Rechtsprechung
   FG Sachsen-Anhalt, 16.06.2001 - 5 K 1442/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,19329
FG Sachsen-Anhalt, 16.06.2001 - 5 K 1442/98 (https://dejure.org/2001,19329)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16.06.2001 - 5 K 1442/98 (https://dejure.org/2001,19329)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16. Juni 2001 - 5 K 1442/98 (https://dejure.org/2001,19329)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,19329) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbeziehung von Sanierungskosten in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer; Berücksichtigung von Zuschüssen; Grunderwerbsteuer

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1326
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 30.07.1997 - II R 35/95
    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 16.06.2001 - 5 K 1442/98
    Der für den Umfang der Gegenleistung in diesem Sinne maßgebliche Gegenstand des Erwerbsvorgangs wird durch das den Steuertatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG erfüllende (zivilrechtliche) Verpflichtungsgeschäft bestimmt (vgl. BFH-Urteil vom 30. Juli 1997 II R 35/95, BFH/NV 1998, 384 ).

    Der Bindung des Klägers an das "ob" und "wie" der späteren Sanierung steht anders als in den Fällen sogenannter Bauherrenmodelle hier nicht entgegen, dass er als Gesellschafter der J. GmbH auch auf der Veräußererseite beteiligt war (vgl. zu der Problematik BFH-Urteile vom 13. September 1989 II R 28/87, BStBl. II 1989, 986 und vom 30. Juli 1997 II R 35/95, BFH/NV 1998, 384 ; FG Köln-Urteil vom 8. Januar 1982 11 K 5724/89, EFG 1992, 410).

  • BFH, 27.10.1999 - II R 17/99

    Grunderwerbsteuer bei einheitlichem Vertragswerk

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 16.06.2001 - 5 K 1442/98
    Zur grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung (Bemessungsgrundlage) gehören dann auch die Leistungen des Erwerbers, die dieser an den Grundstücksveräußerer und an Dritte aufgrund solcher Vereinbarungen gewährt (vgl. BFH-Urteil vom 27. Oktober 1999 II R 17/99, BStBl. II 2000, 34 m.w.N.).

    Anhand objektiver Merkmale müssen die Fälle, in denen die auf den Grundstückserwerb folgende bauliche Gestaltung des Grundstücks auf der alleinigen Initiative des Erwerbers beruht, von den Fällen abgegrenzt werden, in denen es dem Grundstücksveräußerer bzw. den mit ihm durch Absprachen verbundenen oder mit ihm zusammenwirkenden Personen gelungen ist, den Erwerber entweder durch rechtsgeschäftliche Vereinbarung oder durch Herstellung eines objektiven Zusammenhangs an geplante bauliche Maßnahmen zu binden (vgl. BFH-Urteile vom 27. Oktober 1999 II R 17/99, BStBl. 2000, 34 m.w.N. und vom 17. September 1997 II R 24/95, BStBl. II 1997, 776).

  • BFH, 10.08.1994 - II R 32/91

    Bestimmung des Umfangs der Gegenleistung bei einem verbundenen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 16.06.2001 - 5 K 1442/98
    Denn bereits die Hinnahme des von der Anbieterseite vorbereiteten Geschehensablaufs seitens des Erwerbers indiziert einen objektiv sachlichen Zusammenhang zwischen dem Grundstückskaufvertrag und weiteren, bauliche Maßnahmen auf dem Grundstück betreffenden Verträgen, unabhängig von der zeitlichen Abfolge der Vertragsschlüsse, und ohne das es darauf ankommt, ob tatsächlich (oder rechtlich) auch eine andere als die planmäßige Gestaltung hätte vorgenommen werden können (vgl. BFH-Urteile vom 10. August 1994 II R 32/91, BFH/NV 1995, 262 und vom 23. November 1994 II R 53/94, BStBl. II 1995, 331).
  • BFH, 23.11.1994 - II R 53/94

    Grunderwerbsteuer für nachträglich errichtetes Gebäude?

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 16.06.2001 - 5 K 1442/98
    Denn bereits die Hinnahme des von der Anbieterseite vorbereiteten Geschehensablaufs seitens des Erwerbers indiziert einen objektiv sachlichen Zusammenhang zwischen dem Grundstückskaufvertrag und weiteren, bauliche Maßnahmen auf dem Grundstück betreffenden Verträgen, unabhängig von der zeitlichen Abfolge der Vertragsschlüsse, und ohne das es darauf ankommt, ob tatsächlich (oder rechtlich) auch eine andere als die planmäßige Gestaltung hätte vorgenommen werden können (vgl. BFH-Urteile vom 10. August 1994 II R 32/91, BFH/NV 1995, 262 und vom 23. November 1994 II R 53/94, BStBl. II 1995, 331).
  • BFH, 13.09.1989 - II R 28/87

    Grunderwerbsteuer bei Grundstückserwerb und Grundstücksteilung durch kleine

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 16.06.2001 - 5 K 1442/98
    Der Bindung des Klägers an das "ob" und "wie" der späteren Sanierung steht anders als in den Fällen sogenannter Bauherrenmodelle hier nicht entgegen, dass er als Gesellschafter der J. GmbH auch auf der Veräußererseite beteiligt war (vgl. zu der Problematik BFH-Urteile vom 13. September 1989 II R 28/87, BStBl. II 1989, 986 und vom 30. Juli 1997 II R 35/95, BFH/NV 1998, 384 ; FG Köln-Urteil vom 8. Januar 1982 11 K 5724/89, EFG 1992, 410).
  • BFH, 31.07.1996 - XI R 78/95

    Eine "tatsächliche Verständigung", die im Rahmen einer Außenprüfung getroffen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 16.06.2001 - 5 K 1442/98
    Die tatsächliche Verständigung erfolgte wirksam durch die hinsichtlich des Streitgegenstands verfügungsbefugten Prozessvertreter der Beteiligten und ist nach dem Grundsatz von Treu und Glauben im Rahmen des konkreten Steuerrechtsverhältnis bindend (vgl. BFH-Urteil vom 31. Juli 1996 XI R 78/95, BStBl II 1996, 625, m.w.N.).
  • BFH, 17.09.1997 - II R 24/95

    Grunderwerbsteuer: Grundstück im Zustand der Bebauung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 16.06.2001 - 5 K 1442/98
    Anhand objektiver Merkmale müssen die Fälle, in denen die auf den Grundstückserwerb folgende bauliche Gestaltung des Grundstücks auf der alleinigen Initiative des Erwerbers beruht, von den Fällen abgegrenzt werden, in denen es dem Grundstücksveräußerer bzw. den mit ihm durch Absprachen verbundenen oder mit ihm zusammenwirkenden Personen gelungen ist, den Erwerber entweder durch rechtsgeschäftliche Vereinbarung oder durch Herstellung eines objektiven Zusammenhangs an geplante bauliche Maßnahmen zu binden (vgl. BFH-Urteile vom 27. Oktober 1999 II R 17/99, BStBl. 2000, 34 m.w.N. und vom 17. September 1997 II R 24/95, BStBl. II 1997, 776).
  • BFH, 07.09.1994 - II R 106/91

    Grunderwerbsteuer: Erwerb eines renovierten und ausgebauten Gebäude

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 16.06.2001 - 5 K 1442/98
    Der maßgebliche (einheitliche) Gegenstand des Erwerbsvorgangs kann sich nicht nur aus dem den Übereignungsanspruch begründenden Rechtsgeschäft selbst, sondern auch aus mit diesem Rechtsgeschäft in rechtlichem oder objektiv sachlichem Zusammenhang stehenden Vereinbarungen ergeben, die insgesamt zu dem Erfolg führen, dass der Erwerber das Grundstück in einem bestimmten baulichen Zustand erhält (vgl. BFH-Urteil vom 7. September 1994 II R 104/91, BFH/NV 1995, 434, m.w.N.).
  • BFH, 19.07.1995 - I R 56/94

    Teilwert - Herstellungskosten - Zuschußempfänger - Krankenhauswäsche

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 16.06.2001 - 5 K 1442/98
    Da im Bereich der Grunderwerbsteuer nach § 8 Abs. 1 GrEStG die vereinbarte Gegenleistung maßgeblich ist, auch wenn sie im Hinblick auf den Wert des übertragenen Vermögens unangemessen ist (vgl. BFH-Urteil vom 7. Dezember 1994 II R 9/92, BStBl II 1995, 268, m.w.N.), kommt es hier anders als bei der Frage der bilanziellen Behandlung öffentlicher Investitionszuschüsse nicht darauf an, ob sich die Bezuschussung von Instandsetzungsmaßnahmen im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet generell auf den Marktpreis entsprechender baulicher Maßnahmen auswirkt und daher ausnahmsweise nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Einkomensteuergesetz - EStG - vom niedrigeren Teilwert unter Abzug des Zuschusses auszugehen ist (vgl. BFH-Urteil vom 19. Juli 1995 I R 56/94, BStBl II 1996, 28, zur bilanziellen Behandlung von Investitionszuschüssen).
  • BFH, 13.05.1993 - II R 82/89

    Grunderwerbsteuerpflicht bei Übernahme eines mit Fördermitteln errichteten

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 16.06.2001 - 5 K 1442/98
    Die Bezuschussung führt lediglich zu einer Abmilderung der wirtschaftlichen Belastung durch die Sanierung, nicht hingegen zu einer Minderung der Gegenleistung für den einheitlichen Vertragsgegenstand "saniertes Hausgrundstück" (vgl. auch BFH-Urteil vom 13. Mai 1993 II R 82/89, BFH/NV 1994, 574, zur grunderwerbsteuerlichen Behandlung von Zuschüssen im Falle der Aufteilung der Gegenleistung gemäß § 2 Abs. 3 Satz 2 GrEStG nach dem Teilwert).
  • BFH, 07.12.1994 - II R 9/92

    Bemessungsgrundlage bei symbolischem Grundstückskaufpreis von 1,- DM

  • BFH, 14.12.1994 - II R 104/91

    Einheitswert bei Umbauten eines Gebäudes?

  • FG Köln, 08.01.1992 - 11 K 5724/89

    Grunderwerbsteuer; Treuhänder eines Bauherren-Modells

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht