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   FG Sachsen-Anhalt, 22.07.2009 - 2 K 798/09   

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FG Sachsen-Anhalt, 22.07.2009 - 2 K 798/09 (https://dejure.org/2009,15887)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.07.2009 - 2 K 798/09 (https://dejure.org/2009,15887)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. Juli 2009 - 2 K 798/09 (https://dejure.org/2009,15887)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außenprüfung für die Umsatzsteuer und Gewerbesteuer im Zeitraum 2002 bis 2004 für den Verkauf von Imbissartikeln in Reisebussen; Begründung einer auf § 193 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) gestützte Anordnung einer Prüfung bei einem gewerblich Tätigen

  • Judicialis

    AO § 193 Abs. 1; ; AO § 196

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Zulässigkeit der Anordnung einer Außenprüfung bei einem neu gegründeten Kleinbetrieb

  • datenbank.nwb.de

    Zur Zulässigkeit der Anordnung einer Außenprüfung bei einem neu gegründeten Kleinbetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 23.06.2003 - X B 165/02

    Ap - Begründung Prüfungsanordnung, Prüfungsturnus

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.07.2009 - 2 K 798/09
    Durch die ständige Rechtsprechung des BFH, der sich der erkennende Senat anschließt, ist hinreichend geklärt, dass eine auf § 193 Abs. 1 AO gestützte Anordnung einer Prüfung bei einem gewerblich Tätigen keiner weiteren Begründung bedarf; das gilt auch für einen Kleinstbetrieb (BFH-Entscheidungen vom 23. Juni 2003 X B 165/02, BFH/NV 2003, 1147; vom 20. Oktober 2003 IV B 67/02, BFH/NV 2004, 311; vom 2. Oktober 1991 X R 1/88, BStBl II 1992, 274 jeweils m.w.N.; vom 30. Juni 1989 III R 8/88, BFH/NV 1990, 273; vom 28. April 1983 IV R 255/82, BStBl II 1983, 621; vom 10. Februar 1983 IV R 104/79, BStBl II 1983, 286).

    An einen bestimmten Prüfungsturnus oder Prüfungsrhythmus sind die Finanzbehörden nach der Rechtsprechung des BFH weder nach der AO noch nach der BpO im Einzelfall gebunden (BFH-Beschlüsse vom 29. Mai 2007 I B 140/06, BFH/NV 2007, 2050; vom 23. Juni 2003 X B 165/02, BFH/NV 2003, 1147 m.w.N.).

    Soweit sich die Klägerin auf den durchschnittlichen Prüfungsturnus als Maßstab beruft, ist dieser nach der Rechtsprechung des BFH als rechtliches Kriterium untauglich, weil es sich insoweit nur um eine nachträglich ermittelte statistische Durchschnittsgröße handelt und eine zeitlich vorhersehbare Außenprüfung auch dem mit der Außenprüfung verfolgten Ziel, durch ihre präventive Wirkung zur richtigen Steuererhebung beizutragen, widersprechen würde (BFH-Beschluss vom 23. Juni 2003 X B 165/02, BFH/NV 2003, 1147 m.w.N.).

  • BFH, 26.05.2009 - X B 215/08

    Auslegung von Willenserklärungen - Überprüfung der Auslegung des FG durch den BFH

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.07.2009 - 2 K 798/09
    Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Beschwerdeverfahrens (Aktenzeichen X B 215/08) hat die Klägerin zu tragen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten zum Einspruchsschreiben wird auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. Mai 2009 (X B 215/08) verwiesen.

    Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin hob der BFH mit Beschluss vom 26. Mai 2009 (X B 215/08) das Prozessurteil des erkennenden Senats auf und verwies die Sache an das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt - FG - zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurück.

  • BFH, 29.10.1992 - IV R 47/91

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Ermessensentscheidung eines Finanzamtes

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.07.2009 - 2 K 798/09
    e) Die Handhabung des Auswahlermessens bei Erlass der Prüfungsanordnung durch den Beklagten darf schließlich auch nicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bzw. das Willkür- und Schikaneverbot verletzt haben (z.B. BFH-Urteile vom 29. Oktober 1992 IV R 47/91, BFH/NV 1993, 149; vom 2. Oktober 1991 X R 89/89, BStBl II 1992, 220).
  • BFH, 02.10.1991 - X R 89/89

    Die Anordnung einer Außenprüfung gem. § 193 Abs. 1 AO 1977 muß grundsätzlich nur

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.07.2009 - 2 K 798/09
    e) Die Handhabung des Auswahlermessens bei Erlass der Prüfungsanordnung durch den Beklagten darf schließlich auch nicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bzw. das Willkür- und Schikaneverbot verletzt haben (z.B. BFH-Urteile vom 29. Oktober 1992 IV R 47/91, BFH/NV 1993, 149; vom 2. Oktober 1991 X R 89/89, BStBl II 1992, 220).
  • BFH, 11.06.2004 - IV B 231/02

    Prüfungsanordnung; Begründungsanforderungen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.07.2009 - 2 K 798/09
    Mit diesem im finanzgerichtlichen Verfahren erstmalig ausdrücklich vorgebrachten Ermessenserwägungen kann der Beklagte nach Rechtsprechung des BFH trotz der Regelung in § 102 Satz 2 FGO noch gehört werden, weil ein besonderes Begründungserfordernis für eine auf § 193 Abs. 1 AO gestützte Außenprüfung überhaupt nicht besteht (BFH-Beschluss vom 11. Juni 2004 IV B 231/02, BFH/NV 2004, 1501).
  • BFH, 10.02.1983 - IV R 104/79

    Erweiterung einer Außenprüfung - Prüfungszeitraum - Begründung der Erweiterung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.07.2009 - 2 K 798/09
    Durch die ständige Rechtsprechung des BFH, der sich der erkennende Senat anschließt, ist hinreichend geklärt, dass eine auf § 193 Abs. 1 AO gestützte Anordnung einer Prüfung bei einem gewerblich Tätigen keiner weiteren Begründung bedarf; das gilt auch für einen Kleinstbetrieb (BFH-Entscheidungen vom 23. Juni 2003 X B 165/02, BFH/NV 2003, 1147; vom 20. Oktober 2003 IV B 67/02, BFH/NV 2004, 311; vom 2. Oktober 1991 X R 1/88, BStBl II 1992, 274 jeweils m.w.N.; vom 30. Juni 1989 III R 8/88, BFH/NV 1990, 273; vom 28. April 1983 IV R 255/82, BStBl II 1983, 621; vom 10. Februar 1983 IV R 104/79, BStBl II 1983, 286).
  • BFH, 16.06.2009 - X B 222/08

    Fortbildung des Rechts: Voraussetzungen und Begründung einer Prüfungsanordnung -

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.07.2009 - 2 K 798/09
    c) Soweit die Klägerin bemängelt, dass nicht erkennbar sei, ob der Beklagte seine Prüfungsanordnung auf generalpräventive und/oder etwa gleichzeitig spezialpräventive Ermessenserwägungen stützt, zielt dieser Vortrag nach der Rechtsprechung des BFH im Kern auf die Voraussetzungen ab, die an die Begründung einer Prüfungsanordnung zu richten sind (BFH-Beschluss vom 16. Juni 2009 X B 222/08, n.v.).
  • BFH, 07.02.2002 - IV R 9/01

    Anschlußprüfung - Großbetrieb - Sachgerechte Ermessenserwägung - Einteilung in

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.07.2009 - 2 K 798/09
    Soweit die Finanzbehörde das ihr insoweit zustehende Ermessen durch Bestimmungen in der BpO eingeschränkt hat, ist diese Selbstbeschränkung im gerichtlichen Verfahren zu beachten (BFH-Urteile a.a.O., und vom 7. Februar 2002 IV R 9/01 BStBl II 2002, 269).
  • BFH, 20.10.2003 - IV B 67/02

    Anschlussprüfung - Mittel-, Klein und Kleinstbetriebe

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.07.2009 - 2 K 798/09
    Durch die ständige Rechtsprechung des BFH, der sich der erkennende Senat anschließt, ist hinreichend geklärt, dass eine auf § 193 Abs. 1 AO gestützte Anordnung einer Prüfung bei einem gewerblich Tätigen keiner weiteren Begründung bedarf; das gilt auch für einen Kleinstbetrieb (BFH-Entscheidungen vom 23. Juni 2003 X B 165/02, BFH/NV 2003, 1147; vom 20. Oktober 2003 IV B 67/02, BFH/NV 2004, 311; vom 2. Oktober 1991 X R 1/88, BStBl II 1992, 274 jeweils m.w.N.; vom 30. Juni 1989 III R 8/88, BFH/NV 1990, 273; vom 28. April 1983 IV R 255/82, BStBl II 1983, 621; vom 10. Februar 1983 IV R 104/79, BStBl II 1983, 286).
  • BFH, 10.06.1992 - I R 142/90

    Prüfungszeitraum bei Umstufung vom Mittelbetrieb zum Großbetrieb

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.07.2009 - 2 K 798/09
    Der zeitliche Umfang einer Außenprüfung (§ 194 Abs. 1 Satz 2 AO) liegt daher im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzbehörde (z.B. BFH-Urteil vom 10. Juni 1992 I R 142/90, BStBl II 1992, 784 m.w.N.).
  • BFH, 28.04.1983 - IV R 255/82

    Begründung einer Prüfungsanordnung - Begründungsmangel - Heilung eines

  • BFH, 02.10.1991 - X R 1/88

    Die Anordnung einer Außenprüfung gem. § 193 Abs. 1 AO 1977 muß - auch bei einer

  • BFH, 30.06.1989 - III R 8/88

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Außenprüfung aus besonderem Anlass

  • BFH, 29.05.2007 - I B 140/06

    Keine weitere Begründung für eine Anschlussprüfung bei einem gewerblich Tätigen

  • Drs-Bund, 19.03.1971 - BT-Drs VI/1982
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