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   FG Sachsen-Anhalt, 20.09.2007 - 1 K 542/07   

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https://dejure.org/2007,24891
FG Sachsen-Anhalt, 20.09.2007 - 1 K 542/07 (https://dejure.org/2007,24891)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.09.2007 - 1 K 542/07 (https://dejure.org/2007,24891)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. September 2007 - 1 K 542/07 (https://dejure.org/2007,24891)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung über ein Erlassbegehren als der gerichtlichen Überprüfung zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung beschränkte Ermessensentscheidung; Vorliegen von "sachlichen Billigkeitsgründen" bei Auseinanderfallen von unter einen Besteuerungstatbestand ...

  • Judicialis

    AO § 227 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 88 Abs. 1; AO § 90; AO § 227 Abs. 1
    Keine Erlassbedürftigkeit bei infolge unzureichender Mitwirkung unklaren Einkommens- und Vermögensverhältnissen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Erlassbedürftigkeit bei infolge unzureichender Mitwirkung unklaren Einkommens- und Vermögensverhältnissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 03.03.1970 - II 135/64

    Vorliegen eines Steuererstattungsanspruch aus Rechtsgründen als zulässiger

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 20.09.2007 - 1 K 542/07
    Sachliche Billigkeitsgründe sind gegeben, wenn die Besteuerung eines Sachverhalts, der unter einen gesetzlichen Besteuerungstatbestand fällt, im Einzelfall mit dem Sinn und Zweck des Steuergesetzes nicht vereinbar ist, wenn also ein Überhang des gesetzlichen Tatbestandes über die Wertungen des Gesetzgebers feststellbar ist (BFH, Urt. v. 25.November 1980, VII R 17/78, BStBl II 1981, 204) bzw. wenn der Steuerbescheid auf einem offensichtlichen und eindeutigen, anderweitig nicht behebbaren Irrtum des FA über die bereits aus dem Gesetz ersichtlichen Wertungen des Gesetzgebers beruht (BFH, Urt. v. 3.März 1970, II 135/64, BStBl II 1970, 503).
  • BFH, 26.02.1987 - IV R 298/84

    Erlaß von Steuern aus Billigkeitsgründen bei zukunftssichernden Maßnahmen bei

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 20.09.2007 - 1 K 542/07
    Erlassbedürftig ist ein Steuerpflichtiger, dessen wirtschaftliche oder persönliche Existenz im Falle der Versagung eines Billigkeitserlasses gefährdet ist, weil der notwendige Lebensunterhalt vorübergehend oder dauernd nicht mehr bestritten werden oder die Erwerbstätigkeit nicht mehr fortgesetzt werden kann (BFH, Urt. v. 26. Feruar 1987, IV R 298/84, BStBl. II 1987, 612), nicht hingegen bei nur vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten (Tipke/Kruse-Kruse/Loose, Komm. zur AO/ FGO, 99. Erglfg. Oktober 2002, § 227 Rdnr. 90).
  • BFH, 31.03.1976 - I R 51/74

    Finanzgericht - Prüfung einer Ermessensentscheidung - Abweichende Feststellung -

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 20.09.2007 - 1 K 542/07
    Da es sich bei der Entscheidung über ein Erlassbegehren jedoch um eine Ermessensentscheidung handelt, die nur daraufhin überprüfbar ist, ob die Finanzbehörden bei ihrer Entscheidung die gesetzlichen Grenzen des Ermessens über- oder unterschritten oder von dem ihnen eingeräumten Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht haben, während den Gerichten eine eigene Ermessensausübung grundsätzlich verwehrt ist (BFH, Beschl. v. 19. Oktober 1971, GmS-OGB 3/70, BStBl II 1972, 603), beschränkt sich die gerichtliche Überprüfung auf die Sachlage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (BFH, Urt. v. 31. März 1976, I R 51/74, BStBl II 1976, 499 ).
  • BFH, 25.11.1980 - VII R 17/78

    Branntweineigenlager - Inhaber - Entlastung um den vollen Betrag der

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 20.09.2007 - 1 K 542/07
    Sachliche Billigkeitsgründe sind gegeben, wenn die Besteuerung eines Sachverhalts, der unter einen gesetzlichen Besteuerungstatbestand fällt, im Einzelfall mit dem Sinn und Zweck des Steuergesetzes nicht vereinbar ist, wenn also ein Überhang des gesetzlichen Tatbestandes über die Wertungen des Gesetzgebers feststellbar ist (BFH, Urt. v. 25.November 1980, VII R 17/78, BStBl II 1981, 204) bzw. wenn der Steuerbescheid auf einem offensichtlichen und eindeutigen, anderweitig nicht behebbaren Irrtum des FA über die bereits aus dem Gesetz ersichtlichen Wertungen des Gesetzgebers beruht (BFH, Urt. v. 3.März 1970, II 135/64, BStBl II 1970, 503).
  • BFH, 21.01.1992 - VIII R 51/88

    Prüfungspflicht bei Nichtdurchführung des Einspruchverfahrens (§ 163 AO 1 1977)

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 20.09.2007 - 1 K 542/07
    Denn selbst die Korrektur einer offensichtlich fehlerhaften Steuerfestsetzung ist im Billigkeitsverfahren aus verfahrensrechtlichen Gründen unzulässig, wenn sie noch im Rahmen einer offenen oder änderbaren Steuerfestsetzung vorgenommen werden kann (Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 13.Aufl., § 227 AO 1977 Tz.21 und 22, m.w.N.) oder wenn es dem Steuerpflichtigen möglich und zumutbar war, sich gegen die Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zur Wehr zu setzen (BFH, Urt. v. 21. Januar 1992, VIII R 51/88, BStBl. II 1993, 3), wie hier.
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 20.09.2007 - 1 K 542/07
    Da es sich bei der Entscheidung über ein Erlassbegehren jedoch um eine Ermessensentscheidung handelt, die nur daraufhin überprüfbar ist, ob die Finanzbehörden bei ihrer Entscheidung die gesetzlichen Grenzen des Ermessens über- oder unterschritten oder von dem ihnen eingeräumten Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht haben, während den Gerichten eine eigene Ermessensausübung grundsätzlich verwehrt ist (BFH, Beschl. v. 19. Oktober 1971, GmS-OGB 3/70, BStBl II 1972, 603), beschränkt sich die gerichtliche Überprüfung auf die Sachlage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (BFH, Urt. v. 31. März 1976, I R 51/74, BStBl II 1976, 499 ).
  • BFH, 29.04.1987 - X R 22/82

    Anforderungen an die Erlasswürdigkeit des Klägers - Voraussetzungen für die

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 20.09.2007 - 1 K 542/07
    Lässt sich dies zum Zeitpunkt der Einspruchsentscheidung nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen, geht das zu Lasten des Klägers, weil die Anwendung einer begünstigenden Norm in Frage steht und Umstände tatsächlicher Art aufzuklären sind, die in seiner Wissens- und Einflusssphäre liegen (BFH, Urt. v. 29. April 1987, X R 22/82, BFH/ NV 1988, 73).
  • BFH, 11.05.1965 - I 390/61
    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 20.09.2007 - 1 K 542/07
    Voraussetzung für einen Erlass ist nämlich auch, dass der Erlass auch tatsächlich dem Steuerschuldner zugute kommt, denn es ist gerade nicht Sinn und Zweck des Billigkeitserlasses anderen Gläubigern zulasten des Fiskus Vorteile zu gewähren (BFH, Urt. v. 11. Mai 1965, I 390/61, HFR 1965, 483).
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