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   FG Schleswig-Holstein, 08.02.2002 - III 83/99   

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https://dejure.org/2002,12110
FG Schleswig-Holstein, 08.02.2002 - III 83/99 (https://dejure.org/2002,12110)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.02.2002 - III 83/99 (https://dejure.org/2002,12110)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. Februar 2002 - III 83/99 (https://dejure.org/2002,12110)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10e Abs. 6; HGB § 255 Abs. 2
    Zur Qualifizierung von Bauaufwendungen als Herstellungskosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Qualifizierung von Bauaufwendungen als Herstellungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 613
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 09.05.1995 - IX R 5/93

    Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand bei teilentgeltlichem Erwerb eines Gebäudes

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 08.02.2002 - III 83/99
    Nach der neueren Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454 , BStBl II 1996, 632, und IX R 5/93, BFHE 178, 40 , BStBl II 1996, 588) dagegen handele es sich bei den sog. anschaffungsnahen Aufwendungen um nachträgliche Herstellungskosten im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB , die in aller Regel zu einer wesentlichen Verbesserung des Gebäudes im Vergleich zu dem Zustand im Zeitpunkt des Erwerbs geführt hätten.

    Eine solche wesentliche Verbesserung sei dann aufgrund der Art. der Baumaßnahmen und der Höhe es dadurch bedingten Aufwands im Verhältnis zur Höhe des Kaufpreises offenkundig (BFH-Urteile, BFHE 177, 454 , BStBl II 1996, 632 und BFHE 178, 40 , BStBl II 1996, 588).

  • BFH, 22.08.1966 - GrS 2/66
    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 08.02.2002 - III 83/99
    Hierzu gehören nach ständiger Rechtsprechung des BFH auch Reparatur- und Modernisierungsaufwendungen, die in zeitlicher Nähe zur Anschaffung - in der Regel innerhalb von drei Jahren - anfallen und im Verhältnis zum Kaufpreis hoch sind, unter dem Gesichtspunkt des sog. anschaffungsnahen Herstellungsaufwand auf der Vorstellung, dass sich der Kaufpreis für ein reparatur- und modernisierungsbedürftiges Gebäude in Anbetracht der Instandsetzungskosten gemindert und die anschließende Instandsetzung den Wert des Gebäudes um die Kosten erhöht habe, die in den Anschaffungskosten noch nicht enthalten wären (z. B. BFH-Beschluss vom 22. August 1966 GrS 2/66, BFHE 86, 792, BStBl III 1966, 672; BFH-Urteile vom 30. Juli 1991 IX R 123/90, BFHE 165, 253 , BStBl II 1992, 30).

    Ausnahmsweise war allerdings ein sofortiger Abzug solcher Aufwendungen nach der Rechtsprechung des BFH aber möglich, wenn die Aufwendungen zur Beseitigung sog. versteckter Mängel getätigt wurden (BFH-Beschluss, BFHE 86, 792, BStBl III 1966, 672).

  • BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92

    Gebrauchswert - Herstellungkosten - Aufwendungen - Erhaltungsaufwand

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 08.02.2002 - III 83/99
    Nach der neueren Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454 , BStBl II 1996, 632, und IX R 5/93, BFHE 178, 40 , BStBl II 1996, 588) dagegen handele es sich bei den sog. anschaffungsnahen Aufwendungen um nachträgliche Herstellungskosten im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB , die in aller Regel zu einer wesentlichen Verbesserung des Gebäudes im Vergleich zu dem Zustand im Zeitpunkt des Erwerbs geführt hätten.

    Eine solche wesentliche Verbesserung sei dann aufgrund der Art. der Baumaßnahmen und der Höhe es dadurch bedingten Aufwands im Verhältnis zur Höhe des Kaufpreises offenkundig (BFH-Urteile, BFHE 177, 454 , BStBl II 1996, 632 und BFHE 178, 40 , BStBl II 1996, 588).

  • FG Nürnberg, 30.09.2009 - III 184/06

    Kein Werbungskostenabzug für Bürgschaftsaufwendungen des an der GmbH wesentlich

    f) Der Beschluss des Finanzgerichts Thüringen vom 13.10.2004 III 447/03 V (EFG 2004, 646), wonach im Verfahren der AdV es geboten erscheint, Schuldzinsen der vorliegend strittigen Art als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zum Abzug zuzulassen, hat ebenso wie die - vom BFH aufgehobene - Entscheidung des Finanzgerichts des Saarlandes vom 05.08.2002 1 K 331/02 (EFG 2002, 613) in Anbetracht der vorgenannten, überzeugenden Rechtsprechung des BFH keinen Bestand.
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