Rechtsprechung
   FG Sachsen-Anhalt, 26.03.2001 - 1 K 100/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,14314
FG Sachsen-Anhalt, 26.03.2001 - 1 K 100/98 (https://dejure.org/2001,14314)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.03.2001 - 1 K 100/98 (https://dejure.org/2001,14314)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. März 2001 - 1 K 100/98 (https://dejure.org/2001,14314)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,14314) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung einer Investitionszulage wegen Nichterbringung des Nachweises bei Investitionszulagensonderprüfung; Verbringen eines Wirschaftsgutes an einem Ort außerhalb des Fördergebietes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InvZulG § 2 Satz 1 Nr. 2
    Verbleibefrist i.S. des § 2 Satz 1 Nr. 2 InvZulG; Verbringen eines Wirtschaftsguts an einen Ort außerhalb des Fördergebiets

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verbleibefrist i.S. des § 2 Satz 1 Nr. 2 InvZulG; Verbringen eines Wirtschaftsguts an einen Ort außerhalb des Fördergebiets

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 912
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 17.12.1998 - III B 4/97

    InvZul; Verbleibensvoraussetzungen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.03.2001 - 1 K 100/98
    Unter "Verbleiben" ist eine dauerhafte räumliche Bindung des Wirtschaftsguts an den Betrieb oder die Betriebsstätte zu verstehen (BFH, Beschluss vom 17. Dezember 1998, III B 4/97, BFH/NV 1999 S. 825 , mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).

    Sind die Wirtschaftsgüter schon ihrer Art. nach nicht dazu bestimmt, im räumlich abgegrenzten Bereich einer Betriebsstätte eingesetzt zu werden, so ist es erforderlich, auch kurzfristige Einsätze außerhalb des Fördergebiets noch hinzunehmen (BFH, Beschluss vom 17. Dezember 1998, a.a.O.; Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom 28. August 1991, BStBl. I 1991 S. 768, Tz. 47 ff).

  • BFH, 23.05.1990 - III R 76/87

    Auch ein nur kurzfristig zum Einsatz außerhalb von Berlin (West) vermietetes

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.03.2001 - 1 K 100/98
    Etwas anderes gilt im Hinblick auf Sinn und Zweck des Zulagerechts nur, wenn das Wirtschaftsgut außerhalb des Fördergebietes eingesetzt wird; ein Wirtschaftsgut verbleibt grundsätzlich nicht i. S. des § 2 Satz 1 Nr. 2 InvZulG im Fördergebiet, wenn es auch nur kurzfristig außerhalb des Fördergebietes zum Einsatz kommt (BFH, Urteil vom 23. Mai 1990, III R 76/87, BStBl. II 1990 S. 1013).

    Der Grundsatz, wonach ein Wirtschaftsgut nicht i. S. des § 2 Satz 1 Nr. 2 InvZulG im Fördergebiet verbleibt, wenn es auch nur kurzfristig außerhalb des Fördergebietes zum Einsatz kommt (BFH, Urteil vom 23. Mai 1990, a.a.O.) wird begrenzt durchbrochen, weil die Art. dieser Wirtschaftsgüter den kurzfristigen Einsatz außerhalb des Fördergebietes unvermeidbar machen kann.

  • BFH, 10.12.1998 - III R 113/95

    InvZul; Verbleibensvoraussetzungen bei Fahrgastschiff

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.03.2001 - 1 K 100/98
    In einer Reihe späterer Entscheidungen hat er die Meinung vertreten, im Einzelfall könne ein längeres reparaturbedingtes Verbleiben eines LKW außerhalb des Fördergebietes zulageunschädlich sein (BFH, Beschluss vom 23. März 1999, III R 34/98, BFH/NV 1999, 1380 ; BFH, Urteil vom 10. Dezember 1998, III R 113/95, BStBl. II 1999 S. 965; BFH Beschluss vom 30. Juni 1998, III B 143/96, BFH/NV 1999 S. 362 ).
  • BFH, 29.06.1972 - V R 9/71

    Kläger - Ordnungsmäßige Ladung - Mündliche Verhandlung - Verletzung der

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.03.2001 - 1 K 100/98
    Dennoch besteht für das Gericht kein Anlass, nunmehr der Klägerin Gelegenheit zu ergänzendem Vortrag zu geben, denn sie hat insoweit ihre Mitwirkungspflicht verletzt (vgl. BFH, Urteil vom 29. Juni 1972, V R 9/71, BStBl. II 1972 S. 952).
  • BFH, 23.03.1999 - III R 34/98

    InvZul; im Fördergebiet eingesetzte Reisebusse

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.03.2001 - 1 K 100/98
    In einer Reihe späterer Entscheidungen hat er die Meinung vertreten, im Einzelfall könne ein längeres reparaturbedingtes Verbleiben eines LKW außerhalb des Fördergebietes zulageunschädlich sein (BFH, Beschluss vom 23. März 1999, III R 34/98, BFH/NV 1999, 1380 ; BFH, Urteil vom 10. Dezember 1998, III R 113/95, BStBl. II 1999 S. 965; BFH Beschluss vom 30. Juni 1998, III B 143/96, BFH/NV 1999 S. 362 ).
  • BFH, 20.11.1970 - VI R 205/69

    Kraftfahrzeuge - Bindung an Berliner Betriebstätte - Bindungsjahre - Einsatz im

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.03.2001 - 1 K 100/98
    Der Bundesfinanzhof (Urteil vom 20. November 1971, VI R 205/69, BStBl. II 1971 S. 314) hat ausgeführt, es könne für die räumliche Bindung ohne Auswirkungen sein, wenn ein Omnibus außerhalb ... im Bereich der übrigen Bundesrepublik und damit außerhalb des Fördergebietes wegen einer umfassenden Reparatur langfristig stillgelegt wird und erst danach wieder im ...verkehr verwendet werden kann und verwendet wird.
  • BFH, 23.05.1986 - III R 66/85

    Verbleiben im Betrieb - Betrieb des Investors - Wirtschaftsgut - Kurzfristige

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.03.2001 - 1 K 100/98
    Selbst eine kurzfristige Vermietung des Wirtschaftsguts an einen anderen Unternehmer hat nicht zur Folge, dass das Wirtschaftsgut nicht in dem Betrieb des Investors verbleibt (Bundesfinanzhof, Urteil vom 23. Mai 1986, III R 66/85, BStBl. II 1986 S. 916).
  • BFH, 30.06.1998 - III B 143/96

    InvZul; Verbleibensvoraussetzungen bei Lkw

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.03.2001 - 1 K 100/98
    In einer Reihe späterer Entscheidungen hat er die Meinung vertreten, im Einzelfall könne ein längeres reparaturbedingtes Verbleiben eines LKW außerhalb des Fördergebietes zulageunschädlich sein (BFH, Beschluss vom 23. März 1999, III R 34/98, BFH/NV 1999, 1380 ; BFH, Urteil vom 10. Dezember 1998, III R 113/95, BStBl. II 1999 S. 965; BFH Beschluss vom 30. Juni 1998, III B 143/96, BFH/NV 1999 S. 362 ).
  • BFH, 07.02.2002 - III R 14/00

    Ein Messestand verbleibt nicht in einer Betriebsstätte im Fördergebiet, wenn er

    Dagegen würde eine Einlagerung im Fördergebiet im Hinblick auf die Anmietung des Lagerplatzes und die Wartung des Messestandes zumindest mittelbare positive Impulse für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt im Fördergebiet entfalten (vgl. auch Urteil des FG des Landes Sachsen-Anhalt vom 26. März 2001 1 K 100/98, EFG 2001, 912, 913, rkr.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht