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   FG Sachsen-Anhalt, 23.01.2014 - 1 K 351/12   

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FG Sachsen-Anhalt, 23.01.2014 - 1 K 351/12 (https://dejure.org/2014,39841)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23.01.2014 - 1 K 351/12 (https://dejure.org/2014,39841)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23. Januar 2014 - 1 K 351/12 (https://dejure.org/2014,39841)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 1 Abs 1 S 3 InvZulG 2010, § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 2009, EStG VZ 2010
    Anspruch einer Personengesellschaft auf Investitionszulage für Fotovoltaikanlage eines Gesellschafters - Fotovoltaikanlage als gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen I

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Investitionszulagenbegünstigung einer zum Sondervermögen einer GmbH gehörenden Photovoltaikanlage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Investitionszulagenanspruch einer Personengesellschaft für Photovoltaikanlage (PVA) eines Gesellschafters PVA als Sonderbetriebsvermögen I

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Investitionszulagenanspruch einer Personengesellschaft für Photovoltaikanlage (PVA) eines Gesellschafters - PVA als Sonderbetriebsvermögen I

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 30.03.1993 - VIII R 8/91

    Zur Annahme von Sonderbetriebsvermögen, wenn ein Kommanditist einer GmbH, an

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 23.01.2014 - 1 K 351/12
    Aktives Sonderbetriebsvermögen I erfordert, dass das Wirtschaftsgut objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb der Personengesellschaft selbst bestimmt ist, wozu insbesondere solche Wirtschaftsgüter gehören, die ein Gesellschafter der Personengesellschaft zur betrieblichen Nutzung überlässt und die von ihr für ihre eigengewerbliche Tätigkeit eingesetzt werden (BFH-Urteil vom 30. März 1993 VIII R 8/91, BFHE 172, 19, BStBl II 1993, 864).

    Die Zugehörigkeit eines Wirtschaftsgutes zum Sonderbetriebsvermögen I setzt voraus, dass das Wirtschaftsgut objektiv geeignet und subjektiv dazu bestimmt ist, dem Betrieb der Gesellschaft dergestalt zu dienen oder diesen zu fördern, dass es objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt ist (BFH-Urteil vom 30. März 1993 VIII R 8/91, BStBl II 1993, 864).

    Unerheblich ist, ob das Wirtschaftsgut in der Buchführung ausgewiesen ist (BFH-Urteil vom 6. März 2003 XI R 52/01, BStBl II 2003, 658), ob es für den Betrieb der Personengesellschaft notwendig ist (BFH-Urteil 30. September 1993 VIII R 8/91, BStBl II 1993, 864) oder ob es tatsächlich eingesetzt wird (BFH-Urteil vom 23. Mai 1991 IV R 94/90, BStBl II 1991, 800 für den Fall, dass die Personengesellschaft den für die Weiterüberlassung erhaltenen Mieterlös vollständig an den Gesellschafter abführt und ihr insoweit kein Gewinn verbleibt).

  • BFH, 07.12.2000 - III R 35/98

    Doppelstöckige Personengesellschaft: Sonderbetriebsvermögen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 23.01.2014 - 1 K 351/12
    Nach dem Urteil des BFH vom 7. Dezember 2000 (III R 35/98, BFHE 194, 294, BStBl II 2001, 316) und dem bereits bezeichneten BMF-Schreiben vom 8. Mai 2008 sei die Gesellschaft anspruchsberechtigt, wenn sich das zulagenbegünstigte Wirtschaftsgut im Eigentum eines Gesellschafters befinde und aufgrund der Nutzungsüberlassung an die Gesellschaft bei dieser Sonderbetriebsvermögen sei.

    Die Anspruchsberechtigung der Personengesellschaft beschränkt sich dabei nicht auf die Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens, sondern erfasst auch solche Wirtschaftsgüter, die im Eigentum eines oder mehrerer Gesellschafter stehen, jedoch aus steuerlichen Gründen durch die Anwendung des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG als sog. Sonderbetriebsvermögen zum Vermögen der Gesellschaft gerechnet werden (Martin, in Heß/Martin, Investitionszulagengesetz, § 1, Rz. 27; BFH-Urteil vom 7. Dezember 2000 III R 35/98, BFHE 194, 294, BStBl II 2001, 316; BMF-Schreiben vom 8. Mai 2008, BStBl I 2008, 590, Rz. 6).

  • FG Sachsen, 21.12.2011 - 2 K 1721/11

    Investitionszulage für Photovoltaikanlage auf dem Dach einer Betriebs-GmbH

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 23.01.2014 - 1 K 351/12
    Das vom Beklagten angeführte Urteil des Sächsischen Finanzgerichts (FG) (2 K 1721/11) sei nicht einschlägig, denn in dem Verfahren sei es um das Vorliegen einer Betriebsaufspaltung durch Vermietung einer Photovoltaikanlage gegangen.

    Das Betreiben einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Betriebes des verarbeitenden Gewerbes sei nach einem Urteil des Sächsischen FG (Urteil vom 21. Dezember 2011 2 K 1721/11, EFG 2012, 1304) nicht begünstigt, da diese beiden Betriebe nicht als einheitlicher Betrieb anzusehen seien.

  • BFH, 20.06.1985 - IV R 36/83

    Gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen - Getränkegroßhandel - OHG - Beteiligung an

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 23.01.2014 - 1 K 351/12
    Das vom Beklagten zitierte Urteil des BFH vom 20. Juni 1985 (IV R 36/83 BStBl II 1985, 654) betreffe eine Verlustzuweisungsgesellschaft und sei folglich mit dem Streitfall nicht vergleichbar.
  • BFH, 17.05.1990 - IV R 27/89

    Mietwohngrundstück als gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 23.01.2014 - 1 K 351/12
    Der Widmungsakt ist zeitnah zu dokumentieren (BFH-Urteil vom 24. Juli 1990 VIII R 226/84, BFH/NV 1991, 588) und das Wirtschaftsgut muss zur Förderung des Betriebs oder der Beteiligung objektiv geeignet sein, was beispielsweise der Fall ist, wenn es zu einer potentiellen Steigerung der Ertragsfähigkeit durch Zuführung zusätzlicher Mittel für betriebliche Zwecke führen kann (BFH-Urteil vom 17. Mai 1990 IV R 27/89, BStBl II 1991, 216).
  • BFH, 24.07.1990 - VIII R 226/84

    Steuerliche Bewertung von Einkünften aus der Tätigkeit als geschäftsführender

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 23.01.2014 - 1 K 351/12
    Der Widmungsakt ist zeitnah zu dokumentieren (BFH-Urteil vom 24. Juli 1990 VIII R 226/84, BFH/NV 1991, 588) und das Wirtschaftsgut muss zur Förderung des Betriebs oder der Beteiligung objektiv geeignet sein, was beispielsweise der Fall ist, wenn es zu einer potentiellen Steigerung der Ertragsfähigkeit durch Zuführung zusätzlicher Mittel für betriebliche Zwecke führen kann (BFH-Urteil vom 17. Mai 1990 IV R 27/89, BStBl II 1991, 216).
  • BFH, 23.05.1991 - IV R 94/90

    Notwendiges Sonderbetriebsvermögen auch bei Untervermietung durch die

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 23.01.2014 - 1 K 351/12
    Unerheblich ist, ob das Wirtschaftsgut in der Buchführung ausgewiesen ist (BFH-Urteil vom 6. März 2003 XI R 52/01, BStBl II 2003, 658), ob es für den Betrieb der Personengesellschaft notwendig ist (BFH-Urteil 30. September 1993 VIII R 8/91, BStBl II 1993, 864) oder ob es tatsächlich eingesetzt wird (BFH-Urteil vom 23. Mai 1991 IV R 94/90, BStBl II 1991, 800 für den Fall, dass die Personengesellschaft den für die Weiterüberlassung erhaltenen Mieterlös vollständig an den Gesellschafter abführt und ihr insoweit kein Gewinn verbleibt).
  • BFH, 27.08.1998 - IV R 77/97

    Abfärberegelung bei Besitz-GbR

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 23.01.2014 - 1 K 351/12
    Gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen liegt vor, wenn das Wirtschaftsgut zwar nicht unmittelbar dem Betrieb oder der Beteiligung dient, da es sich andernfalls bereits um notwendiges Sonderbetriebsvermögen handelt, aber zumindest objektiv geeignet und subjektiv dazu bestimmt ist, entweder dem Betrieb der Gesellschaft (gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen I) oder der Beteiligung des Mitunternehmers an der Gesellschaft (gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen II) zu fördern (BFH-Urteil vom 27. August 1998 IV R 77/97, BStBl II 1999, 279).
  • BFH, 18.12.2001 - VIII R 27/00

    Rückstellungen - Rückstellung für Bürgschaft des Besitzgesellschafters zulässig

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 23.01.2014 - 1 K 351/12
    aa) Zum Sonderbetriebsvermögen gehören alle Wirtschaftsgüter, die im Eigentum eines Mitunternehmers stehen und objektiv geeignet und subjektiv dazu bestimmt sind, dem Betrieb der Gesellschaft (Sonderbetriebsvermögen I) oder der Beteiligung des Mitunternehmers an der Gesellschaft (Sonderbetriebsvermögen II) zu dienen oder diese jeweils zu fördern (BFH-Urteil vom 18. Dezember 2001 VIII R 27/00, BFHE 197, 483, BStBl II 2002, 733; Schneider, in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 15 EStG, Rz. 700).
  • BFH, 06.03.2003 - XI R 52/01

    Inanspruchnahme des Gesellschafters einer vermögenslosen GmbH für deren

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 23.01.2014 - 1 K 351/12
    Unerheblich ist, ob das Wirtschaftsgut in der Buchführung ausgewiesen ist (BFH-Urteil vom 6. März 2003 XI R 52/01, BStBl II 2003, 658), ob es für den Betrieb der Personengesellschaft notwendig ist (BFH-Urteil 30. September 1993 VIII R 8/91, BStBl II 1993, 864) oder ob es tatsächlich eingesetzt wird (BFH-Urteil vom 23. Mai 1991 IV R 94/90, BStBl II 1991, 800 für den Fall, dass die Personengesellschaft den für die Weiterüberlassung erhaltenen Mieterlös vollständig an den Gesellschafter abführt und ihr insoweit kein Gewinn verbleibt).
  • BFH, 28.12.2009 - III B 266/08

    Mehrzahl gewerblicher Betätigungen als wirtschaftliche Einheit

  • FG Schleswig-Holstein, 22.09.2010 - 2 K 282/07

    Photovoltaikanlage als eigenständiger Gewerbebetrieb

  • VG Freiburg, 13.06.2016 - 1 K 237/14

    Zur Möglichkeit der Verbindung oder Trennung von Widerspruchsverfahren

    Die Klage wurde mit Urteil der Kammer vom 07.09.2012 (1 K 351/12) abgewiesen.
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