Rechtsprechung
FG Sachsen-Anhalt, 23.01.2007 - 4 K 1042/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schätzung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Folge einer nicht ordnungsgemäßen Buchführung; Möglichkeit einer Verheimlichung von Einkünften eines Steuerpflichtigen als Voraussetzung für eine Orientierung des Gerichts am oberen gebotenen Schätzungsrahmen; Überprüfung ...
- Judicialis
AO 1977 § 158; ; AO 1977 § 162 Abs. 1; ; AO 1977 § 162 Abs. 2 S. 2; ; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1; ; HGB § 238
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schätzung der Besteuerungsgrundlagen; Nicht ordnungsmäßige Buchführung; Heilung der Aufzeichnungsmängel durch nachträglich erstellte Buchführung; Verböserungsverbot im gerichtlichen Verfahren
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine Heilung mangelhafter Aufzeichnungen durch nachträglich erstellte Buchführung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 12.06.1986 - V R 75/78
Zur Bedeutung der Rechnung für den Vorsteuerabzug
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 23.01.2007 - 4 K 1042/04
Dies steht dann fest, so dass kein Raum für Wahrscheinlichkeitsüberlegungen in Form einer Schätzung bleibt (vgl. BFH-Urteil vom 12. Juni 1986 - V R 75/78, BStBl. II 1986, 721 [723 II.2. b)]. - BFH, 01.10.1992 - IV R 34/90
Auswirkungen eines groben Schätzfehlers des Finanzamts
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 23.01.2007 - 4 K 1042/04
Daher darf das Gericht ein gröberes Schätzungsverfahren anwenden und sich auch deshalb am oberen gebotenen Schätzungsrahmen orientieren, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Kläger möglicherweise Einkünfte verheimlicht hat (vgl. BFH-Urteil vom 01. Oktober 1992 - IV R 34/90, BStBl. II 1993, 259 [260]). - BFH, 03.09.1998 - XI B 209/95
Schätzungsmethode; grundsätzliche Bedeutung
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 23.01.2007 - 4 K 1042/04
Das Gericht ist auch nicht verpflichtet, das auf Grund der gewählten Schätzungsmethode erzielte Ergebnis durch die Anwendung einer weiteren Schätzungsmethode zu überprüfen oder zu untermauern (BFH-Beschluss vom 03. September 1998 - XI B 209/95, BFH/NV 1999, 290).