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   FG Sachsen-Anhalt, 19.09.2012 - 3 K 427/11   

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https://dejure.org/2012,52858
FG Sachsen-Anhalt, 19.09.2012 - 3 K 427/11 (https://dejure.org/2012,52858)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19.09.2012 - 3 K 427/11 (https://dejure.org/2012,52858)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19. September 2012 - 3 K 427/11 (https://dejure.org/2012,52858)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 229 Abs 1 S 2 AO, § 218 Abs 2 AO, § 125 AO, § 37 Abs 2 AO, § 232 AO
    Beginn der Zahlungsverjährung bei Zahlung auf nichtigen Steuerbescheid - Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Klageerhebung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlungsverjährung von Erstattungsansprüchen auf Grund von Zahlungen einer Rechtsvorgängerin des Steuerpflichtigen auf nichtige Steuerbescheide

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausgliederung Geltendmachung von Steuererstattungsansprüchen des übertragenden durch den aufnehmenden Rechtsträger Nichtigkeit der an einen BgA gerichteten Steuerbescheide Beginn der Verjährung des Erstattungsanspruchs mit der Zahlung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ausgliederung - Geltendmachung von Steuererstattungsansprüchen des übertragenden durch den aufnehmenden Rechtsträger - Nichtigkeit der an einen BgA gerichteten Steuerbescheide - Beginn der Verjährung des Erstattungsanspruchs mit der Zahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 745
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 09.07.1996 - VII R 136/95

    Ruhen eines Einspruchsverfahrens - Anspruch auf Erstattung von Körperschaftsteuer

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.09.2012 - 3 K 427/11
    Der im Steuerbescheid als Schuldner Ausgewiesene ist daher erstattungsberechtigt (BFH-Urteil vom 09. Juli 1996 VII R 136/95, BFH/NV 1997, 10; BFH-Urteil vom 9. Dezember 1959 II 189/56 U, BFHE 70, 480, BStBl III 1960, 180).

    Im Streitfall handelt es sich um Erstattungsansprüche im engeren Sinne, die ohne vorherige Festsetzung unmittelbar mit der Zahlung ohne Rechtsgrund entstehen und mangels besonderer gesetzlicher Regelung über die Fälligkeit gem. § 220 Abs. 2 Satz 1 AO mit der Entstehung des Anspruchs auch fällig werden (BFH-Urteil vom 07. Februar 2002 VII R 33/01, BFH/NV 2002, 827; BFH-Urteil vom 09. Juli 1996 VII R 136/95, BFH/NV 1997, 10).

    Zur Unterbrechung der Verjährung durch den Steuerpflichtigen genügt jedes Schreiben, mit dem er die Finanzbehörde zur Festssetzung und/oder Erfüllung des Anspruches auffordert (BFH-Urteil vom 09. Juli 1996 VII R 136/95, BFH/NV 1997, 10).

    (1) Der gegen die Steuerfestsetzungen eingelegte Einspruch vom 17. Juni 2005 allein kann noch nicht als schriftliche Geltendmachung der Erstattungsansprüche i.S. des § 231 Abs. 1 AO angesehen werden (BFH-Urteil vom 09. Juli 1996 VII R 136/95, BFH/NV 1997, 10; Ruban in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 231 AO Rz. 18 m.w.N.) Das folgt schon daraus, dass das Rechtsinstitut der Zahlungsverjährung -wie seine systematische Stellung im Gesetz zeigt (AO 1977: Fünfter Teil - Erhebungsverfahren -, Erster Abschn., 3. Unterabschn.)- sich nur auf das Erhebungsverfahren auswirkt, der Einspruch aber gegen die Steuerfestsetzung gerichtet ist.

    Ein Begleitschreiben, aus welchem sich ggf. durch Auslegung die Geltendmachung eines Erstattungsanspruches (etwa vergleichbar in dem vom BFH entschiedenen Fall, BFH-Urteil vom 09. Juli 1996 VII R 136/95, BFH/NV 1997, 10) entnehmen lassen könnte, ist nicht erfolgt.

    Zur Geltendmachung des Erstattungsanspruches wäre der Eigenbetrieb jedenfalls, da an Ihn die Steuerbescheide gerichtet sind und er auch die fraglichen Beträge von einem auf ihn lautenden Bankkonto entrichtet hat, befugt gewesen (BFH-Urteil vom 09. Juli 1996 VII R 136/95, BFH/NV 1997, 10 m.w.N.).

  • BFH, 05.11.2009 - IV R 29/08

    Abspaltung führt nicht zur Gesamtrechtsnachfolge

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.09.2012 - 3 K 427/11
    Aus dem Umstand, dass das Gesetz diese Art der Übertragung ermöglicht, kann nicht ohne weiteres geschlossen werden, dass diese prozessual andere Folgen als eine Einzelübertragung hat (BFH-Urteil vom 07. August 2002 I R 99/00, BStBl II 2003, 835; BFH-Urteil vom 05. November 2009 IV R 29/08, BFH/NV 2010, 356 m.w.N.).

    Gleichwohl handelt es sich bei der Ausgliederung nicht um den Übergang des gesamten Vermögens eines untergegangenen Rechtsträgers, die zur Annahme einer Gesamtrechtsnachfolge im engeren Sinne von § 45 AO notwendig wäre (vgl. BFH-Urteil vom 05. November 2009 IV R 29/08 a.a.O.), sondern um eine besondere Übertragungsart, die es gestattet, anstelle der Einzelübertragung verschiedener Vermögensgegenstände eine allein durch den Parteiwillen zusammengefasste Summe von Vermögensgegenständen in einem Akt zu übertragen.

  • BFH, 07.02.2002 - VII R 33/01

    Voraussetzungen eines Erstattungsanspruchs für eine nach dem Beitritt der DDR

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.09.2012 - 3 K 427/11
    Im Streitfall handelt es sich um Erstattungsansprüche im engeren Sinne, die ohne vorherige Festsetzung unmittelbar mit der Zahlung ohne Rechtsgrund entstehen und mangels besonderer gesetzlicher Regelung über die Fälligkeit gem. § 220 Abs. 2 Satz 1 AO mit der Entstehung des Anspruchs auch fällig werden (BFH-Urteil vom 07. Februar 2002 VII R 33/01, BFH/NV 2002, 827; BFH-Urteil vom 09. Juli 1996 VII R 136/95, BFH/NV 1997, 10).

    Zudem ist in späteren Urteilen eine Anwendung des § 229 Abs. 1 Satz 2 AO auf Erstattungsansprüche der vorliegenden Art ausdrücklich verneint worden (BFH-Urteil vom 07. Februar 2002 VII R 33/01, BFH/NV 2002, 827; vgl. auch Beschluss des Bayerischer Verwaltungsgerichtshofs vom 30. April 2003 6 ZB 99.3347, juris).

  • BFH, 30.04.1996 - VII R 122/94

    Erstattungsansprüche der Rechtsnachfolgerin einer GmbH für entrichtete

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.09.2012 - 3 K 427/11
    Dies ergebe sich aus der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 30. April 1996 VII R 122/94, BFH/NV 1996, 866 und vom 25. Oktober 1998 VII R 21/87, BFH/NV 1989, 412), wonach der Erstattungsanspruch bei Zahlungen auf nichtige Steuerbescheide dann nicht im Zeitpunkt der Zahlung entstehe sondern erst später, wenn das Finanzamt einem Erstattungsanspruch dadurch begegnen kann, dass es entsprechende materiell-rechtlich richtige Bescheide nachträglich innerhalb der Festsetzungsfrist wirksam bekannt gebe.

    Diese Auffassung weicht, wie der BFH im o.g. Urteil vom 29. Juli 1998 entschieden hat, nicht ab von den von der Klägerin zitierten Urteilen des BFH vom 30. April 1996 VII R 122/94 (BFH/NV 1996, 866) und vom 25. Oktober 1988 VII R 21/87 (BFH/NV 1989, 412).

  • BFH, 29.07.1998 - II R 64/95

    Vermögensteuer - Entstehung von Erstattungsansprüchen - Erlöschen durch

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.09.2012 - 3 K 427/11
    Mit BFH-Beschluss vom 29. Juli 1998 (II R 64/85, BFH/NV 1998, 1455) habe der BFH für die jetzt geltende AO 1977 entschieden, dass Erstattungsansprüche wegen Zahlungen auf unwirksame Steuerbescheide ungeachtet der materiellen Rechtslage mit der Zahlung entstehen.

    Erstattungsansprüche wegen Zahlungen auf unwirksame Steuerbescheide entstehen seit Inkrafttreten der AO 1977 ungeachtet der materiellen Rechtslage mit der Zahlung (Alber in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 218 AO Rz. 33; Kruse in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 229 AO Rz. 1, BFH-Urteil vom 30. Oktober 1996 II R 108/93, BFH/NV 1997, 321, BFH-Urteil vom 29. Juli 1998 II R 64/95, BFH/NV 1998, 1455).

  • BFH, 25.10.1988 - VII R 21/87

    Geltendmachung von Steuererstattungsansprüchen des Gemeinschuldners durch den

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.09.2012 - 3 K 427/11
    Dies ergebe sich aus der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 30. April 1996 VII R 122/94, BFH/NV 1996, 866 und vom 25. Oktober 1998 VII R 21/87, BFH/NV 1989, 412), wonach der Erstattungsanspruch bei Zahlungen auf nichtige Steuerbescheide dann nicht im Zeitpunkt der Zahlung entstehe sondern erst später, wenn das Finanzamt einem Erstattungsanspruch dadurch begegnen kann, dass es entsprechende materiell-rechtlich richtige Bescheide nachträglich innerhalb der Festsetzungsfrist wirksam bekannt gebe.

    Diese Auffassung weicht, wie der BFH im o.g. Urteil vom 29. Juli 1998 entschieden hat, nicht ab von den von der Klägerin zitierten Urteilen des BFH vom 30. April 1996 VII R 122/94 (BFH/NV 1996, 866) und vom 25. Oktober 1988 VII R 21/87 (BFH/NV 1989, 412).

  • BFH, 07.08.2002 - I R 99/00

    Steuerschuldnerschaft nach Ausgliederung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.09.2012 - 3 K 427/11
    Aus dem Umstand, dass das Gesetz diese Art der Übertragung ermöglicht, kann nicht ohne weiteres geschlossen werden, dass diese prozessual andere Folgen als eine Einzelübertragung hat (BFH-Urteil vom 07. August 2002 I R 99/00, BStBl II 2003, 835; BFH-Urteil vom 05. November 2009 IV R 29/08, BFH/NV 2010, 356 m.w.N.).
  • BFH, 10.04.1987 - III R 202/83

    Verjährung - Ablaufhemmung - Betriebsprüfung - Unwirksame Prüfungsanordnung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.09.2012 - 3 K 427/11
    Ein derartiger Fehler liegt u.a. auch bei rechtlicher Unmöglichkeit vor, wenn er sich an eine Person richtet, die gar nicht Steuersubjekt sein kann oder gar nicht existiert (Tipke in Tipke/Kruse, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, § 125 AO Rz. 14 m.w.N., BFH-Urteil vom 10. April 1987 III R 202/83, BStBl II 1988, 165).
  • BFH, 10.11.1993 - I R 20/93

    Verwaltungsakt - Nichtigkeit - Unrichtige Rechtsauffassung - Zeitpunkt der

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.09.2012 - 3 K 427/11
    Kein derartiger Fehler liegt vor, wenn dem Verwaltungsakt zwar eine unrichtige Rechtsauffassung zugrunde liegt, diese aber über längere Zeit und auch noch im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Verwaltungsakts praktiziert wurde, ohne dass die h.M. in Rechtsprechung, Verwaltung und Literatur dies für rechtsfehlerhaft hielt (BFH-Urteil vom 10. November 1993, I R 20/93, BStBl II 1994, 327).
  • BFH, 30.10.1996 - II R 108/93
    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.09.2012 - 3 K 427/11
    Erstattungsansprüche wegen Zahlungen auf unwirksame Steuerbescheide entstehen seit Inkrafttreten der AO 1977 ungeachtet der materiellen Rechtslage mit der Zahlung (Alber in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 218 AO Rz. 33; Kruse in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 229 AO Rz. 1, BFH-Urteil vom 30. Oktober 1996 II R 108/93, BFH/NV 1997, 321, BFH-Urteil vom 29. Juli 1998 II R 64/95, BFH/NV 1998, 1455).
  • BFH, 11.02.1997 - I R 161/94

    Körperschaftsteuerpflicht von Betrieben gewerblicher Art von juristischen

  • BFH, 18.08.1988 - V R 194/83

    Umsatzsteuer - Unternehmen - Steuerbescheid - Änderung - Bekanntgabe

  • BFH, 26.04.1990 - V R 90/87

    Landwirtschaftlicher Betrieb - Gemeinschaftliche Tierhaltung - Steuerfestsetzung

  • VGH Bayern, 30.04.2003 - 6 ZB 99.3347
  • BFH, 09.12.1959 - II 189/56 U

    Anspruch auf Erstattung von Steuern, die unter Zugrundelegung eines

  • BFH, 25.07.1989 - VII R 118/87

    Zur Person des Erstattungsberechtigten im Falle der Überzahlung von

  • VG Neustadt, 11.01.2018 - 4 K 962/17

    Verjährung des Anspruchs auf Erstattung von Zahlungen, die auf einen nichtigen

    Da Erstattungsansprüche wegen Zahlungen auf nichtige Abgabenbescheide mit der Zahlung entstehen, beginnt daher die Zahlungsverjährungsfrist in diesen Fällen mit Ablauf des Zahlungsjahrs (vgl. Finanzgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. September 2012 - 3 K 427/11 - m.w.N., juris).
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