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   FG Sachsen-Anhalt, 29.04.2010 - 1 K 533/09   

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https://dejure.org/2010,24964
FG Sachsen-Anhalt, 29.04.2010 - 1 K 533/09 (https://dejure.org/2010,24964)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29.04.2010 - 1 K 533/09 (https://dejure.org/2010,24964)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29. April 2010 - 1 K 533/09 (https://dejure.org/2010,24964)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 55 InsO, § 20 UStG 1999, § 38 InsO, § 13 Abs 1 Nr 1 Buchst a UStG 1999, § 13 Abs 1 Nr 1 Buchst b UStG 1999
    Zuordnung der Umsatzsteuerforderung als Insolvenzforderung oder als Masseverbindlichkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung des § 83 Insolvenzordnung (InsO) hinsichtlich der Verfolgung der gegen den Schuldner begründeten Vermögensansprüchen auf Massenverbindlichkeiten; Massenverbindlichkeit bei Tatbestandsverwirklichung der geschuldeten Umsatzsteuer vor oder nach Eröffnung des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wechsel zur Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Umsatzsteuer als Masseverbindlichkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wechsel zur Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Umsatzsteuer als Masseverbindlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1845
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 29.01.2009 - V R 64/07

    Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten - Vereinnahmung des Entgelts nach

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 29.04.2010 - 1 K 533/09
    b) Dem ist der BFH in Bezug auf die Istbesteuerung entgegengetreten (BFH, Urteil vom 29. Januar 2009, V R 64/07, BFHE 224, 21, BStBl II 2009, 682), der im Hinblick auf die vollständige Tatbestandsverwirklichung allein auf das Steuerrecht abstellte: Nach dem Wortlaut des § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG sei der den Umsatzsteueranspruch begründende Tatbestand erst mit der Entgeltvereinnahmung vollständig verwirklicht und abgeschlossen.

    Eine Entscheidung im Hinblick auf die Anforderungen an die vollständige Tatbestandsverwirklichung bei der sog. Sollbesteuerung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG steht noch aus (vgl. BFH, V R 64/07, a.a.O., Ziff. 3. a.E.; Martin, HaufeIndex 2152299).

    Für letzteres sprechen die im Zusammenhang mit der Istbesteuerung erfolgten Ausführungen, dass aufgrund der Besonderheiten der Umsatzbesteuerung der Unternehmer als Steuereinnehmer für Rechnung des Staates tätig wird, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens vereinnahmte Umsatzsteuer von vornherein nur zur Weiterleitung an das Finanzamt bestimmt ist und daher dem Insolvenzschuldner und der Masse zur allgemeinen Befriedigung der Insolvenzgläubiger nicht zusteht und dass Aufgabe des Insolvenzverwalters die vollständige Versteuerung der nach Verfahrenseröffnung vereinnahmten Entgelte ist (BFH, V R 64/07, a.a.O., Ziff. 2 Buchst. b).

  • BFH, 19.02.2009 - II E 1/09

    Streitwert bei Streit über die Grundstücksart "Betriebsgrundstück"

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 29.04.2010 - 1 K 533/09
    b) Dem ist der BFH in Bezug auf die Istbesteuerung entgegengetreten (BFH, Urteil vom 29. Januar 2009, V R 64/07, BFHE 224, 21, BStBl II 2009, 682), der im Hinblick auf die vollständige Tatbestandsverwirklichung allein auf das Steuerrecht abstellte: Nach dem Wortlaut des § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG sei der den Umsatzsteueranspruch begründende Tatbestand erst mit der Entgeltvereinnahmung vollständig verwirklicht und abgeschlossen.
  • BFH, 01.04.2008 - X B 201/07

    Steuerforderungen als Masseverbindlichkeit oder Insolvenzforderung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 29.04.2010 - 1 K 533/09
    Unerheblich ist demgegenüber der Zeitpunkt der Steuerentstehung (vgl. beispielhaft BFH, Urteil vom 29. März 1984, IV R 271/83, BFHE 141, 2; BFH, Beschluss vom 01. April 2008, X B 201/07, BFH/NV 2008, 925 m.w.N.).
  • BFH, 04.07.1957 - V 199/56 U

    Umsatzsteuer für die Einziehung einer Forderung durch den Konkursverwalter -

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 29.04.2010 - 1 K 533/09
    Im Übrigen beruft sich der Beklagte auf das Urteil des BFH vom 04. Juli 1957 (BStBl III 1957, 282), nach welchem die Umsatzsteuer zu den Ausgaben der Verwertung gehöre, soweit die Steuer anlässlich der Verwertung entstanden sei und durch den Verwalter nach vereinnahmten Entgelten versteuert werde.
  • BFH, 29.03.1984 - IV R 271/83

    Konkursverwalter - Veräußerungsgewinne - Einkommensteuerschuld

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 29.04.2010 - 1 K 533/09
    Unerheblich ist demgegenüber der Zeitpunkt der Steuerentstehung (vgl. beispielhaft BFH, Urteil vom 29. März 1984, IV R 271/83, BFHE 141, 2; BFH, Beschluss vom 01. April 2008, X B 201/07, BFH/NV 2008, 925 m.w.N.).
  • BFH, 21.12.1988 - V R 29/86

    Die während der Sequestration bis zur Konkurseröffnung begründeten

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 29.04.2010 - 1 K 533/09
    Ob es sich bei einem Steueranspruch um eine Insolvenzforderung oder um eine Masseverbindlichkeit handelt, bestimmt sich nach dem Zeitpunkt, zu dem der den Umsatzsteueranspruch begründende Tatbestand vollständig verwirklicht und damit abgeschlossen ist (BFH, Urteil vom 21. Dezember 1988, V R 29/86, BFHE 155, 475).
  • FG Sachsen-Anhalt, 12.07.2007 - 1 K 806/06

    Umsatzsteuerforderungen als Insolvenzforderungen; Insolvenzmasse zur Befriedigung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 29.04.2010 - 1 K 533/09
    a) So ging der entscheidende Senat in seiner Entscheidung vom 12. Juli 2007 (FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12. Juli 2007, 1 K 806/06, EFG 2007, 1737) noch davon aus, dass die Umsatzsteuerschuld unabhängig von der Besteuerungsart Insolvenzforderung sei, wenn die umsatzsteuerpflichtige Leistung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erbracht wurde.
  • BFH, 30.01.2003 - V R 58/01

    Wechsel von der Ist- zur Soll-Besteuerung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 29.04.2010 - 1 K 533/09
    Damit bleiben die Voraussetzungen für die Entstehung der Steuer im Zeitpunkt der Ausführung der Leistung maßgebend, da § 20 Abs. 1 Satz 3 UStG keine davon abweichende Regelung über die Entstehung der Steuer enthält (BFH, Urteil vom 30. Januar 2003, V R 58/01, BStBl II 2003, 817, BFHE 201, 546).
  • BFH, 29.08.2007 - IX R 4/07

    Nach Insolvenzeröffnung entstehende Kfz-Steuer stellt Masseverbindlichkeit dar

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 29.04.2010 - 1 K 533/09
    Fortgesetzte Gütergemeinschaft">83 InsO, wonach Insolvenzgläubiger nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ihre Insolvenzforderungen i.S. von § 38 InsO und damit ihre zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Schuldner "begründeten" Vermögensansprüche nur nach den Vorschriften über das Insolvenzverfahren verfolgen können, gelten nicht für Masseverbindlichkeiten nach § 55 InsO, die gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend zu machen sind und die der Insolvenzverwalter nach § 34 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 AO aus der Insolvenzmasse zu bezahlen hat (BFH, Urteil vom 29. August 2007, IX R 4/07, BFHE 218, 435).
  • FG Berlin-Brandenburg, 24.11.2010 - 7 K 7008/08

    Umsatzsteuerliche Berichtigungsansprüche als Masseforderungen

    Ferner ist darauf hinzuweisen, dass die Rechtsprechung des V. Senats in der Folge - jedenfalls im Ergebnis - zustimmend aufgenommen worden ist (vgl. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Juni 2009 2 K 925/06, EFG 2009, 1690; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Juni 2009 6 K 1969/06, EFG 2009, 1667, Revision anhängig unter dem Az. V R 34/09; FG Münster, Urteil vom 8. Oktober 2009 5 K 1096/07 U, EFG 2010, 276, Revision anhängig unter dem Az. XI R 35/09; FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29. April 2010 1 K 533/09, EFG, 2010, 1845, Revision anhängig unter dem Az. V R 22/10; Waclawik, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht und Insolvenzpraxis - ZIP - 2010, 1465).
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