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   FG Sachsen-Anhalt, 19.08.2003 - 4 V 108/02   

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https://dejure.org/2003,10478
FG Sachsen-Anhalt, 19.08.2003 - 4 V 108/02 (https://dejure.org/2003,10478)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19.08.2003 - 4 V 108/02 (https://dejure.org/2003,10478)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19. August 2003 - 4 V 108/02 (https://dejure.org/2003,10478)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes ; Gewerbesteuerpflicht für gewerbliche Unternehmen ; Personengesellschaften, zu der sich Angehörige eines freien Berufs zum Zwecke der gemeinsamen Ausübung ihrer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit der Gewerbesteuerpflicht von Kapitalgesellschaften allein Kraft Rechtsform; Gewerbesteuermessbetrag 1995 bis 2000 (Aussetzung der Vollziehung)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfassungswidrigkeit der Gewerbesteuerpflicht von Kapitalgesellschaften allein Kraft Rechtsform - Gewerbesteuermessbetrag 1995 bis 2000 (Aussetzung der Vollziehung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Kippt die Gewerbesteuerpflicht der Freiberufler-GmbH?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1640
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • FG Saarland, 03.08.1998 - 1 K 227/98

    Einkommensteuer; freiberufliche oder gewerbliche Einkünfte einer

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.08.2003 - 4 V 108/02
    Denn eine bloße kapitalmäßige Beteiligung (stille Gesellschaft) würde zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen (BFH-Urteil vom 04.03.1998 XI R 53/96, BStBl. II 2000, 13, Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 03.08.1998 1 K 227/98, EFG 1998, 1583 ).

    Auch das Fehlen einer besonderen Tätigkeitsvergütung im Rahmen der Gewinnverteilung zwingt nicht zur Annahme einer reinen Kapitalhingabe durch die GmbH (vgl. Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 3.8.1998 1 K 227/98, a.a.O.), selbst wenn - wie im Streitfall - eine solche Vergütung allen anderen Gesellschaftern gewährt wird.

  • BVerfG, 10.11.1999 - 2 BvR 2861/93
    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.08.2003 - 4 V 108/02
    Nach dem sog. "Klinik-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 10.11.1999 2 BvR 2861/93, BStBl. II 2000, 160) dürfe die Umsatzsteuerpflicht eines Unternehmens nicht allein von seiner Rechtsform abhängig gemacht werden.

    Die zur Umsatzsteuer ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10.11.1999 ( 2 BvR 2861/93, a.a.O.), auf die sich die Antragstellerin beruft, enthält jedenfalls Rechtsgrundsätze, deren Übertragung auf den Streitfall derartige Zweifel begründet erscheinen lassen.

  • BFH, 11.06.1985 - VIII R 254/80

    Zur freiberuflichen Tätigkeit einer Personengesellschaft

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.08.2003 - 4 V 108/02
    Eine GbR ist daher gewerbesteuerpflichtig, wenn nicht alle Gesellschafter die Merkmale eines freien Berufs erfüllen (BFH-Urteil vom 11.06.1985 VIII R 254/80, BStBl. II 1985, 584).
  • BFH, 15.05.1997 - IV R 33/95

    Umqualifizierung eines Praxiswerts in einen Geschäftswert aufgrund der

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.08.2003 - 4 V 108/02
    Auch Personengesellschaften, zu der sich Angehörige eines freien Berufs zum Zwecke der gemeinsamen Ausübung ihrer freiberuflichen Tätigkeit zusammengeschlossen haben, können freiberuflich i. S. v. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG tätig sein, wenn ihre Gesellschafter in ihrer Verbundenheit selbständig und nachhaltig mit Gewinnerzielungsabsicht am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen und alle Gesellschafter als freiberufliche Mitunternehmer zu qualifizieren sind (BFH-Urteil vom 15.05.1997 IV R 33/95, BFH/NV 1997, 751, m.w.N.).
  • FG Sachsen-Anhalt, 12.04.2005 - 4 K 346/02

    Steuerberatung durch Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (Innengesellschaft)

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.08.2003 - 4 V 108/02
    Hinsichtlich der Streitjahre 1995 bis 1999 gewährte der Antragsgegner zunächst die Aussetzung der Vollziehung bis zum Abschluss des Einspruchsverfahrens, lehnte aber - nachdem die Antragstellerin nach Zurückweisung ihrer Einsprüche am 16. August 2002 zum Aktenzeichen 4 K 346/02 Klage erhoben hatte - mit Bescheid vom 29. August 2002 die weitere Aussetzung der Vollziehung ab.
  • BFH, 09.10.1986 - IV R 235/84

    Freiberufliche Tätigkeit einer Personengesellschaft

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.08.2003 - 4 V 108/02
    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs auch dann, wenn die Gesellschaft - wie die Antragstellerin für den Streitfall ohne näheren Nachweis behauptet - nur freiberuflich tätig ist und nur Freiberufler als Gesellschafter beteiligt und als Geschäftsführer für sie tätig sind (ständige Rechtsprechung, z. B. BFH-Urteil vom 17.01.1980 IV R 115/76, BStBl. II 1980, 336, BFH-Urteil vom 09.10.1986 IV R 235/84, BStBl. II 1987, 124, BFH-Beschluss vom 09.04.1987 VIII B 94/86, BFH/NV 1987, 509, BFH-Urteil vom 05.10.1989 IV R 120/87, BFH/NV 1991, 319).
  • BFH, 09.04.1987 - VIII B 94/86

    Erzielung von Einkünften aus Gewerbebetrieb aus der gemeinsamen anwaltlichen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.08.2003 - 4 V 108/02
    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs auch dann, wenn die Gesellschaft - wie die Antragstellerin für den Streitfall ohne näheren Nachweis behauptet - nur freiberuflich tätig ist und nur Freiberufler als Gesellschafter beteiligt und als Geschäftsführer für sie tätig sind (ständige Rechtsprechung, z. B. BFH-Urteil vom 17.01.1980 IV R 115/76, BStBl. II 1980, 336, BFH-Urteil vom 09.10.1986 IV R 235/84, BStBl. II 1987, 124, BFH-Beschluss vom 09.04.1987 VIII B 94/86, BFH/NV 1987, 509, BFH-Urteil vom 05.10.1989 IV R 120/87, BFH/NV 1991, 319).
  • BFH, 05.10.1989 - IV R 120/87

    Steuerbefreiung einer Zahnarzt-GmbH

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.08.2003 - 4 V 108/02
    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs auch dann, wenn die Gesellschaft - wie die Antragstellerin für den Streitfall ohne näheren Nachweis behauptet - nur freiberuflich tätig ist und nur Freiberufler als Gesellschafter beteiligt und als Geschäftsführer für sie tätig sind (ständige Rechtsprechung, z. B. BFH-Urteil vom 17.01.1980 IV R 115/76, BStBl. II 1980, 336, BFH-Urteil vom 09.10.1986 IV R 235/84, BStBl. II 1987, 124, BFH-Beschluss vom 09.04.1987 VIII B 94/86, BFH/NV 1987, 509, BFH-Urteil vom 05.10.1989 IV R 120/87, BFH/NV 1991, 319).
  • BFH, 04.03.1998 - XI R 53/96

    Gewerbesteuerpflicht einer Kommanditgesellschaft aus Angehörigen eines freien

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.08.2003 - 4 V 108/02
    Denn eine bloße kapitalmäßige Beteiligung (stille Gesellschaft) würde zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen (BFH-Urteil vom 04.03.1998 XI R 53/96, BStBl. II 2000, 13, Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 03.08.1998 1 K 227/98, EFG 1998, 1583 ).
  • BFH, 17.01.1980 - IV R 115/76

    Umsatzsteuerbefreiung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.08.2003 - 4 V 108/02
    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs auch dann, wenn die Gesellschaft - wie die Antragstellerin für den Streitfall ohne näheren Nachweis behauptet - nur freiberuflich tätig ist und nur Freiberufler als Gesellschafter beteiligt und als Geschäftsführer für sie tätig sind (ständige Rechtsprechung, z. B. BFH-Urteil vom 17.01.1980 IV R 115/76, BStBl. II 1980, 336, BFH-Urteil vom 09.10.1986 IV R 235/84, BStBl. II 1987, 124, BFH-Beschluss vom 09.04.1987 VIII B 94/86, BFH/NV 1987, 509, BFH-Urteil vom 05.10.1989 IV R 120/87, BFH/NV 1991, 319).
  • BFH, 20.11.2003 - IV R 5/02

    Beginn und Ende der Gewerbesteuerpflicht einer gewerblich geprägten

    f) Nach Auffassung des Senats ergeben sich aus dem BVerfG-Beschluss vom 10. November 1999 2 BvR 2861/93 (BVerfGE 101, 151, BStBl II 2000, 160) keine durchgreifenden Bedenken gegen die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Gewerbesteuerpflicht kraft Rechtsform (anders aber FG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. August 2003 4 V 108/02, EFG 2003, 1640).
  • FG Sachsen-Anhalt, 12.04.2005 - 4 K 346/02

    Gewerbesteuerpflicht einer GbR, an der neben Rechtsanwälten auch eine

    Der Senat hat auf entsprechenden Antrag der Klägerin im Verfahren 4 V 108/02 mit Beschluss vom 13. August 2003 (EFG 2003, 1640) die Vollziehung der streitigen Bescheide ausgesetzt.

    Trotz dieser gefestigten Rechtsprechung hat der Senat - wie im Beschluss vom 19. August 2003 (4 V 108/02, a.a.O.) dargestellt - Zweifel, dass § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG verfassungsgemäß ist.

  • FG Hamburg, 17.08.2004 - III 366/02

    KStG/EStG/GewStG/Steuerbilanz: Pensions- und andere Rückstellungen - keine

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