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   FG Sachsen-Anhalt, 20.03.2013 - 2 K 395/09   

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https://dejure.org/2013,43862
FG Sachsen-Anhalt, 20.03.2013 - 2 K 395/09 (https://dejure.org/2013,43862)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.03.2013 - 2 K 395/09 (https://dejure.org/2013,43862)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. März 2013 - 2 K 395/09 (https://dejure.org/2013,43862)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Berücksichtigung von Mietzahlungen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb durch das Finanzamt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zufluss von Mietzahlungen der Betriebs-GmbH beim Besitzunternehmer als Alleingesellschafter keine Zahlungsunfähigkeit vor Insolvenzantragstellung vGA durch Mietvertrag im Rahmen einer Betriebsaufspaltung rückwirkender Forderungsverzicht des Besitzunternehmers keine ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zufluss von Mietzahlungen der Betriebs-GmbH beim Besitzunternehmer als Alleingesellschafter - keine Zahlungsunfähigkeit vor Insolvenzantragstellung - vGA durch Mietvertrag im Rahmen einer Betriebsaufspaltung - rückwirkender Forderungsverzicht des Besitzunternehmers - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 05.10.2004 - VIII R 9/03

    VGA; beherrschender Gesellschafter; pauschaler Aufwendungsersatz

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 20.03.2013 - 2 K 395/09
    Bei beherrschenden Gesellschaftern ist der Zufluss eines Vermögensvorteils nicht erst im Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto des Gesellschafters, sondern bereits im Zeitpunkt der Fälligkeit der Forderung anzunehmen; denn ein beherrschender Gesellschafter - wie im Streitfall der Kläger - hat es regelmäßig in der Hand, sich geschuldete Beträge auszahlen zu lassen (BFH-Urteile vom 05. Oktober 2004 VIII R 9/03, BFH/NV 2005, 526, und vom 08. Mai 2007 VIII R 13/06, BFH/NV 2007, 2249).

    Die Zahlungsunfähigkeit ist vor dem "Zusammenbruch" des Schuldners im Regelfall zu verneinen, solange ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners noch nicht gestellt wurde (BFH-Urteile vom 05. Oktober 2004 VIII R 9/03, BFH/NV 2005, 526, und vom 08. Mai 2007 VIII R 13/06, BFH/NV 2007, 2249).

    Der Zufluss wird durch Abkürzung des Zahlungsweges bewirkt; hier durch Schuldumwandlung in Darlehensforderungen (vgl. BFH-Urteil vom 05. Oktober 2004 VIII R 93, BFH/NV 2005, 526).

    Ist der begünstigte Gesellschafter - wie hier - ein beherrschender, kann die Vermögensminderung auch dann ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben, wenn der Leistung an den Gesellschafter oder eine diesem nahe stehende Person keine klare und von vornherein abgeschlossene Vereinbarung zugrunde liegt (BFH-Urteil vom 05. Oktober 2004 VIII R 93, BFH/NV 2005, 526).

  • BFH, 08.05.2007 - VIII R 13/06

    Zinszufluss bei beherrschendem Gesellschafter

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 20.03.2013 - 2 K 395/09
    Bei beherrschenden Gesellschaftern ist der Zufluss eines Vermögensvorteils nicht erst im Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto des Gesellschafters, sondern bereits im Zeitpunkt der Fälligkeit der Forderung anzunehmen; denn ein beherrschender Gesellschafter - wie im Streitfall der Kläger - hat es regelmäßig in der Hand, sich geschuldete Beträge auszahlen zu lassen (BFH-Urteile vom 05. Oktober 2004 VIII R 9/03, BFH/NV 2005, 526, und vom 08. Mai 2007 VIII R 13/06, BFH/NV 2007, 2249).

    Die Zahlungsunfähigkeit ist vor dem "Zusammenbruch" des Schuldners im Regelfall zu verneinen, solange ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners noch nicht gestellt wurde (BFH-Urteile vom 05. Oktober 2004 VIII R 9/03, BFH/NV 2005, 526, und vom 08. Mai 2007 VIII R 13/06, BFH/NV 2007, 2249).

  • BFH, 03.02.2011 - VI R 4/10

    Kein Zufluss von Arbeitslohn bei Gehaltsverzicht ohne wirtschaftlichen Ausgleich

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 20.03.2013 - 2 K 395/09
    Diese Zuflussregel gilt jedenfalls dann, wenn der Anspruch eindeutig, unbestritten und fällig ist, wenn er sich gegen eine zahlungsfähige Gesellschaft richtet (BFH-Urteil vom 28. Oktober 2008, VIII R 36/04, BStBl II 2009, 190), und wenn er sich bei der Ermittlung des Einkommens der Gesellschaft ausgewirkt hat (BFH-Urteil vom 03. Februar 2011 VI R 4/10, BFH/NV 2011, 904).

    Schließlich haben sich die streitigen Vermietungsentgelte, wie es der BFH in seinem Urteil vom 6. März 2013 VI R 4/10, BFH/NV 2011, 904 fordert, bei der Ermittlung des Einkommens der C. ausgewirkt.

  • BFH, 30.10.2001 - VIII R 15/01

    Zufluss von Renditen im Schneeballsystem

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 20.03.2013 - 2 K 395/09
    Denn als Zahlungsunfähigkeit ist nur das auf dem Mangel an Zahlungsmitteln beruhende dauernde Unvermögen des Schuldners anzusehen, seine sofort zu erfüllenden Geldschulden noch im Wesentlichen zu berichtigen (BFH-Urteil vom 30. Oktober 2001 VIII R 15/01, BStBl II 2002, 138).

    Es sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, dass sie nicht auch die Mietzinsansprüche des Klägers hätte befriedigen können (zur Befriedigung von Fremdgläubigern als Indiz für die Möglichkeit zur Befriedigung von Gesellschafteransprüchen, vgl. BFH-Urteil vom 30. Oktober 2001 VIII R 15/01, BStBl II 2002, 138).

  • EGMR, 16.03.2006 - 77792/01

    M. M. gegen Deutschland

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 20.03.2013 - 2 K 395/09
    Es handelt sich nicht um zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 MRK (EGMR-Entscheidungen vom 16. März 2006 77792/01, juris, und vom 13. Januar 2005 62023/00, Europäische Grundrechte Zeitschrift - EuGRZ - 2005, 234).
  • BFH, 15.11.2006 - XI B 17/06

    Überlange Verfahrensdauer; verspätete Sachaufklärungsrüge

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 20.03.2013 - 2 K 395/09
    Die Artikel der MRK kommen wegen des öffentlich-rechtlichen Charakters der Besteuerung nicht zur Anwendung (BFH-Beschluss vom 15. November 2006 XI B 17/06, BFH/NV 2007, 474, m.w.N.).
  • EGMR, 13.01.2005 - 62023/00

    EMESA SUGAR N.V. v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 20.03.2013 - 2 K 395/09
    Es handelt sich nicht um zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 MRK (EGMR-Entscheidungen vom 16. März 2006 77792/01, juris, und vom 13. Januar 2005 62023/00, Europäische Grundrechte Zeitschrift - EuGRZ - 2005, 234).
  • BFH, 13.09.2007 - VI B 100/06

    NZB: Divergenz, Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 20.03.2013 - 2 K 395/09
    Aufklärungsmaßnahmen muss das Gericht vielmehr nur dann ergreifen, wenn ein Anlass hierzu besteht, der sich aus den beigezogenen Akten, dem Beteiligtenvorbringen oder sonstigen Umständen ergibt (BFH-Beschlüsse vom 03. August 2005 I B 9/05, BFH/NV 2005, 2227, und vom 13. September 2007 VI B 100/06, BFH/NV 2007, 2331).
  • BFH, 03.08.2005 - I B 9/05

    Sachaufklärungspflicht; Beweisantrag

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 20.03.2013 - 2 K 395/09
    Aufklärungsmaßnahmen muss das Gericht vielmehr nur dann ergreifen, wenn ein Anlass hierzu besteht, der sich aus den beigezogenen Akten, dem Beteiligtenvorbringen oder sonstigen Umständen ergibt (BFH-Beschlüsse vom 03. August 2005 I B 9/05, BFH/NV 2005, 2227, und vom 13. September 2007 VI B 100/06, BFH/NV 2007, 2331).
  • BFH, 28.10.2008 - VIII R 36/04

    Zufluss von "(Schein-)Renditen" bei Schneeballsystem

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 20.03.2013 - 2 K 395/09
    Diese Zuflussregel gilt jedenfalls dann, wenn der Anspruch eindeutig, unbestritten und fällig ist, wenn er sich gegen eine zahlungsfähige Gesellschaft richtet (BFH-Urteil vom 28. Oktober 2008, VIII R 36/04, BStBl II 2009, 190), und wenn er sich bei der Ermittlung des Einkommens der Gesellschaft ausgewirkt hat (BFH-Urteil vom 03. Februar 2011 VI R 4/10, BFH/NV 2011, 904).
  • BFH, 22.08.2006 - I B 21/06

    Offenbare Unrichtigkeit auch, wenn die Unrichtigkeit aus dem Bescheid nicht

  • BFH, 27.03.2001 - I R 27/99

    "Nur-Gewinntantiemezusage" als vGA

  • BGH, 18.09.2003 - V ZB 9/03

    Begriff der Grundsatzbedeutung einer Rechtsfrage; Anforderungen an die Darlegung

  • BFH, 18.04.2011 - VIII B 140/10

    Terminkollision - Pflicht zur Verlegung eines Verhandlungstermins

  • BFH, 10.11.2005 - IV R 13/04

    Keine Teilwertabschreibung eigenkapitalersetzender Darlehen wegen

  • BFH, 01.09.2006 - VIII B 81/05

    Divergenz; Zeuge im Ausland

  • BFH, 09.08.2000 - I R 12/99

    VGA bei Überlassung des Konzernnamens

  • BFH, 06.11.2003 - IV R 10/01

    Teilwertabschreibung im Falle einer Betriebsaufspaltung

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