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   FG Sachsen-Anhalt, 28.05.2002 - 6 K 1888/98   

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FG Sachsen-Anhalt, 28.05.2002 - 6 K 1888/98 (https://dejure.org/2002,21917)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28.05.2002 - 6 K 1888/98 (https://dejure.org/2002,21917)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28. Mai 2002 - 6 K 1888/98 (https://dejure.org/2002,21917)
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    AO (1977) § 173 Abs. 1 Nr. 2; EStG § 10e Abs. 6
    Vorbezugskosten nach § 10e Abs. 6 EStG : Keine nachträgliche Berücksichtigung "vergessener" Schuldzinsen; Einkommensteuer 1995

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 24.07.1996 - I R 62/95

    Bei einer Zusammenveranlagung muß sich jeder Ehegatte das grobe Verschulden des

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 28.05.2002 - 6 K 1888/98
    a) Die Kläger, denen die Bedeutung der für die -Darlehen geschuldeten Zinsen im Rahmen des § 10e Abs. 6 EStG bekannt war, mussten danach dafür Sorge tragen, dass diese auch Eingang in die Steuererklärung finden (BFH-Urteil vom 24.Juli 1996 I R 62/95, BStBl II 1997, 115).

    Da die Kläger Eheleute sind, die die Zusammenveranlagung zur ESt 1995 beantragt hatten, mussten sie nicht nur bei der Erstellung der Steuererklärung zusammenwirken, sondern es im Ergebnis auch gegen sich gelten lassen, dass sich jeder Ehegatte das Verschulden des anderen als eigenes zurechnen lassen muss (vgl. BFH-Urteil vom 24.Juli 1996 I R 62/95, BStBl II 1997, 115).

  • BFH, 03.02.1983 - IV R 153/80

    Bei Anwendung des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO ist grobes Verschulden des steuerlichen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 28.05.2002 - 6 K 1888/98
    Die Verletzung dieser generellen Sorgfaltspflichten ist vorwerfbar und schuldhaft, wenn die Steuerpflichtigen in der Lage waren, den Anforderungen zu genügen (BFH-Urteil vom 3.Februar 1983 IV R 153/80, BStBl II 1983, 324).

    Nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 setzt dies ein vorsätzliches bzw. ein hier allein in Betracht kommendes grob fahrlässiges Handeln voraus, unter dem eine Verletzung der erforderlichen Sorgfalt in ungewöhnlich großem Maße zu verstehen ist (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 3.Februar 1983 IV R 153/80; BStBl II 1984, 324 und vom 28. Juni 1983 VIII R 37/81, BStBl II 1984, 2).

  • BFH, 21.05.1971 - V R 3/67

    Einspruchsentscheidungen - Erledigung der Hauptsache - Kosten des

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 28.05.2002 - 6 K 1888/98
    Der Senat hält es insbesondere dann, wenn es -wie hier- um die nachträgliche Berücksichtigung vergessener Aufwendungen geht, für bedenklich, das Vorliegen eines grob fahrlässigen Verhaltens allzu schematisch mit der in der Rechtsprechung der FG als auch in der Literatur vorhandenen Umschreibung, wonach die Steuerpflichtigen unbeachtet gelassen hätten, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen bzw. die einfachsten ganz naheliegenden Überlegungen nicht angestellt haben (vgl. Tipke/Kruse, AO - FGO , Kommentar, 16.Aufl., § 173 AO , Tz. 76 mit umfangreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung, vgl. aber auch BFH-Urteil vom 21.Mai 1971 V R 3/67, BStBl II 1971, 616), bejahen zu wollen.
  • BFH, 15.02.1984 - II E 1/84

    Kostenberechnung - Revisionsinstanz - Behandlung der Revisionsbegehren -

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 28.05.2002 - 6 K 1888/98
    Nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 setzt dies ein vorsätzliches bzw. ein hier allein in Betracht kommendes grob fahrlässiges Handeln voraus, unter dem eine Verletzung der erforderlichen Sorgfalt in ungewöhnlich großem Maße zu verstehen ist (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 3.Februar 1983 IV R 153/80; BStBl II 1984, 324 und vom 28. Juni 1983 VIII R 37/81, BStBl II 1984, 2).
  • BFH, 04.02.1993 - III R 78/91

    Antrag auf Änderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheides - Grobes

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 28.05.2002 - 6 K 1888/98
    Es wird von den Steuerpflichtigen zudem verlangt, das Erklärungsformular gewissenhaft durchzulesen, um zu verhindern, dass eine dort ausdrücklich gestellte Frage nicht oder nicht vollständig beantwortet wird (vgl. BFH-Urteil vom 4.Februar 1993 III R 78/91, BFH/NV 1993, 641).
  • BFH, 24.03.1992 - VIII R 33/90

    Besonderheiten des Zerlegungsverfahrens (§ 173 Abs. 1 AO

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 28.05.2002 - 6 K 1888/98
    Kommen sie dieser Pflicht schuldhaft nicht nach, haben sie es hinzunehmen, dass eine erst nachträglich bekanntgewordene Tatsache unberücksichtigt bleibt (BFH-Urteil vom 24.März 1992 VIII R 33/90, BStBl II 1992, 869).
  • BFH, 28.06.1983 - VIII R 37/81

    Bei Anwendung des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO beben eigenem groben Verschulden auch das

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 28.05.2002 - 6 K 1888/98
    Nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 setzt dies ein vorsätzliches bzw. ein hier allein in Betracht kommendes grob fahrlässiges Handeln voraus, unter dem eine Verletzung der erforderlichen Sorgfalt in ungewöhnlich großem Maße zu verstehen ist (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 3.Februar 1983 IV R 153/80; BStBl II 1984, 324 und vom 28. Juni 1983 VIII R 37/81, BStBl II 1984, 2).
  • BFH, 12.05.1989 - III R 200/85

    NV-Verfügung - Absehen von einer Veranlagung - Antrag auf Steuerfestsetzung -

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 28.05.2002 - 6 K 1888/98
    Grob fahrlässiges Handeln liegt i.d.R. vor, wenn die Steuerpflichtigen ihre Erklärungspflichten schlecht erfüllen, insbesondere indem unzutreffende oder unvollständige Erklärungen abgegeben werden (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 12. Mai 1989 III R 200/85, BStBl II 1989, 920).
  • BFH, 16.04.1997 - XI R 27/96

    Rechtsfolgen des nachträglichen Bekanntwerdens von Beweismitteln

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 28.05.2002 - 6 K 1888/98
    Das FA hat den steuermindernden Ansatz der unstreitig von den Klägern bezahlten Schuldzinsen in Höhe von 235, 53 DM, 920, 82 DM und 1.250 DM zu Recht abgelehnt, da diese an dem nachträglichen Bekanntwerden ein grobes Verschulden trifft (vgl.BFH-Urteil vom 16. April 1997 XI R 27/96, BFH/NV 1998, 1).
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