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   FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2004 - 1 K 57/00   

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https://dejure.org/2004,16120
FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2004 - 1 K 57/00 (https://dejure.org/2004,16120)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.02.2004 - 1 K 57/00 (https://dejure.org/2004,16120)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. Februar 2004 - 1 K 57/00 (https://dejure.org/2004,16120)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Stellung eines Antrags auf Erhalt einer Investitionszulage durch einen "Besonderen Beauftragten" für eine juristische Person; Definition des Begriffs "Besonderer Beauftragter" im Sinne des § 79 Abs. 1 Nr. 3 der Abgabenordnung (AO); Prokurist als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein wirksamer Investitionszulagenantrag einer GmbH bei Unterzeichnung durch einen Prokuristen; Festsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung verhindert schutzwürdiges Vertrauen; Investitionszulage 1993 und 1994

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein wirksamer Investitionszulagenantrag einer GmbH bei Unterzeichnung durch einen Prokuristen - Festsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung verhindert schutzwürdiges Vertrauen - Investitionszulage 1993 und 1994

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 15.10.1998 - III R 58/95

    Investitionszulagenantrag einer GmbH

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2004 - 1 K 57/00
    Zumindest sei er aufgrund seiner Vollmachten und Verträge als "besonders Beauftragter" i.S.d. § 79 Abs. 1 Nr. 3 AO und der dazu ergangenen Rechtsprechung (BFH, Urt. v. 15. Oktober 1998, III R 58/95, BStBl. II 1999, 559; FG Brandenburg, Urt. v. 1. Juni 1999, 3 K 212/97 l) anzusehen.

    Nach anderer Ansicht sind "besonders Beauftragte" diejenigen natürlichen Personen, die kraft Steuerverfahrensrecht die steuergesetzlichen Rechte und Pflichten sonstiger verfahrensunfähiger Steuerrechtssubjekte wahrnehmen, wie nach § 34 Absatz 1 AO die Geschäftsführer nichtrechtsfähiger Personenvereinigungen und Vermögensmassen, oder nach § 34 Abs. 2 AO die Gesellschafter, Vermögensverwalter etc. Danach ist es grundsätzlich nicht möglich, dass ein "besonders Beauftragter" für eine juristische Person, die noch einen gesetzlichen Vertreter hat, einen wirksamen Antrag auf Investitionszulage stellt (BFH, Urt. v. 15. Oktober 1998, III R 58/95, BStBl. II 1999, 237, 239).

    Darüber hinaus besteht kein Bedürfnis, für eine juristische Person, die einen gesetzlichen Vertreter hat, zusätzlich noch einen vertretungsberechtigten Beauftragten anzuerkennen (BFH, Urt. v. 15. Oktober 1998, III R 58/95, BStBl. II 1999, 237, 239).).

    Das ergibt sich schon aus § 150 Abs. 3 AO 1977, der die Unterzeichnung durch den Bevollmächtigten nur unter weiteren Voraussetzungen ausreichen lässt (BFH, Urt. v. 30. Juni 1998, III R 5/97, BFH/ NV 1999, 363, 364; BFH, Urt. v. 15. Oktober 1998, III R 58/95, BStBl. II 1999, 237, 239).

    Die Revision war nicht zuzulassen, -weil angesichts der vorliegenden höchstrichterlichen Entscheidung speziell zur Wirksamkeit eines von einem Prokuristen unterschriebenen Investitionszulageantrages (vgl. BFH, Urt. v. 15. Oktober 1998, III R 58/95, BStBl. II 1999, 237, 239) keiner der in § 115 Abs. 2 FGO abschließend aufgezählten Zulassungsgründe einschlägig ist.

  • BFH, 13.12.2001 - III R 24/99

    Ein Antrag auf Investitionszulage kann in Ausnahmefällen unter bestimmten

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2004 - 1 K 57/00
    Im Übrigen sei nach der neueren Rechtsprechung sogar ein Investitionszulagenantrag ohne eigenhändige Unterschrift wirksam gestellt, wenn sich aus den beigefügten Unterlagen eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr für die Urheberschaft und den Äußerungswillen des Anspruchsberechtigten ergibt (vgl. BFH, Urt. v. 13. Dezember 2001, III R 24/99, BStBl. II 2002, 159).

    Diesem Ergebnis steht auch nicht entgegen, dass nach neuester Rechtsprechung auch ein Investitionszulageantrag ausnahmsweise ohne eigenhändige Unterschrift auf dem Antragsformular wirksam gestellt werden kann, wenn sich aus den beigefügten Unterlagen eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr für die Urheberschaft und den Äußerungswillen des Anspruchberechtigten ergibt (BFH, Urt. v. 13. Dezember 2001. III R 24/99, BStBl. II 2002, 159).

  • BFH, 05.12.1996 - III B 4/95

    Investitionszulagen-Antrag bei atypisch stiller Gesellschaft

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2004 - 1 K 57/00
    In aller Regel verhindert der Vorbehalt der Nachprüfung das Entstehen eines Vertrauenstatbestandes (BFH-Urteil vom 14. August 1997, BFH/NV 1998, 83 ; BFH-Urteil vom 5. Dezember 1996, BFH/NV 1997, 617).

    Selbst wenn die Behörde nach einer Sonderprüfung bestimmte Punkte nicht beanstandet (BFH-Urteil vom 14. August 1997, BFH/NV 1998, 83 ) und den Bescheid später dennoch ändert oder wenn sie ihn aufgrund von Tatsachen ändert, die bereits bei seinem Erlass bekannt waren, benachteiligt das den Steuerpflichtigen nicht unangemessen (BFH-Urteil vom 5. Dezember 1996, BFH/NV 1997, 617).

  • BFH, 14.08.1997 - III B 58/97

    Unterzeichnung des Investitionszulagenantrags

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2004 - 1 K 57/00
    In aller Regel verhindert der Vorbehalt der Nachprüfung das Entstehen eines Vertrauenstatbestandes (BFH-Urteil vom 14. August 1997, BFH/NV 1998, 83 ; BFH-Urteil vom 5. Dezember 1996, BFH/NV 1997, 617).

    Selbst wenn die Behörde nach einer Sonderprüfung bestimmte Punkte nicht beanstandet (BFH-Urteil vom 14. August 1997, BFH/NV 1998, 83 ) und den Bescheid später dennoch ändert oder wenn sie ihn aufgrund von Tatsachen ändert, die bereits bei seinem Erlass bekannt waren, benachteiligt das den Steuerpflichtigen nicht unangemessen (BFH-Urteil vom 5. Dezember 1996, BFH/NV 1997, 617).

  • BFH, 30.06.1998 - III R 5/97

    InvZul-Antrag; eigenhändige Unterschrift

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2004 - 1 K 57/00
    Das ergibt sich schon aus § 150 Abs. 3 AO 1977, der die Unterzeichnung durch den Bevollmächtigten nur unter weiteren Voraussetzungen ausreichen lässt (BFH, Urt. v. 30. Juni 1998, III R 5/97, BFH/ NV 1999, 363, 364; BFH, Urt. v. 15. Oktober 1998, III R 58/95, BStBl. II 1999, 237, 239).

    Dieser Grund trifft bei Anträgen auf Investitionszulage ebenso zu wie bei Steuererklärungen (BFH, Urt. v. 30. Juni 1998, III R 5/97, BFH/ NV 1999, 363, 364).

  • FG Brandenburg, 01.06.1999 - 3 K 212/97

    Unwirksamkeit eines Investitionszulagenantrages wegen Verstoßes gegen das Gebot

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2004 - 1 K 57/00
    Zumindest sei er aufgrund seiner Vollmachten und Verträge als "besonders Beauftragter" i.S.d. § 79 Abs. 1 Nr. 3 AO und der dazu ergangenen Rechtsprechung (BFH, Urt. v. 15. Oktober 1998, III R 58/95, BStBl. II 1999, 559; FG Brandenburg, Urt. v. 1. Juni 1999, 3 K 212/97 l) anzusehen.
  • BFH, 16.06.1989 - III R 119/85

    Investitionszulage - Beschäftigungszulage - Eigenhändige Unterschrift -

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2004 - 1 K 57/00
    Auch unter dem Gesichtpunkt des § 126 Abs. 1 BGB , der auch die Unterzeichnung durch einen Bevollmächtigten als eigenhändige Unterschrift anerkennt, ist keine Investitionszulage zu gewähren, weil diese Norm im Steuerrecht nicht unmittelbar anwendbar ist (BFH, Urt. v. 16. Juni 1989, III R 119/85, BStBl. II 1989, 1022).
  • BFH, 26.01.1999 - VIII R 50/98

    Darlehensverlust bei wesentlicher Beteiligung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2004 - 1 K 57/00
    Zumindest sei er aufgrund seiner Vollmachten und Verträge als "besonders Beauftragter" i.S.d. § 79 Abs. 1 Nr. 3 AO und der dazu ergangenen Rechtsprechung (BFH, Urt. v. 15. Oktober 1998, III R 58/95, BStBl. II 1999, 559; FG Brandenburg, Urt. v. 1. Juni 1999, 3 K 212/97 l) anzusehen.
  • BFH, 31.10.1990 - I R 3/86

    Keine sachliche Unbilligkeit wegen Änderung der Rechtsauffassung bei fehlendem

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2004 - 1 K 57/00
    Die Bindung der Verwaltung an Gesetz und Recht tritt nur dann hinter dem Vertrauen des Steuerpflichtigen in ein bestimmtes Verhalten der Verwaltung zurück, wenn dieses nach dem allgemeinen Rechtsgefühl in einem besonderen Maße schutzwürdig ist (BFH-Urteil vom 31. Oktober 1990, BStBl II 1991, 610).
  • BFH, 19.11.1990 - III B 120/89

    Erforderlichkeit der eigenhändigen Unterzeichnung eines

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2004 - 1 K 57/00
    Das Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift ergibt sich aus dem Gesetz und wird in der Rechtsprechung auch schon vor Ergehen der einschlägigen BFH- Entscheidung immer wieder betont (vgl. BFH, Beschl. v. 19. November 1990, III B 120/89, BFH/ NV 1991, 349).
  • BFH, 17.06.1992 - X R 47/88

    Steuerbescheid an Verstorbenen ist nichtig

  • FG Sachsen, 23.05.1996 - 2 K 22/95

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Investitionszulage; Wiedereinsetzung in den

  • FG Sachsen, 23.02.1995 - 2 K 48/95
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