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   FG Sachsen-Anhalt, 27.03.2001 - 5 K 1893/98   

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FG Sachsen-Anhalt, 27.03.2001 - 5 K 1893/98 (https://dejure.org/2001,20828)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27.03.2001 - 5 K 1893/98 (https://dejure.org/2001,20828)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27. März 2001 - 5 K 1893/98 (https://dejure.org/2001,20828)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbStG (1991) § 7 Abs. 1 Nr. 1 § 10 Abs. 1 S. 1
    Geldzuwendung nach Eigentumserwerb an einem Grundstück ist keine mittelbare Grundstücksschenkung; Schenkungsteuer

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 09.11.1994 - II R 87/92

    1. Bestimmung des Schenkungsgegenstandes nach der Vermögensmehrung im Zeitpunkt

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 27.03.2001 - 5 K 1893/98
    Maßgebend ist dabei, wie sich die Vermögensmehrung im Zeitpunkt der Zuwendung beim Bedachten darstellt (BFH-Urteil vom 9. November 1994 II R 87/92, BStBl II 1995, 83).

    Insofern ist dieser Sachverhalt mit dem vom BFH im Urteil II R 87/92 a.a.O. entschiedenen Fall vergleichbar, in dem die Schenkerin der Beschenkten die Errichtung einer Maschinenhalle dadurch finanzierte, dass sie den Erlös aus einem Grundstücksverkauf auf das Darlehenskonto einer Bank einzahlen ließ, die der Beschenkten zuvor einen Kredit für den Bau der Halle gewährt hatte.

  • BFH, 13.03.1996 - II R 51/95

    Teilfinanzierter Anbau als mittelbare Grundstücksschenkung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 27.03.2001 - 5 K 1893/98
    In der Rechtsprechung ist anerkannt (vgl. BFH-Urteil vom 13. März 1996 II R 51/95, BStBl II 1996, 548), dass Entreicherungs- und Bereicherungsgegenstand nicht identisch sein müssen.

    Auch der BFH ging in seinem Urteil vom 13. März 1996 II R 51/95, BStBl II 1996, 548, von einer mittelbaren Grundstücksschenkung aus.

  • BFH, 26.09.1990 - II R 50/88

    Gegenstand der Schenkung bei Zuwendung des Erlöses aus einem Grundstücksverkauf

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 27.03.2001 - 5 K 1893/98
    Für die Frage, ob eine solche vorliegt, kommt es zunächst darauf an, worüber der Beschenkte im Verhältnis zum Zuwendenden tatsächlich und rechtlich frei verfügen kann (unter Bezugnahme auf BFH-Urteil vom 26. September 1990 II R 50/88, BStBl II 1991, 32).
  • BFH, 10.12.1997 - II R 27/97

    Die Abtretung eines Anspruchs

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 27.03.2001 - 5 K 1893/98
    Diese privatrechtsgestaltende Wirkung trat unabhängig von der Eintragung ins Grundbuch ein, das lediglich nach § 34 Abs. 2 VermG zu berichtigen war (vgl. auch BFH-Urteil vom 10. Dezember 1997 Az.: II R 27/97, BStBl II 1998, 159).
  • BFH, 29.07.1998 - X R 54/95

    § 10 e EStG bei mittelbarer Grundstücksschenkung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 27.03.2001 - 5 K 1893/98
    Wenn der Beschenkte nicht über das Geld, sondern erst über das Grundstück verfugen kann, ist er nicht um den Geldbetrag, sondern um das mit den überlassenen Geldmitteln erworbene Grundstück bereichert, was zur Folge hat, dass der Wert des schenkungsteuerpflichtigen Erwerbs nach den für Grundstücke geltenden Bewertungsvorschriften zu ermitteln ist (BFH-Urteil vom 29. Juli 1998 X R 54/95, BStBl II 1999, 128).
  • FG Münster, 06.05.1999 - 3 K 5863/96

    Mittelbare Grundstücksschenkung: Erwerb vor Geldhingabe

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 27.03.2001 - 5 K 1893/98
    Das Finanzgericht Münster nahm zwar in seinem Urteil vom 6. Mai 1999 - 3 K 5863/96 Erb, EFG 1999, 987 - eine mittelbare Grundstücksschenkung an, hatte aber über einen Sachverhalt zu befinden, wonach - anders als im Streitfall - die vollständige Kaufpreiszahlung nach dem Kaufvertrag für die Übergabe des Grundstücks und die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch erforderlich war.
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