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   FG Sachsen-Anhalt, 30.08.2005 - 4 K 268/01   

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FG Sachsen-Anhalt, 30.08.2005 - 4 K 268/01 (https://dejure.org/2005,16537)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30.08.2005 - 4 K 268/01 (https://dejure.org/2005,16537)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30. August 2005 - 4 K 268/01 (https://dejure.org/2005,16537)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlehen zum Zweck der Kaufpreiszahlung als Anschaffungskosten im Sinne der Eigenheimzulage ; Eigenheimzulage bei Kaufvertrag zwischen Angehörigen; Beurteilung von Angehörigenverträgen anhand der Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten; Üblichkeit der Vereinbarung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EigZulG § 2 Abs. 1 S. 1 § 8 S. 1 § 9
    Eigenheimzulage bei Kaufvertrag zwischen Angehörigen und nicht dem Fremdvergleich genügender Vereinbarung eines Darlehens bezüglich des Kaufpreises

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Eigenheimzulage bei Kaufvertrag zwischen Angehörigen und nicht dem Fremdvergleich genügender Vereinbarung eines Darlehens bezüglich des Kaufpreises - Eigenheimzulage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • FG Münster, 05.07.2004 - 1 K 956/03

    Keine tatsächliche Durchführung eines Kaufvertrages bei späterer zinsloser

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 30.08.2005 - 4 K 268/01
    Denn aufgrund der insoweit erforderlichen Abzinsung (FG Münster, Urteil vom 05. Juli 2004 - 1 K 956/03 EZ - EFG 2004, 1747 ) beträgt der Kapitalwert der Darlehensforderung lediglich 66.150,00 DM.

    Diese Rechtsprechung betrifft jedoch nur Rechtsgeschäfte, die von vornherein teilentgeltlich sind (FG Münster, Urteil vom 05. Juli 2004 - 1 K 956/03 EZ - EFG 2004, 1747 ).

  • FG Niedersachsen, 02.11.2004 - 11 K 181/02

    Bestimmung der Höhe einer Eigenheimzulage; Voraussetzung der Aufwendungen in Form

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 30.08.2005 - 4 K 268/01
    Nach ständiger Rechtsprechung bedürfen langfristige Anleihen, zu denen jedenfalls Kredite mit einer Laufzeit von mehr als vier Jahren zu rechnen sind, auch bei günstigen Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers im Zeitpunkt der Kreditgewährung grundsätzlich einer werthaltigen und den Kapitalstamm umfassenden verkehrsüblichen Besicherung (BFH, Urteil vom 25. Januar 2000 - VIII R 50/97 - BStBl. II 2000, 393, 394; Nds. FG, Urteil vom 02. November 2004 - 11 K 181/02 - EFG 2005, 253).

    Wegen dieser Unwägbarkeiten ist insbesondere bei höheren und sich über einen längeren Zeitraum erstreckenden Darlehen der Verzicht auf Sicherheiten generell unüblich (BFH, Urteil vom 18. Dezember 1990 - VIII R 134/86 - BStBl. II 1991, 882, 885; Nds. FG, Urteil vom 02. November 2004 - 11 K 181/02 - EFG 2005, 253).

  • BFH, 18.01.1990 - IV R 50/88

    Anforderungen an Absetzug für Substanzverringerung bei Veräußerung eines

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 30.08.2005 - 4 K 268/01
    Ist der Vertrag angesichts des Kapitalwertes des Darlehens nur teilweise wie unter Fremden durchgeführt worden, bleibt auch die Teilleistung außer Betracht (BFH, Urteil vom 18. Januar 1990 - IV R 50/88 - BFH/NV 1990, 693).

    Daraus ist nicht zu folgern, dass ein unter Angehörigen geschlossener voll entgeltlicher Vertrag selbst dann berücksichtigt werden muss, wenn er nur teilweise durchgeführt worden ist (BFH, Urteil vom 18. Januar 1990 - IV R 50/88 - BFH/NV 1990, 693).

  • BFH, 25.01.2000 - VIII R 50/97

    Partiarisches Darlehen zwischen Angehörigen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 30.08.2005 - 4 K 268/01
    Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung eines Darlehensvertrages unter Familienangehörigen ist, dass er nach seiner Form, inhaltlichen Gestaltung und tatsächlichen Durchführung des Vereinbarten im Wesentlichen dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (BFH, Urteil vom 25. Januar 2000 - VIII R 50/97 - BStBl. II 2000, 393, 394).

    Nach ständiger Rechtsprechung bedürfen langfristige Anleihen, zu denen jedenfalls Kredite mit einer Laufzeit von mehr als vier Jahren zu rechnen sind, auch bei günstigen Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers im Zeitpunkt der Kreditgewährung grundsätzlich einer werthaltigen und den Kapitalstamm umfassenden verkehrsüblichen Besicherung (BFH, Urteil vom 25. Januar 2000 - VIII R 50/97 - BStBl. II 2000, 393, 394; Nds. FG, Urteil vom 02. November 2004 - 11 K 181/02 - EFG 2005, 253).

  • BFH, 18.12.1990 - VIII R 134/86

    1. Eingeschränkte Klagebefugnis auch nach Gesellschafterwechsel; keine Beiladung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 30.08.2005 - 4 K 268/01
    Wegen dieser Unwägbarkeiten ist insbesondere bei höheren und sich über einen längeren Zeitraum erstreckenden Darlehen der Verzicht auf Sicherheiten generell unüblich (BFH, Urteil vom 18. Dezember 1990 - VIII R 134/86 - BStBl. II 1991, 882, 885; Nds. FG, Urteil vom 02. November 2004 - 11 K 181/02 - EFG 2005, 253).
  • BFH, 07.11.1990 - X R 126/87

    Steuerliche Anerkennung von langfristigen Darlehensverhältnissen zwischen nahen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 30.08.2005 - 4 K 268/01
    Das Erfordernis der Sicherheitsleistung hat vielmehr deshalb besonderes Gewicht, weil selbst günstigste Vermögensverhältnisse des Darlehensnehmers im Zeitpunkt der Darlehenshingabe keine Gewähr dafür bieten, dass der Schuldner bei Fälligkeit des Darlehens seinen Verpflichtungen nachkommen kann (BFH, Urteil vom 07. November 1990 - X R 126/87 - BStBl. II 1991, 291, 292), denn Vermögensverhältnisse lassen sich nicht auf die Dauer von 15 oder 20 Jahren zuverlässig voraussehen (BFH, Urteil vom 16. März 1977 - I R 213/74 - BStBl. II 1977, 414, 415).
  • BFH, 10.07.1986 - IV R 12/81

    1. Gegen die rückwirkende Wiedereinfährung der sog. Geprägetheorie durch § 15

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 30.08.2005 - 4 K 268/01
    Zwar werden steuerrechtlich auch teilentgeltliche Rechtsgeschäfte zwischen Angehörigen anerkannt (vgl. z.B. BFH, Urteil vom 10. Juli 1986 - IV R 12/81 - BStBl. II 1986, 811).
  • BFH, 16.03.1977 - I R 213/74

    Einkommensteuer - Anerkennung von Darlehnsverträgen - Eltern - Kinder - Vorherige

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 30.08.2005 - 4 K 268/01
    Das Erfordernis der Sicherheitsleistung hat vielmehr deshalb besonderes Gewicht, weil selbst günstigste Vermögensverhältnisse des Darlehensnehmers im Zeitpunkt der Darlehenshingabe keine Gewähr dafür bieten, dass der Schuldner bei Fälligkeit des Darlehens seinen Verpflichtungen nachkommen kann (BFH, Urteil vom 07. November 1990 - X R 126/87 - BStBl. II 1991, 291, 292), denn Vermögensverhältnisse lassen sich nicht auf die Dauer von 15 oder 20 Jahren zuverlässig voraussehen (BFH, Urteil vom 16. März 1977 - I R 213/74 - BStBl. II 1977, 414, 415).
  • BFH, 03.12.1991 - IX R 142/90

    Gestaltungsmißbrauch beim Kauf eines bebauten Grundstücks von der betagten Mutter

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 30.08.2005 - 4 K 268/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes kann zwar eine verschleierte Schenkung vorliegen, wenn die Rückzahlung eines Darlehens erst nach Ablauf der statistischen Lebenserwartung des Darlehensgebers erfolgen soll (BFH, Urteil vom 03. Dezember 1991 - IX R 142/90 - BStBl. II 1992, 397).
  • BFH, 04.06.1991 - IX R 150/85

    Steuerliche Anerkennung von Verwandtendarlehen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 30.08.2005 - 4 K 268/01
    Wird das Darlehen zwischen volljährigen, voneinander wirtschaftlich unabhängigen Verwandten vereinbart und "dem Anlass nach wie von einem Fremden" gewährt (z.B. zur Anschaffung oder Herstellung eines Gebäudes), ist es nach der Rechtsprechung aber unschädlich, dass es unter im einzelnen anderen Bedingungen als unter Fremden überlassen wird; entscheidend ist, dass der Fremdvergleich insgesamt zu dem Ergebnis führt, dass ein ernst gemeintes Darlehen und keine verschleierte Schenkung oder ein steuerlicher Gestaltungsmissbrauch gewollt ist (BFH, Urteil vom 04. Juni 1991 - IX R 150/85 - BStBl. II 1991, 838, 839; FG Saarl., Urteil vom 17. März 2004 - 1 K 157/02 - EFG 2004, 1032 ).
  • FG Niedersachsen, 05.09.2003 - 13 K 288/99

    Abgrenzung der verschleierten Schenkung gegen eine Darlehensgewährung bei Erwerb

  • BFH, 20.10.1997 - IX R 38/97

    Mietvertrag zwischen Angehörigen

  • BFH, 09.10.2001 - VIII R 5/01

    Darlehensvertrag - Vertrag zwischen nahen Angehörigen - Einkommensteuerbescheid -

  • BFH, 16.12.1998 - X R 139/95

    Anschaffungskosten bei Darlehensübernahme zwischen nahen Angehörigen

  • BFH, 07.10.2003 - III B 5/03

    Mittelbare Grundstücksschenkung

  • FG Saarland, 17.03.2004 - 1 K 157/02

    Änderung der Festsetzung einer Eigenheimzulage nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO

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