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   FG Sachsen-Anhalt, 20.02.2013 - 2 K 1037/10   

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https://dejure.org/2013,17069
FG Sachsen-Anhalt, 20.02.2013 - 2 K 1037/10 (https://dejure.org/2013,17069)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.02.2013 - 2 K 1037/10 (https://dejure.org/2013,17069)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. Februar 2013 - 2 K 1037/10 (https://dejure.org/2013,17069)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 162 Abs 1 AO, § 162 Abs 2 AO, § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 UStG 1999, § 14 AO 1999, § 96 Abs 1 S 1 FGO
    Vorsteuerabzug bei vollständigem Verlust sämtlicher Eingangsrechnungen - Umfang des möglichen Zeugenbeweises zur ordnungsgemäßen Verbuchung später gestohlener Rechnungen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorsteuerabzug aus einst im Besitz befindlichen Rechnungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsteuerabzug bei vollständigem Verlust sämtlicher Eingangsrechnungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorsteuerabzug bei vollständigem Verlust sämtlicher Eingangsrechnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nach einem Diebstahl der Buchhaltungsunterlagen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei Verlust sämtlicher Rechnungen

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 1715
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 18.02.1993 - X B 165/92

    Bekanntgabe des Steuerbescheides bei einer in Liquidation befindlichen GmbH

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 20.02.2013 - 2 K 1037/10
    Für die GmbH 1 hätte entsprechend dem Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 18. Februar 1993 X B 165/92, BFH/NV 1994, 214 ein Nachtragsliquidator bestellt werden müssen.

    Für die GmbH 1 hätte entsprechend dem Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. Februar 1993 X B 165/92, BFH/NV 1994, 214 ein Nachtragsliquidator bestellt werden müssen.

  • BFH, 12.05.2003 - V B 226/02

    Vorsteuerabzug; Originalrechnung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 20.02.2013 - 2 K 1037/10
    Der BFH habe in seinem Beschluss vom 12. Mai 2003 V B 226/02, BFH/NV 2003, 1226, ausgeführt, dass es in Fällen, in denen Originalrechnungen nicht mehr vorhanden seien, zulässig sei, den erforderlichen Nachweis auch auf andere Weise zu erbringen.

    Der BFH habe in seinem Beschluss vom 12. Mai 2003 V B 226/02, BFH/NV 2003, 1226, ausgeführt, dass es in Fällen, in denen Originalrechnungen nicht mehr vorhanden seien, zulässig sei, den erforderlichen Nachweis auch auf andere Weise zu erbringen.

  • BFH, 31.07.2007 - V B 156/06

    Vorsteuerabzug; Rechnungsvoraussetzungen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 20.02.2013 - 2 K 1037/10
    Entscheidend ist jedoch, dass die Tatbestandsvoraussetzungen des § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG einschließlich des ursprünglichen Rechnungsbesitzes des Unternehmers zur Überzeugung des Gerichts vorgelegen haben (vgl. BFH-Beschluss vom 31. Juli 2007 V B 156/06 Rz. 13, BFH/NV 2008, 416).

    Entscheidend ist jedoch, dass die Tatbestandsvoraussetzungen des § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG einschließlich des ursprünglichen Rechnungsbesitzes des Unternehmers zur Überzeugung des Gerichts vorgelegen haben (vgl. BFH-Beschluss vom 31. Juli 2007 V B 156/06 Rz. 13, BFH/NV 2008, 416).

  • BFH, 23.10.2014 - V R 23/13

    Vorsteuerabzug bei Totalverlust der Rechnungen - Keine eidesstattliche

    Das FG entschied in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2013, 1715 veröffentlichten Urteil, es sei nicht zu beanstanden, dass das FA die Vorsteuern nur in Höhe von 60 v.H. der vom Kläger im Voranmeldungsverfahren erklärten Beträge berücksichtigt habe.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des FG des Landes Sachsen-Anhalt vom 20. Februar 2013  2 K 1037/10 aufzuheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das FG des Landes Sachsen-Anhalt zurückzuverweisen.

  • BFH, 21.10.2013 - V B 68/13

    Statthaftigkeit eines erneuten AdV-Antrags beim BFH nach Ablehnung des Antrags

    Die Klage in derselben Sache wies das FG mit --dem am 10. April 2013 zugestellten-- Urteil vom 20. Februar 2013  2 K 1037/10 als unbegründet ab, ließ jedoch die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) zu, und zwar im Hinblick auf die Frage des Umfangs eines möglichen Zeugenbeweises bei vollständigem Verlust sämtlicher Belege.
  • VG Potsdam, 20.06.2012 - 2 K 398/10

    Recht der Landesbeamten

    In dem vor der Kammer zum Geschäftszeichen - VG 2 K 1037/10 - geführten verwaltungsgerichtlichen Verfahren wird der hiesige Kläger von der Gemeinde ... auf Ersatz des Schadens von 80.785,88 Euro in Anspruch genommen.
  • FG Düsseldorf, 13.01.2014 - 12 K 287/12

    Umsatzsteuer: Schätzungsbefugnis hinsichtlich der Unternehmereigenschaft,

    Dass der Beklagte in den Jahren 2006 und 2007 im Rahmen der Schätzung keine Vorsteuern aus Eingangsumsätzen geschätzt hat, ist nicht zu beanstanden, es wird insoweit auf die einschlägige Rechtsprechung des BFH und der Finanzgerichte (FG) verwiesen, der der Senat folgt (z.B. BFH- Urteil vom 20. Juni 1984, I R 129/80; vom 19. Oktober 1978, V R 39/75, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1979, 345; BFH - Beschluss vom 31. Juli 2007 V B 156/06; Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV 2008, 416; Urteil FG Hamburg vom 17. Dezember 2002, V 252/98; FG Sachsen - Anhalt vom 20. Februar 2013, 2 K 1037/10, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2013, 1715).
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