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   FG Sachsen-Anhalt, 19.01.2011 - 3 K 52/05   

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https://dejure.org/2011,41029
FG Sachsen-Anhalt, 19.01.2011 - 3 K 52/05 (https://dejure.org/2011,41029)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19.01.2011 - 3 K 52/05 (https://dejure.org/2011,41029)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19. Januar 2011 - 3 K 52/05 (https://dejure.org/2011,41029)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 UStG 1999, § 15 Abs 2 S 1 Nr 1 UStG 1999, § 365 Abs 3 S 1 AO, § 367 Abs 1 AO
    Einspruch gegen einen geänderten Steuerbescheid bei bereits laufendem Einspruchsverfahren - Vorsteuerabzug aus Rechnungen über Leistungen im Zusammenhang mit aus mehreren Gebäuden bestehendem Grundbesitz - Anforderungen an den Nachweis der umsatzsteuerpflichtigen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorsteuerabzug aus Rechnungen über Leistungen im Zusammenhang mit dem im Eigentum stehenden Grundbesitz; Maßgeblichkeit des § 15 Abs. 1 und 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) für die Entstehung des Rechts auf Vorsteuerabzug aus Rechnungen über Eingangsleistungen bei ...

  • denkmalrechtbayern.de PDF

    Vorsteuerabzug Rittergut

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine den Vorsteuerabzug ermöglichende Verwendung bei Erwerb eines alten Ritterguts durch eine gemeinnützige GmbH und anschließendem jahrelangen Leerstand einzelner Gebäude des Ritterguts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anforderungen an eine den Vorsteuerabzug ermöglichende Verwendung bei Erwerb eines alten Ritterguts durch eine gemeinnützige GmbH und anschließendem jahrelangen Leerstand einzelner Gebäude des Ritterguts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 16.07.1970 - V R 95/66

    Auslegung des Begriffs des "Gegenstandes" im Umsatzsteuerrecht

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.01.2011 - 3 K 52/05
    Zum Begriff des Gegenstand i.S. des § 3 Abs. 1 UStG hat der BFH entschieden, dass unter "Gegenständen" im Sinne dieser Bestimmung nur körperliche Gegenstände (Sachen im Sinne des § 90 BGB), Sachgesamtheiten sowie solche Wirtschaftsgüter verstanden werden, die im Wirtschaftsverkehr wie Sachen behandelt werden, insbesondere Energien, z. B. der elektrische Strom (BFH-Urteil vom 16. Juli 1970, BStBl II 1970, 706).

    So sind Rechte zwar "Gegenstände i.S.d. bürgerlichen Rechts, dagegen keine "Gegenstände", die im Rahmen einer Lieferung übertragen werden können (BFH-Urteil vom 16. Juli 1970, BStBl II 1970, 706).

  • BFH, 27.08.2009 - XI B 124/08

    Verhältnis zwischen tatsächlicher Verwendung und Verwendungsabsicht - Option und

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.01.2011 - 3 K 52/05
    Für die Entstehung des Rechts auf Vorsteuerabzug aus Rechnungen über Eingangsleistungen ist bei richtlinienkonformer Auslegung von § 15 Abs. 1 und 2 UStG maßgebend, ob der Steuerpflichtige die Leistungen für sein Unternehmen bezogen hat und im Jahr des Leistungsbezugs mit den Investitionsausgaben tatsächlich Umsätze ausführt, für die der Vorsteuerabzug zugelassen ist bzw. wenn - wie im Streitfall - die tatsächliche Verwendung noch aussteht, die Absicht hatte, mit den Investitionsausgaben Umsätze auszuführen, für die der Vorsteuerabzug zugelassen ist (BFH-Urteil vom 02. März 2006 V R 49/05, BStBl II 2006, 729, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 27. August 2009 XI B 124/08, BFH/NV 2009, 2010).

    Bestehende Zweifel am Vorliegen der erforderlichen Verwendungsabsicht gehen zu Lasten des Steuerpflichtigen, weil er die Feststellungslast (objektive Beweislast) für das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs trägt (BFH-Beschluss vom 27. August 2009 XI B 124/08, BFH/NV 2009, 2010, m.w.N.).

  • EuGH, 23.04.2009 - C-460/07

    Puffer - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 2 und 6 -

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.01.2011 - 3 K 52/05
    Auch in der Rechtsprechung des EuGH geht es regelmäßig um die Zuordnung von "Gebäuden" (vgl. z.B. EuGH-Urteil vom 23. April 2009 C-460/07, BFH/NV 2009, 1056).
  • BFH, 24.07.2003 - V R 39/99

    Gebäudenutzung teilweise unternehmerisch, teilweise zu Wohnzwecken

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.01.2011 - 3 K 52/05
    So darf z.B. nach der BFH-Rechtsprechung ein Unternehmer, der ein Gebäude errichtet, das er teilweise unternehmerisch und teilweise nichtunternehmerisch (zu eigenen Wohnzwecken) nutzt, das Gebäude insgesamt seinem Unternehmen zuordnen und die auf das gesamte Gebäude - einschließlich des nichtunternehmerisch genutzten Teils - entfallenden Vorsteuerbeträge nach Maßgabe des § 15 Abs. 1 UStG abziehen (BFH-Urteil vom 24. Juli 2003 V R 39/99, BStBl 2004, 371).
  • BFH, 22.11.2007 - V R 43/06

    Vorsteuerabzug bei Erwerb und erheblichem Umbau eines gemischt genutzten Gebäudes

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.01.2011 - 3 K 52/05
    Im BFH-Urteil vom 22. November 2007 V R 43/06 (BStBl II 2008, 770) ist die Rede davon, dass "Vorsteuerbeträge, die den Gegenstand selbst (Gebäude) oder die Erhaltung, Nutzung oder Gebrauch des Gegenstandes betreffen", gesondert zu beurteilen seien.
  • BFH, 25.03.1988 - V R 101/83

    Zur Frage der Zuordnung von Gegenständen (PKW) zum Unternehmen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.01.2011 - 3 K 52/05
    aa) Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs - EuGH - (so bereits Urteile vom 11. Juli 1991 Rs. C-97/90 -Lennartz-, Slg. 1991, I-3795, UVR 1992, 19, HFR 1991, 730, und vom 4. Oktober 1995 Rs. C-291/92 -Armbrecht-, Slg. 1995, I-2775, BStBl II 1996, 392) und des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteil vom 25. März 1988 V R 101/83, BFHE 153, 171, BStBl II 1988, 649; Urteil vom 31. Januar 2002 V R 61/96, BStBl II 2003, 813) ergeben sich für einen Unternehmer, der einen Gegenstand zur gemischten (teils unternehmerischen und teils nichtunternehmerischen) Nutzung erwirbt, folgende Möglichkeiten: (1) Er kann den Gegenstand insgesamt seinem Unternehmen zuordnen; (2) Er kann den Gegenstand insgesamt seinem nichtunternehmerischen Bereich zuordnen; (3) Er kann den Gegenstand entsprechend dem - geschätzten - unternehmerischen Nutzungsanteil seinem Unternehmen und im Übrigen seinem nichtunternehmerischen Bereich zuordnen.
  • BFH, 28.02.1996 - XI R 42/94

    Führt eine Steueranmeldung zu einer Herabsetzung der Steuer oder

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.01.2011 - 3 K 52/05
    Es reicht aus, dass sie dem Adressaten zur Kenntnis gelangt; sie muss ihm bekanntwerden (BFH-Urteil vom 28. Februar 1996 XI R 42/94, BStBl II 1996, 660; BFH-Urteil vom 28. Februar 2002 V R 42/01, BStBl II 2002, 642; so auch AEAO zu § 168).
  • BFH, 31.01.2002 - V R 61/96

    Vermeidung der Umsatzsteuer bei Verkauf eines vorsteuerbefreiten Pkw

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.01.2011 - 3 K 52/05
    aa) Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs - EuGH - (so bereits Urteile vom 11. Juli 1991 Rs. C-97/90 -Lennartz-, Slg. 1991, I-3795, UVR 1992, 19, HFR 1991, 730, und vom 4. Oktober 1995 Rs. C-291/92 -Armbrecht-, Slg. 1995, I-2775, BStBl II 1996, 392) und des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteil vom 25. März 1988 V R 101/83, BFHE 153, 171, BStBl II 1988, 649; Urteil vom 31. Januar 2002 V R 61/96, BStBl II 2003, 813) ergeben sich für einen Unternehmer, der einen Gegenstand zur gemischten (teils unternehmerischen und teils nichtunternehmerischen) Nutzung erwirbt, folgende Möglichkeiten: (1) Er kann den Gegenstand insgesamt seinem Unternehmen zuordnen; (2) Er kann den Gegenstand insgesamt seinem nichtunternehmerischen Bereich zuordnen; (3) Er kann den Gegenstand entsprechend dem - geschätzten - unternehmerischen Nutzungsanteil seinem Unternehmen und im Übrigen seinem nichtunternehmerischen Bereich zuordnen.
  • BFH, 28.02.2002 - V R 42/01

    Keine Nichtigkeit des Steuerbescheids wegen fehlender Unterzeichnung der

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.01.2011 - 3 K 52/05
    Es reicht aus, dass sie dem Adressaten zur Kenntnis gelangt; sie muss ihm bekanntwerden (BFH-Urteil vom 28. Februar 1996 XI R 42/94, BStBl II 1996, 660; BFH-Urteil vom 28. Februar 2002 V R 42/01, BStBl II 2002, 642; so auch AEAO zu § 168).
  • BFH, 16.05.2002 - V R 56/00

    Vorsteuerabzug bei Bauleistungen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.01.2011 - 3 K 52/05
    Falls sie diese Absicht, bei der es sich um eine innere Tatsache handelt, erst in späteren Veranlagungszeiträumen (erstmals) gehabt haben sollte, ist für die Frage des Vorsteuerabzugs im Streitjahr genauso unerheblich (BFH-Urteil vom 23. September 2009 XI R 14/08, BStBl II 2010, 243), wie wenn sie die im Streitjahr bestehende Absicht in späteren Besteuerungszeiträumen aufgegeben haben sollte (BFH-Urteil vom 16. Mai 2002 V R 56/00, BStBl II 2006, 725).
  • BFH, 26.01.2006 - V R 74/03

    Einschränkung des Verzichts auf die Steuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 UStG 1993

  • BFH, 02.03.2006 - V R 49/05

    Im Jahr der Umsatzsteuerfestsetzung nach § 15 Abs. 4 UStG angewandter

  • BFH, 17.12.2008 - XI R 64/06

    Umsatzsteuerliche Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmen - Vorsteuerabzug

  • BFH, 23.09.2009 - XI R 14/08

    Kein Vorsteuerabzug einer Grundstücksgemeinschaft, wenn nur einer ihrer

  • EuGH, 11.07.1991 - C-97/90

    Lennartz / Finanzamt München III

  • EuGH, 04.10.1995 - C-291/92

    Finanzamt Uelzen / Armbrecht

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