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   FG Schleswig-Holstein, 02.06.2017 - 4 K 138/16   

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FG Schleswig-Holstein, 02.06.2017 - 4 K 138/16 (https://dejure.org/2017,25606)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02.06.2017 - 4 K 138/16 (https://dejure.org/2017,25606)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02. Juni 2017 - 4 K 138/16 (https://dejure.org/2017,25606)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 63 EStG 2009, § 8 AO, § 9 AO, EStG VZ 2016
    Anspruch eines deutschen Staatsangehörigen auf Kindergeld für langfristig in der Türkei lebende Kinder - Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen einer Wohnung bzw. eines gewöhnlichen Aufenthalts der Kinder

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 63

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anspruch eines deutschen Staatsangehörigen auf Kindergeld für langfristig in der Türkei lebendes Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kindergeld für langfristig in der Türkei lebende Kinder

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch eines deutschen Staatsangehörigen auf Kindergeld für langfristig in der Türkei lebende Kinder

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Deutsche Staatsangehöriger hat keinen Anspruch auf Kindergeld für langfristig in der Türkei lebende Kinder

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 17.12.2015 - V R 13/15

    Zur Verfolgungsverjährung bei zu Unrecht erlangtem Kindergeld

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 02.06.2017 - 4 K 138/16
    Bezüglich in der Türkei lebender Kinder sei somit nach den Regelungen des § 63 EStG und nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs grds. kein Anspruch auf Kindergeld gegeben (Verweis auf die ständige Rechtsprechung, zuletzt etwa BFH-Urteil vom 17. Dezember 2015, V R 13/15 - juris).

    Die Türkei gehört dabei nicht zu den in § 63 EStG benannten Staaten (ständige Rechtsprechung; vgl. zuletzt etwa BFH-Urteil vom 17. Dezember 2015, V R 13/15 - juris; vom 15. Juli 2010, III R 6/08, BStBl. II 2012, 883; vom 27. September 2012, III R 55/10, BStBl. II 2014, 473).

    Ein nur gelegentliches Verweilen während unregelmäßig aufeinanderfolgender, kurzer Zeiträume zu Erholungs- bzw. Besuchszwecken reicht nicht aus (BFH-Urteil vom 17. Dezember 2015, V R 13/15, BFH/NV 2016, 534).

  • BFH, 27.09.2012 - III R 55/10

    Abkommenskindergeld für einen türkischstämmigen Arbeitnehmer -

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 02.06.2017 - 4 K 138/16
    Zum gerügten Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 GG wies der Berichterstatter auf das BFH-Urteil vom 27. September 2012 (III R 55/10 - juris) hin.

    Die Türkei gehört dabei nicht zu den in § 63 EStG benannten Staaten (ständige Rechtsprechung; vgl. zuletzt etwa BFH-Urteil vom 17. Dezember 2015, V R 13/15 - juris; vom 15. Juli 2010, III R 6/08, BStBl. II 2012, 883; vom 27. September 2012, III R 55/10, BStBl. II 2014, 473).

    Einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 GG erkennt die höchstrichterliche Rechtsprechung, welcher das Gericht folgt, bei dieser Regelung nicht (vgl. BFH-Urteil vom 27. September 2012, III R 55/10 - juris).

  • FG Hamburg, 29.06.2015 - 6 K 257/14

    Kindergeld: Kein Anspruch auf Kindergeld, wenn die Klägerin und ihre Kinder

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 02.06.2017 - 4 K 138/16
    Hieraus ergibt sich die Verpflichtung, substantiiert vorzutragen und konkret nachzuweisen, zu welchem Zeitpunkt und über welchen Zeitraum zu welchen Zwecken ein Aufenthalt in einem dieser Staaten erfolgt ist (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 29.6.2015, 6 K 257/14 - juris).
  • BFH, 02.10.2014 - III S 2/14

    Kindergeld - Streitwert bei einer Anfechtungsklage gegen die Aufhebung einer

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 02.06.2017 - 4 K 138/16
    c.) In zeitlicher Hinsicht entscheidet das Gericht über den Anspruch aus dem EStG im Falle einer gegen die Aufhebung von Kindergeld gerichteten Klage über den Zeitraum ab dem Monat der Aufhebung bis längstens zum Ende des Monats der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung (BFH-Beschluss vom 2.10.2014, III S 2/14, BStBl. II 2015, 37).
  • FG Niedersachsen, 24.07.2014 - 1 K 102/13

    Vorsätzlich oder leichtfertig unterlassene Anzeige des Haushaltswechsels bei der

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 02.06.2017 - 4 K 138/16
    Nach der Rechtsprechung behält ein Kind, welches sich zum Zwecke des Schulbesuchs mehrere Jahre im Ausland aufhält, seinen inländischen Wohnsitz grundsätzlich nicht (vgl. mit diversen weiteren Nachweisen FG Niedersachsen, Urteil vom 24. Juli 2014, 1 K 102/13, juris).
  • BFH, 15.07.2010 - III R 6/08

    Kein Kindergeld nach den §§ 62 ff. EStG für in der Türkei lebende Kinder eines

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 02.06.2017 - 4 K 138/16
    Die Türkei gehört dabei nicht zu den in § 63 EStG benannten Staaten (ständige Rechtsprechung; vgl. zuletzt etwa BFH-Urteil vom 17. Dezember 2015, V R 13/15 - juris; vom 15. Juli 2010, III R 6/08, BStBl. II 2012, 883; vom 27. September 2012, III R 55/10, BStBl. II 2014, 473).
  • FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2020 - 7 K 7013/18

    Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen für das Kindergeld wegen Umschulung des

    Auch in der Rechtsprechung der Finanzgerichte - FG - werden Aufenthalte nur während der Schulferien bei Schulkindern nicht für ausreichend für eine Begründung des Wohnsitzes gehalten (Niedersächsisches FG, Urteil vom 24.07.2014 - 1 K 102/13, juris, bestätigt durch BFH, Urteil vom 17.12.2015 - V R 13/15, BFH/NV 2016, 534; FG Düsseldorf, Urteil vom 12.05.2015 - 10 K 2954/14 Kg, AO, juris - zu einem im Streitjahr ca. 15jährigem Schulkind, das bereits 2 Jahre in der Türkei zur Schule ging, dort mit seinem Vater lebte, noch weitere 5 Jahre dort zur Schule gehen sollte und dessen Mutter und Geschwister in Deutschland lebten; Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 02.06.2017 - 4 K 138/16, juris; Hessisches FG, Urteil vom 16.08.2017 - 2 K 775/16, juris; FG Hamburg, Urteil vom 05.07.2019 - 6 K 215/18, juris; in diese Richtung wohl auch FG Bremen, Urteil vom 08.12.2016 - 3 K 59/15 (1), juris; a.A. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.07.2018 - 3 K 3220/17, juris, bestätigt durch BFH, Urteil vom 25.07.2019 - III R 46/18, BFH/NV 2020, 208; abweichend auch zu einem noch nicht schulpflichtigen Kind, das sich jedenfalls in einem Jahr nur ca. 2 ½ Monate in Deutschland, im Übrigen mit ihrer Mutter in deren Heimatland aufgehalten hatte: Hessisches FG, Urteil vom 20.02.2018 - 3 K 572/15, juris).
  • FG Schleswig-Holstein, 02.06.2017 - 4 K 1/17

    Anspruch eines deutschen Staatsangehörigen auf Kindergeld für seine in der Türkei

    Gegen die Einspruchsentscheidung der Familienkasse erhob der Kläger Klage, die mit Urteil vom heutigen Tage (Az. des Gerichts 4 K 138/16) als unbegründet abgewiesen wurde, da die Voraussetzungen des § 63 EStG nicht erfüllt waren.
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