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   FG Sachsen-Anhalt, 26.05.2017 - 5 K 1166/10   

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FG Sachsen-Anhalt, 26.05.2017 - 5 K 1166/10 (https://dejure.org/2017,56807)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.05.2017 - 5 K 1166/10 (https://dejure.org/2017,56807)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. Mai 2017 - 5 K 1166/10 (https://dejure.org/2017,56807)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Steuerliche Behandlung einer Nutzungspauschale des Arbeitnehmers für die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs - Bindung des FA an eine frühere Rechtsauffassung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerliche Berücksichtigung einer durch einen Außendienstmitarbeiter gezahlten Nutzungspauschale für die private Nutzung für zwei nacheinander genutzte Firmenfahrzeuge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 19
    Steuerliche Berücksichtigung einer durch einen Außendienstmitarbeiter gezahlten Nutzungspauschale für die private Nutzung für zwei nacheinander genutzte Firmenfahrzeuge

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerliche Behandlung einer Nutzungspauschale des Arbeitnehmers für die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 07.11.2006 - VI R 95/04

    Die 1 % - Regelung kann nicht durch Vereinbarung eines Nutzungsentgelts vermieden

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.05.2017 - 5 K 1166/10
    Ergänzend verweisen die Kläger auf die Urteile des BFH vom 7.11.2006 VI R 95/04 sowie vom 18.10.2007 VI R 59/06.

    a) Mangels anderweitiger Anhaltspunkte geht das Gericht zunächst mit den Beteiligten übereinstimmend davon aus, dass sich die Überlassung der Firmenfahrzeuge auch für private Zwecke allein auf dem Dienstverhältnis des Klägers (Außendienstler) gründete (vgl. hierzu BFH, Urteil vom 07.11.2006 VI R 95/04, BStBl II 2007, 269).

    Die (teil)unentgeltliche Kfz-Gestellung stellt daher nach der Gesetzessystematik dem Grunde nach zwingend Arbeitslohn dar (z.B. BFH, Urteile vom 7.11.2006 VI R 95/04, BStBl II 2007, 269 und vom 6.10.2011 VI R 56/10, BStBl II 12, 362).

    Diese gesetzlich zwingende Bewertungsregelung nach der 1%-Methode kann insbesondere auch nicht durch die Zahlung eines Nutzungsentgelts vermieden werden kann, selbst wenn dieses als angemessen anzusehen ist (BFH, Urteil vom 7.11.2006 VI R 95/04, BStBl II 2007, 269 und vom 18.12.2014 VI R 75/13, BStBl II 2015, 670).

  • BFH, 30.11.2016 - VI R 49/14

    Steuerliche Berücksichtigung eines vom Arbeitnehmer selbst getragenen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.05.2017 - 5 K 1166/10
    b) Nach ständiger BFH-Rechtsprechung (z.B. Urteil vom 30.11.2016 VI R 49/14, BFH/NV 2017, 516 m.w.N.) führt die Überlassung eines betrieblichen PKW durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für dessen Privatnutzung zu einer Bereicherung des Arbeitnehmers und damit zum Zufluss von Arbeitslohn i.S. von § 19 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

    bb) Soweit nach dem Erörterungstermin unterschiedliche Urteile zu der Frage ergangen sind, ob über den geldwerten Vorteil hinausgehende Nutzungsvergütungen des Arbeitnehmers (sog. "überschießende Nutzungsvergütungen") steuerlich beachtlich sind (bejahend Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Februar 2014, 5 K 284/13, EFG 2014, 896: überschießender Betrag sind Werbungskosten - Revisionsverfahren VI R 24/14; verneinend Sächsisches FG, Urteil vom 5.2.2014, 4 K 2256/09, EFG 2014, 896: kein negativer Arbeitslohn - Revisionsverfahren VI R 49/14), hat das Gericht den Ausgang dieser Revisionsverfahren abgewartet.

    Mit Parallel-Urteilen vom 30.11.2016 VI R 49/14 (BFHE 256, 107, BFH/NV 2017, 516) und VI R 24/14 (BFH/NV 2017, 448) hat der BFH nunmehr eine steuerrechtliche Berücksichtigung überschießender Nutzungsvergütungen grundsätzlich verneint.

  • BFH, 18.10.2007 - VI R 59/06

    Berücksichtigung privater Aufwendungen bei der pauschalen Dienstwagenbesteuerung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.05.2017 - 5 K 1166/10
    Im Einspruchsverfahren beriefen sich die Kläger u.a. auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18.10.2007 VI R 59/06, wonach Arbeitnehmer grundsätzlich die im Zusammenhang mit dem überlassenen Firmenwagen entstanden Aufwendung als Werbungskosten geltend machen könnten.

    Ergänzend verweisen die Kläger auf die Urteile des BFH vom 7.11.2006 VI R 95/04 sowie vom 18.10.2007 VI R 59/06.

    aa) Die vom Kläger wirtschaftlich getragene Nutzungspauschale kann zunächst nicht als Zuzahlung auf die Anschaffungskosten eines PKW des Arbeitgebers qualifiziert werden (z.B. BFH, Urteil vom 18.10.2007 VI R 59/06, BStBl II 2009, 200), weil vorliegend weder die Firmenwagenregelung noch die Kraftfahrzeug-Benutzungsabkommen dafür einen Anhaltspunkt bieten, sondern vielmehr die Nutzungspauschale nach der 1%-Methode bemessen wurde.

  • BFH, 30.11.2016 - VI R 24/14

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 30. November 2016 VI R 49/14 -

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.05.2017 - 5 K 1166/10
    bb) Soweit nach dem Erörterungstermin unterschiedliche Urteile zu der Frage ergangen sind, ob über den geldwerten Vorteil hinausgehende Nutzungsvergütungen des Arbeitnehmers (sog. "überschießende Nutzungsvergütungen") steuerlich beachtlich sind (bejahend Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Februar 2014, 5 K 284/13, EFG 2014, 896: überschießender Betrag sind Werbungskosten - Revisionsverfahren VI R 24/14; verneinend Sächsisches FG, Urteil vom 5.2.2014, 4 K 2256/09, EFG 2014, 896: kein negativer Arbeitslohn - Revisionsverfahren VI R 49/14), hat das Gericht den Ausgang dieser Revisionsverfahren abgewartet.

    Mit Parallel-Urteilen vom 30.11.2016 VI R 49/14 (BFHE 256, 107, BFH/NV 2017, 516) und VI R 24/14 (BFH/NV 2017, 448) hat der BFH nunmehr eine steuerrechtliche Berücksichtigung überschießender Nutzungsvergütungen grundsätzlich verneint.

  • BFH, 12.07.2006 - IV B 9/05

    NZB: Abschnittsbesteuerung - keine Bindung des FA an frühere Rechtsauffassung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.05.2017 - 5 K 1166/10
    Eine als falsch erkannte Rechtsauffassung müssen sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt aufgeben, auch wenn der Steuerpflichtige auf diese Rechtsauffassung vertraut haben sollte (vgl. BFH, Entscheidungen vom 13.4.1967 V 235/64, BStBl III 1967, 442, m. w. N.; vom 28.2.1990 I R 120/86, BStBl II 1990, 553; vom 29.5.2007 III B 37/06, BFH/NV 2007, 1865; vom 12.7.2006 IV B 9/05, BFH/NV 2006, 2028, m. w. N.).
  • BFH, 29.05.2007 - III B 37/06

    Abmagerungskur ist nur mit Attest eine außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.05.2017 - 5 K 1166/10
    Eine als falsch erkannte Rechtsauffassung müssen sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt aufgeben, auch wenn der Steuerpflichtige auf diese Rechtsauffassung vertraut haben sollte (vgl. BFH, Entscheidungen vom 13.4.1967 V 235/64, BStBl III 1967, 442, m. w. N.; vom 28.2.1990 I R 120/86, BStBl II 1990, 553; vom 29.5.2007 III B 37/06, BFH/NV 2007, 1865; vom 12.7.2006 IV B 9/05, BFH/NV 2006, 2028, m. w. N.).
  • FG Baden-Württemberg, 25.02.2014 - 5 K 284/13

    Steuerliche Behandlung des den geldwerten Vorteil übersteigenden Nutzungsentgelts

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.05.2017 - 5 K 1166/10
    bb) Soweit nach dem Erörterungstermin unterschiedliche Urteile zu der Frage ergangen sind, ob über den geldwerten Vorteil hinausgehende Nutzungsvergütungen des Arbeitnehmers (sog. "überschießende Nutzungsvergütungen") steuerlich beachtlich sind (bejahend Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Februar 2014, 5 K 284/13, EFG 2014, 896: überschießender Betrag sind Werbungskosten - Revisionsverfahren VI R 24/14; verneinend Sächsisches FG, Urteil vom 5.2.2014, 4 K 2256/09, EFG 2014, 896: kein negativer Arbeitslohn - Revisionsverfahren VI R 49/14), hat das Gericht den Ausgang dieser Revisionsverfahren abgewartet.
  • BFH, 18.12.2014 - VI R 75/13

    Zurechnung eines von einem Arbeitgeber geleasten PKW beim Arbeitnehmer

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.05.2017 - 5 K 1166/10
    Diese gesetzlich zwingende Bewertungsregelung nach der 1%-Methode kann insbesondere auch nicht durch die Zahlung eines Nutzungsentgelts vermieden werden kann, selbst wenn dieses als angemessen anzusehen ist (BFH, Urteil vom 7.11.2006 VI R 95/04, BStBl II 2007, 269 und vom 18.12.2014 VI R 75/13, BStBl II 2015, 670).
  • BFH, 22.06.1971 - VIII 23/65

    Gutachter - Schätzung von Einrichtungsgegenständen - Schätzung von Kunstwerken -

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.05.2017 - 5 K 1166/10
    Dies gilt sogar dann, wenn das FA über eine längere Zeitspanne eine rechtsirrige, für den Steuerpflichtigen günstige Auffassung vertreten haben sollte (BFH, Urteil vom 22.6.1971 VIII 23/65, BStBl II 1971, 749).
  • BFH, 06.10.2011 - VI R 56/10

    Keine Anwendung der 1 %-Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.05.2017 - 5 K 1166/10
    Die (teil)unentgeltliche Kfz-Gestellung stellt daher nach der Gesetzessystematik dem Grunde nach zwingend Arbeitslohn dar (z.B. BFH, Urteile vom 7.11.2006 VI R 95/04, BStBl II 2007, 269 und vom 6.10.2011 VI R 56/10, BStBl II 12, 362).
  • FG Sachsen, 05.02.2014 - 4 K 2256/09

    Minderung des durch Fahrtenbuchmethode ermittelten geldwerten Vorteils aus einer

  • BFH, 13.04.1967 - V 235/64

    Versagung der Befreiung von der Umsatzsteuer, wenn die materiell-rechtliche

  • BFH, 28.02.1990 - I R 120/86

    Zum Begriff "Sitz ausschließlich in Berlin (West)", wenn die Kapitalgesellschaft

  • BFH, 15.01.2018 - VI B 77/17

    Steuerliche Berücksichtigung von selbst getragenen Kfz-Kosten bei der

    Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 26. Mai 2017  5 K 1166/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.
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