Rechtsprechung
FG Schleswig-Holstein, 07.05.2008 - 5 K 237/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ermittlung des bei der Veräußerung einer nach Beendigung eines Pachtvertrags übergehenden und teilweise eingezogenen Milchreferenzmenge angefallenen Gewinns ; Milchlieferungsrecht als vom Grund und Boden abgespaltenes immaterielles Wirtschaftsgut; Nachvollziehung der ...
- Judicialis
EStG § 55 Abs. 1; ; EStG § 55 Abs. 6; ; MilchAbgV § 12; ; MilchAbgV § 12 Abs. 2 Satz 1; ; ZusAbgV § 10 Abs. 4; ; MGV § 4 Abs. 1; ; MGV § 4 a; ; MGV § 4 b Abs. 6; ; MGV § 4 b Abs. 7; ; GG Art. 3 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ermittlung eines Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung einer Milchreferenzmenge nach Beendigung eines Pachtvertrages
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Ermittlung eines Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung einer Milchreferenzmenge nach Beendigung eines Pachtvertrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 07.05.2008 - 5 K 237/06
- FG Schleswig-Holstein, 07.05.2010 - 5 K 237/06
- BFH, 09.09.2010 - IV R 31/08
Papierfundstellen
- EFG 2008, 1715
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 24.08.2000 - IV R 11/00
Milchreferenzmenge bei Betriebsaufgabe
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 07.05.2008 - 5 K 237/06
Gegebenenfalls ist dieser Wert zu schätzen (BFH, Urteil vom 24. August 2000, IV R 11/00, BFHE 192, 547; BStBl II 2003, 64).Darüber hinaus war nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 24. August 2000 IV R 11/00, BFHE 192, 547,BStBl II 2003, 64;… auch König, in: Felsmann, Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte, Abschnitt A, Rz. 1477 h) jedoch auch zu beachten, dass ein Verlust, der sich aus der Veräußerung einer Milchreferenzmenge ergibt, deren Buchwert vom pauschalen Buchwert des Grund und Bodens nach § 55 Abs. 1 EStG abgespalten worden ist, auch der Verlustausschlussklausel des § 55 Abs. 6 EStG unterliegt und deshalb steuerlich unberücksichtigt bleiben muss.
Der Buchwertabgang, der eigentlich im Zeitpunkt der Einziehung der Referenzmenge für die staatliche Reserve nach § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG als Betriebsausgabe zu berücksichtigen wäre, darf daher nach dieser Vorschrift den Gewinn nicht mindern (so auch König, in: Felsmann, Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte, Abschnitt A Rz.1493 c und 1493 h; allgemein zur Anwendung des § 55 Abs. 6 EStG auch auf die von Flächen nach § 55 Abs. 1 EStG abgespaltene Milchreferenzmenge: BFH, Urteil vom 24. August 2000 IV R 11/00, BFHE 192, 547, BStBl II 2003, 64).
- BVerwG, 16.09.2004 - 3 C 35.03
Milch; Milchquote; Milch-Garantiemenge; Referenzmenge; staatliche Reserve; Abzug …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 07.05.2008 - 5 K 237/06
Diese sollten von der Notwendigkeit entlastet werden, Referenzmengen zuzupachten (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 16. September 2004 3 C 35/03, BVerwGE 121, 382;… BR- Drucks. 577/99, S. 25, 31). - BVerwG, 02.10.2007 - 3 C 12.07
Marktorganisationen; Marktordnung; Milch; Zusatzabgabenverordnung; Erzeuger; …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 07.05.2008 - 5 K 237/06
Dabei vollzieht sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (-BVerwG-), der der Senat folgt, der Übergang der Referenzmenge von dem Pächter auf den Verpächter unmittelbar kraft Gesetzes, während der Drittelabzug zu Gunsten der staatlichen Reserve durch Verwaltungsakt verfügt werden muss (BVerwG, Urteil vom 2. Oktober 2007 3 C 12/07, AUR 2008, 146).
- BFH, 25.11.1999 - IV R 64/98
Milchreferenzmenge als neues Wirtschaftsgut
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 07.05.2008 - 5 K 237/06
Bei dem mit der Milch-Garantiemengen-Verordnung (MGV) vom 25. Mai 1984 (Bundesgesetzblatt -BGBl- I 1984, 720) eingeführten Milchlieferungsrecht handelt es sich nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH), der der erkennende Senat folgt, um ein vom Grund und Boden abgespaltenes immaterielles Wirtschaftsgut (BFH, Urteil vom 25. November 1999, IV R 64/98, BFHE 190, 214; BStBl II 2003, 61). - BFH, 20.03.2003 - IV R 37/02
Veräußerung Milchreferenzmenge
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 07.05.2008 - 5 K 237/06
Bei einer Veräußerung der Milchreferenzmenge ist dem entsprechend dem Erlös aus der Veräußerung ein aus dem Wert des Grund und Bodens abzuleitender Buchwert der Milchreferenzmenge gegenzurechnen (vgl. BFH, Urteil vom 20. März 2003 IV R 37/02, BFH/NV 2003, 1403). - BFH, 26.05.1992 - VII R 97/90
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 07.05.2008 - 5 K 237/06
Es sollte auch erreicht werden, dass die Erzeuger zumindest eine - wenn auch verminderte - Garantiemenge zu stabilen Preisen absetzen können und ihnen damit aus der Milchproduktion im Verhältnis zum Aufwand ein gewisses Mindesteinkommen sicher blieb (vgl. BFH, Urteil vom 26. Mai 1992 VII R 97/90, nicht amtlich veröffentlicht, S. 3 zit. nach [...] zu § 4 a MGV; unter Hinweis auch auf den dritten Erwägungsgrund der Verordnung (EWG) Nr. 586/84 vom 31. März 1984, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften - ABlEG - L 90/10).
- BFH, 17.01.2019 - VI R 52/16
Einzug des Milchlieferrechts nach Beendigung des Pachtvertrags
In folgerichtiger Umsetzung dieser Rechtsprechung hält es der erkennende Senat für geboten, nicht nur den Verlust, der bei einer Veräußerung oder Entnahme des Milchlieferrechts entstanden ist, sondern auch den Verlust, der durch die Einziehung des Milchlieferrechts entstanden ist, gemäß § 55 Abs. 6 EStG nicht zu berücksichtigen (ebenso Schmidt/Kulosa, EStG, 37. Aufl., § 13 Rz 254; Blümich/Nacke, § 55 EStG Rz 28; Felsmann, Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte, A Rz 1477b, 1491; Schleswig-Holsteinisches FG vom 7. Mai 2008 5 K 237/06, EFG 2008, 1715, aus anderen Gründen aufgehoben durch BFH-Urteil vom 9. September 2010 IV R 31/08). - BFH, 09.09.2010 - IV R 31/08
Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens wegen fehlender Aussetzung des …
Die Urteilsgründe sind in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1715 abgedruckt. - FG Münster, 16.06.2016 - 8 K 2822/14
Einkommensteuerliche Ermittlung des Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung einer …
Bereits diese divergierende Ausgestaltung der Regelungen, welche unterschiedliche Sachverhalte erfassen (Einziehung zu 33% und Veräußerung zu 67% gegenüber Veräußerung zu 100%), stellt einen sachlichen Grund für eine unterschiedliche Behandlung der beiden Fallgruppen bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns dar (ausführlich Urteil FG Schleswig-Holstein vom 07.05.2008 5 K 237/06, EFG 2008, 1715;… aus anderen Gründen aufgehoben durch BFH-Urteil vom 09.09.2010 IV R 31/08, BFH/NV 2011, 413).