Rechtsprechung
FG Sachsen-Anhalt, 22.03.2012 - 1 K 714/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 6 Abs 1 Nr 2 S 1 EStG 1997, § 6 Abs 1 S 2 EStG 1997, § 6 Abs 1 Nr 2 S 2 EStG 1997
Keine Teilwertabschreibung auf eine GmbH-Beteiligung, wenn zwischen Beteiligungserhöhung und zeitnaher Bilanzaufstellung weniger als drei bis fünf Jahre liegen und die Anschaffung sich weder als Fehlmaßnahme herausstellt, noch die Wiederbeschaffungskosten gesunken sind - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grundsätze zur Teilwertabschreibung bei umstrittener Höhe der im Betriebsvermögen des Gemeinschuldners gehaltenen Beteiligung an einer GmbH
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2
Teilwert einer im Betriebsvermögen gehaltenen GmbH-Beteiligung Forderungsverzicht gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten Voraussichtliche Dauerhaftigkeit einer Wertminderung Regelmäßig keine Teiwertabschreibungen bei Anlaufverlusten - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Teilwert einer im Betriebsvermögen gehaltenen GmbH-Beteiligung - Forderungsverzicht gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten - Voraussichtliche Dauerhaftigkeit einer Wertminderung - Regelmäßig keine Teiwertabschreibungen bei Anlaufverlusten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BFH, 06.11.2003 - IV R 10/01
Teilwertabschreibung im Falle einer Betriebsaufspaltung
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.03.2012 - 1 K 714/09
Die jeweiligen konkreten Tatsachen und Umstände für die Annahme einer solchen Wertminderung der Beteiligung unter die Anschaffungskosten bzw. nachträglichen Anschaffungskosten hat der Steuerpflichtige zunächst darzulegen und gegebenenfalls auch zu beweisen (BFH, Urt. v. 6. November 2003 IV R 10/01, BStBl II 2004, 416 bzw. BFH, Urt. v. 10. November 2005, IV R 13/04, BStBl II 2006, 618).Dann aber würde ein gedachter Erwerber des Einzelunternehmens den anteilig für die Kapitalbeteiligung zu zahlenden Preis auch und womöglich sogar vorwiegend danach bestimmen, welche Ertragsaussichten für die abgestimmte Tätigkeit der beiden Unternehmen bestehen (vgl. zur Betriebsaufspaltung BFH, Urt. v. 6. November 2003 IV R 10/01, BStBl II 2004, 416).
- BFH, 25.08.1983 - IV R 218/80
A) Der Teilwert i. S. des § 55 Abs. 5 EStG 1971 entspricht in der Regel den …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.03.2012 - 1 K 714/09
Dabei bilden die Wiederbeschaffungskosten die Teilwertobergrenze und der Nettoveräußerungspreis die Teilwertuntergrenze (BFH, Urt. v. 25. August 1983, IV R 218/80, BStBl. II 1984, 33). - BFH, 27.07.1988 - I R 104/84
Vermutung - Beteiligung - Teilwert - Anschaffungskosten - Erwerb von Anteilen …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.03.2012 - 1 K 714/09
Vielmehr bestimmt sich der Wert einer in einem Einzelunternehmen aktivierten Beteiligung über die Ertragslage und die Ertragsaussichten des Beteiligungsunternehmens hinaus auch nach seinem Vermögenswert und seiner funktionale Bedeutung für die Gesamtunternehmungen des Steuerpflichtigen (BFH, Urteil vom 27. Juli 1988, I R 104/84, BStBl II 1989, 274;… BFH, Urt. v. 7.November 1990 I R 116/86, BStBl II 1991, 342;… BFH, Beschl. v. 9. März 2000, X B 106/99, BFH/NV 2000, 1184).
- BFH, 07.11.1990 - I R 116/86
Zur Bestimmung des Teilwertes einer Beteiligung
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.03.2012 - 1 K 714/09
Vielmehr bestimmt sich der Wert einer in einem Einzelunternehmen aktivierten Beteiligung über die Ertragslage und die Ertragsaussichten des Beteiligungsunternehmens hinaus auch nach seinem Vermögenswert und seiner funktionale Bedeutung für die Gesamtunternehmungen des Steuerpflichtigen (BFH, Urteil vom 27. Juli 1988, I R 104/84, BStBl II 1989, 274; BFH, Urt. v. 7.November 1990 I R 116/86, BStBl II 1991, 342;… BFH, Beschl. v. 9. März 2000, X B 106/99, BFH/NV 2000, 1184). - BFH, 18.12.1990 - VIII R 158/86
Ablehnung der Teilwertabschreibung und Aktivierungspflicht eines Barzuschusses …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.03.2012 - 1 K 714/09
Weiter ist zu vermuten, dass verdeckte Einlagen oder Sanierungszuschüsse jedenfalls dann nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung in entsprechender Höhe auslösen, wenn die neuen Finanzmittel nicht nur dazu dienen, die Insolvenz abzuwenden, sondern auch dazu, die Ertragsfähigkeit des Unternehmens wiederherzustellen, was insbesondere dann anzunehmen ist, wenn die Entschuldung das Entstehen weiterer verlustbringender Kapitalzinsen verhindert oder wenn die Entschuldung in engem zeitlichen oder sachlichen Zusammenhang mit weiteren Sanierungsbemühungen steht (vgl. dazu insgesamt BFH, Urt. v. 18. Dezember 1990, VIII R 158/86, BFH/ NV 1992, 15). - BFH, 09.03.2000 - X B 106/99
Teilwertabschreibung; Beteiligung
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.03.2012 - 1 K 714/09
Vielmehr bestimmt sich der Wert einer in einem Einzelunternehmen aktivierten Beteiligung über die Ertragslage und die Ertragsaussichten des Beteiligungsunternehmens hinaus auch nach seinem Vermögenswert und seiner funktionale Bedeutung für die Gesamtunternehmungen des Steuerpflichtigen (BFH, Urteil vom 27. Juli 1988, I R 104/84, BStBl II 1989, 274;… BFH, Urt. v. 7.November 1990 I R 116/86, BStBl II 1991, 342; BFH, Beschl. v. 9. März 2000, X B 106/99, BFH/NV 2000, 1184). - BFH, 10.11.2005 - IV R 13/04
Keine Teilwertabschreibung eigenkapitalersetzender Darlehen wegen …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.03.2012 - 1 K 714/09
Die jeweiligen konkreten Tatsachen und Umstände für die Annahme einer solchen Wertminderung der Beteiligung unter die Anschaffungskosten bzw. nachträglichen Anschaffungskosten hat der Steuerpflichtige zunächst darzulegen und gegebenenfalls auch zu beweisen (BFH, Urt. v. 6. November 2003 IV R 10/01, BStBl II 2004, 416 bzw. BFH, Urt. v. 10. November 2005, IV R 13/04, BStBl II 2006, 618). - BFH, 22.07.2010 - VII B 126/09
Geschäftsführerhaftung: Verletzung von Überwachungspflichten - …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.03.2012 - 1 K 714/09
Schließlich kann die Sachaufklärungsrüge nicht dazu dienen, Aufklärungsmaßnahmen zu ersetzen, welche eine fachkundig vertretene Partei selbst in zumutbarer Weise hätte treffen bzw. erbringen können, jedoch unterlassen hat (BFH, Beschl. v. 22. Juli 2010, VII B 126/09, BFH/ NV 2010, 2227). - FG Köln, 21.06.2006 - 13 K 4033/05
Teilwertabschreibungen auf Aktien
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.03.2012 - 1 K 714/09
Bei nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens wird ungeachtet ihrer unbegrenzten Nutzungsdauer üblicherweise ein Beobachtungszeitraum von drei bis höchstens fünf Jahren als angemessen betrachtet (FG Köln vom 21. Juni 2006 13 K 4033/05, EFG 2006, 1414).