Lohnsteuerhaftung einer GmbH & Co KG für den bei

    Bei verbundenen Gesellschaften ist nicht jede Gesellschaft Arbeitgeber des für verschiedene Gesellschaften handelnden Geschäftsführers, sondern nur diejenige, von der er angestellt ist und entlohnt wird und die ihn so mit der Tätigkeit für die andere Gesellschaft betraut hat (vgl. BFH vom 17. Mai 2004, VI B 65/01, Juris, vorgehend FG Nürnberg vom 25. Januar 2001, VII 45/97, Juris; FG Sachsen-Anhalt vom 14. Oktober 2002, 1 K 159/98, EFG 2003, 355 ; FG Düsseldorf vom 14. März 2001, 17 K 2973/97 H >L<, EFG 2001, 754, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst -DStRE- 2001, 799, rechtskräftig durch BFH vom 14. Mai 2002, VI B 121/01, n.v.; FG Nürnberg vom 6. Juni 2000, I 280/97, EFG 2000, 939 , DStRE 2000, 910).
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